Zweifelhafte Gewährleistungsablehnung – Erfahrungen mit Telekom / KOMSA

vor 9 Monaten

Hallo zusammen,

ich möchte hier meine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Gewährleistungsabwicklung der Telekom bzw. der beauftragten KOMSA Services GmbH schildern und hoffe auf Unterstützung durch das Telekom-Team.

Ich habe mein iPhone 16 Pro vor ca. einem halben Jahr im Rahmen einer Vertragsverlängerung bei der Telekom erhalten. Das Gerät befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

Nach einem Defekt habe ich das Gerät über die Telekom einsenden lassen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sei, da ein „Korrosionsschaden“ festgestellt worden sei. Mir wird stattdessen ein kostenpflichtiges Austauschgerät für knapp 920 € angeboten, was fast Neupreis ist. 

Die Ablehnung halte ich für rechtlich nicht korrekt:

• Das Gerät ist erst ca. 6 Monate alt
• Damit gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
• Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag
• Das Gerät ist IP68-zertifiziert und befindet sich äußerlich in einwandfreiem Zustand, ohne Sturz-, Stoß- oder sonstige Beschädigungen.

Ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ reicht aus meiner Sicht nicht aus, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen. Gerade bei äußerlich unversehrten Geräten ist eine mangelhafte Abdichtung ab Werk eine naheliegende Ursache.

Ich habe der Ablehnung bereits formell widersprochen und um erneute Prüfung gebeten.

Mich würde interessieren:
Haben andere Nutzer hier ähnliche Erfahrungen mit der Gewährleistungsabwicklung über die Telekom / KOMSA gemacht?

Und an das Telekom-Team:
Ich bitte um Unterstützung bei einer fairen und rechtskonformen Klärung meines Falls.

Der Telekom Reparaturauftrag ist: XXXX

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Adrian Hoffmann

Anm

Reparaturauftrags Nr editiert 

(@Marcel2605) 

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vor 26 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 9 Monaten

      @Lucky0ne111 

      Hast Du Dir denn schon einmal ein Schadensfoto zuschicken lassen ? Das sollte auf jeden Fall möglich sein . Dann hast Du auch eine bessere Chance einzuschätzen , wie Du weiter vorgehen kannst .

      Im Falle eines Feuchtigkeitsschadens sollte ein solches bei Komsa vorliegen . Zumindest aus meiner aktiven Reparatur Zeit kenne ich das so , das wir und auch die anderen Werkstätten , zu denen damals auch schon Komsa bzw. da hießen sie noch W-Support gehörte , dazu verpflichtet waren . 

       

      Gruß Ralf

      0

    • vor 2 Stunden

      Hey Adrian. Habe derzeit ein ähnliches Problem, leider ist mein Gerät älter. Es ist auch nicht äußerlich beschädigt, leider spinnt das Display. Eine Sache die laut Recherche häufig bei Iphone vorkommt und nicht durch einen Sturz oder ähnliches entsteht. Ich soll daher auch den Schaden bzw einen Display Austausch für 360 Euro zahlen nur fehlt bei mir jegliche Transparenz der Reparatur Firma. Man nennt einen Display Fehler als Grund bzw meine Schilderung. Leider habe ich keine sonstigen Infos. Mein Problem taucht nur hin und wieder auf daher vermute ich dass das Problem für die Firma nicht erkennbar war. 

      Was wirklich bedauerlich ist, dass ich  nach 3,5 Stunden telefonieren mit der Telekom keinen einzigen Ansprechpartner erreichte, der mir wirklich adäquate Antworten geben konnte. 

      Ich wurde gestern durch eine zufällige Mitarbeiterin die mich anrief wegen meines Tarifs gebeten, eine Vorstandsbeschwerde einzureichen. Man hätte mir anfangs eine Versicherung empfehlen sollen, ein Leihgerät stellen, transparent und hilfsbereit sein müssen. Tatsächlich wurde ich Stunden hin und her geschoben und mit diversen Aussagen abgespeist, teilweise auch sehr unfreundliche Mitarbeiter und ich war weiterhin freundlich.

      Was hast du erreicht?

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    • vor einer Stunde

      Grüß dich!

      Ich konnte meinen Fall tatsächlich klären, indem ich wiederholt auf die Gewährleistung und die gesetzliche Beweislastumkehr nach § 477 BGB hingewiesen habe.

      Nachdem ich eine Frist gesetzt und rechtliche Schritte angekündigt hatte, wurde mir eines Tages kommentarlos ein Ersatzgerät zugeschickt.

      Offenbar wollte man es dann doch nicht darauf ankommen lassen und hat eingesehen, dass ein pauschaler Hinweis auf „Korrosion“ nicht ausreicht, um einen anfänglichen Sachmangel auszuschließen.

      Wichtig ist aber:

      Mein Gerät befand sich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

      Danach kehrt sich die Beweislast um und liegt beim Käufer.

      Und als Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorlag, ist ohne entsprechendes Gutachten nahezu unmöglich. 

      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

      Liebe Grüße

      8

      von

      vor 57 Minuten

      Lucky0ne

      Aber nur 12 Monate wo die Beweislast beim Verkäufer/Händler liegt...

      Richtig!

      Aber nur 12 Monate wo die Beweislast beim Verkäufer/Händler liegt...

      Genau darauf bezieht sich der Kommentar. 

      Lucky0ne

      Aber nur 12 Monate wo die Beweislast beim Verkäufer/Händler liegt...

      Nein, es sind 24 Monate, nach 12 Monaten greift lediglich die Beweislastumkehr, die Gewährleistungszeit selbst beträgt 24 Monate.

      0

      von

      vor 49 Minuten

      Dein Ernst?!? :DDD

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      von

      vor 47 Minuten

      Lucky0ne
      Dein Ernst?!? :DDD

      Dein Ernst?!? :DDD

      Lucky0ne

      Dein Ernst?!? :DDD

      @Lucky0ne111 

      ja, klar. Weil es so ist.

      Infomiere dich gerne nochmal

      Uneingeloggter Nutzer

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