Änderung der Daten Schutz Richtlinien

vor 5 Jahren

Hallo, 

Wollte heute eine Störung per WhatsApp melden, ging die ganze Zeit problemlos, ab heute wollen die zur Indentifikation nicht nur KD. NR. geb. Datum usw. Sonder auch noch die letzten 6-8 Ziffern der IBAN, geht's noch? Auch bei anrufen soll es so sein. Wie offen müssen wir als Kunde uns noch darlegen? 

Weis jemand ob es da ein Sonderkündigungsrecht gibt? 

 

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