Solved

Zeit zw. Kündigung & Portierung

1 year ago

Liebes Team,
ich habe meine Family Card Basic fristgerecht zum 26.12.23 bei der Telekom gekündigt und eine Portierung nach Vertragsende beauftragt.
Vom neuen Provider erhielt ich dann die Nachricht, dass die Telekom den 04.01.24 als Portierungsdatum festgelegt hat, also eine lange Zeit zwischen Vertragsende und Portierung.
Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.“

Direkt am Vertragsende, dem 26.12.23, wurde meine Nummer aber abgeschalten, ich bin also 8 Tage unerreichbar.. wie können Sie mir nun helfen?

 

Danke und liebe Grüße!

518

30

  • 1 year ago

    gelam12

    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben

    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben
    gelam12
    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben

    Und wann hast Du die Portierung beauftragt?

    Daumenregel: mindestens zwei Wochen vor Vertragsende.

     

    Wann kam die Info vom neuen Anbieter?

    4

    Answer

    from

    1 year ago

    gelam12

    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?

    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?
    gelam12
    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?

    Ja, das war zu spät.

     

    Du hättest auch diesen Weg beschreiten können:

    - bei der Telekom "Opt-In" über die Hotline setzen

    - neuen Anbieter mit sofortiger Portierung (nicht zum Vertragsende) beauftragen

    - Telekom Vertrag nach erfolgter Portierung kündigen

     

     

    gelam12

    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..

    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..
    gelam12
    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..

    Ja, mehr oder MINDER

    Bild nicht vorhanden

    Answer

    from

    1 year ago

    Was die Bundesnetzagentur übrigens schreibt ist u.a.

     

    Leiten Sie den Wechsel möglichst frühzeitig, am besten drei Monate vor Vertragsende, ein.

    Leiten Sie den Wechsel möglichst frühzeitig, am besten drei Monate vor Vertragsende, ein.

    Leiten Sie den Wechsel möglichst frühzeitig, am besten drei Monate vor Vertragsende, ein.


    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html

     

    Auf der Seite schreibt die Bundesnetzagentur mittlerweile anders als früher nichts mehr zu unterschiedlicher Kündigung bei Mobilfunk und Festnetz.

    Standardprozedere war bis in die jüngere Vergangenheit auf jeden Fall, dass man im Mobilfunk selbst kündigen musste und das NICHT vom neuen Anbieter gemacht wurde. Mag sein, dass @→Mataimaki← da einen aktuelleren Stand beschreibt. Auszuschließen ist aber auch nicht, dass die Bundesnetzagentur mal wieder nicht ausreichend klar unterscheidet. Letztlich ist es das Telekommunikationsgesetz - mit irgendwelchen Regelungen/Prozessen, die die Bundesnetzagentur im Hinterzimmer mit den Anbietern ausgeküngelt hat.

    Answer

    from

    1 year ago

    muc80337_2

    Standardprozedere war bis in die jüngere Vergangenheit auf jeden Fall, dass man im Mobilfunk selbst kündigen musste und das NICHT vom neuen Anbieter gemacht wurde. Mag sein, dass @→Mataimaki← da einen aktuelleren Stand beschreibt.

     

    Standardprozedere war bis in die jüngere Vergangenheit auf jeden Fall, dass man im Mobilfunk selbst kündigen musste und das NICHT vom neuen Anbieter gemacht wurde. Mag sein, dass @→Mataimaki← da einen aktuelleren Stand beschreibt.

    muc80337_2

     

    Standardprozedere war bis in die jüngere Vergangenheit auf jeden Fall, dass man im Mobilfunk selbst kündigen musste und das NICHT vom neuen Anbieter gemacht wurde. Mag sein, dass @→Mataimaki← da einen aktuelleren Stand beschreibt.


    Hab das mal versucht mit nem Bestellprozess, da schreibt die Telekom eindeutig dass der Vertrag gekündigt sein muss wenn man zum Laufzeitende die Nummer portieren will.

    Eine Möglichkeit dass die Telekom das übernimmt finde ich im Bestellprozess nicht.

     

    Ich gehe daher eher davon aus dasss @→Mataimaki← hier was verwechselt hat.

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    Grüße @gelam12 

    gelam12

    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.“

    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.“
    gelam12
    Laut Bundesnetzagentur: „Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.“

    Das trifft für Festnetz zu, aber nicht für Mobilfunk und dann auch nur, wenn man einen Anbieterwechsel macht.

    Wenn man selber kündigt, gilt das nicht.

    5

    Answer

    from

    1 year ago

    →Mataimaki←

    Muss das nicht haben, das was du machst.

    Muss das nicht haben, das was du machst.
    →Mataimaki←
    Muss das nicht haben, das was du machst.

    Ja Du hast Probleme damit, dass Du Falschinformationen verbreitest und dann korrigiert wirst.

     

     

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter. Bietet sogar die Telekom an.

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 


    Das wäre mir neu.

    Answer

    from

    1 year ago

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter. Bietet sogar die Telekom an.

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 


    @→Mataimaki← 

    Magst du uns das mal bitte erklären wie das im Mobilfunk geht und seit wann vor allem?

    Die letzten 20 Jahre seit es Portierungen gibt war es IMMER der Grundsatz dass entweder ein OptIn vorliegen muss oder der Anschluss bereits vom Kunden gekündigt wurde.

     

    Kündigungen vom Netzbetreiber im Auftrag des Kunden gab es immer nur im Festnetz.

     

    Answer

    from

    1 year ago

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter. Bietet sogar die Telekom an.

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 

    →Mataimaki←

    Nö, man kann auch kündigen lassen vom neuen Anbieter.

    Bietet sogar die Telekom an. 


    Da hat @→Mataimaki← den Sachverhalt korrekt wiedergegeben, gerade mal eine Prepaid-Bestellung simuliert

     

    Bild nicht vorhanden

     

    Wählt man, dass die Telekom kündigen soll, dann findet man auch u.a. folgende weitere Info

     

    Bild nicht vorhanden

    und in den weiteren Informationen findet man u.a. das

    Bild nicht vorhanden

     

     

     

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • Accepted Solution

    accepted by

    1 year ago

    gelam12

    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?

    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?
    gelam12
    Die Portierung wurde weniger als eine Woche zuvor beauftragt. Dann liegt das späte Portierungsdatum wohl daran?

    Ja, das war zu spät.

     

    Du hättest auch diesen Weg beschreiten können:

    - bei der Telekom "Opt-In" über die Hotline setzen

    - neuen Anbieter mit sofortiger Portierung (nicht zum Vertragsende) beauftragen

    - Telekom Vertrag nach erfolgter Portierung kündigen

     

     

    gelam12

    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..

    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..
    gelam12
    Ich dachte heutzutage sei das ein mehr oder minder automatisierter Prozess..

    Ja, mehr oder MINDER

    Bild nicht vorhanden

    0

  • 1 year ago

    @gelam12 

     

    Eine Portierung benötigt im Durchschnitt 7-10 Tage zur Durchführung. Das sollte man bei einem Vertragswechsel einkalkulieren. Wenn einem der kurze Übergang und die Rufnummer wichtig ist, dann sollte man die Portierung über ein Opt-In beim alten Anbieter einleiten.

    0

  • 1 year ago

    @CobraCane / @gelam12 / @muc80337_2 

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/rufnummer/rufnummermitnahme-mobilfunk?execution984606=e1s1 

    Bild nicht vorhanden

     

    Und so neu ist das nicht.

     

    Soviel dazu das ich Müll erzähle.

    6

    Answer

    from

    1 year ago

    Mister Burny

    Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.

    Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.
    Mister Burny
    Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.

    Ist das bei jeder Kündigung durch den neuen Anbieter nicht der Fall? Das der Anbieter nur als "Dienstleister" da auftritt, ansonsten würde da ja eine Vollmacht von Nöten sein, um den Vertrag im Namen des Kunden zu kündigen.

    Answer

    from

    1 year ago

    muc80337_2

    Und dass der Vertrag gekündigt sein muss - vermutlich ein Relikt aus der "alten Zeit" als man noch selber kündigen musste und bei der Telekom haben das auch noch nicht alle mitbekommen und auf den Internetseiten auch noch nicht überall umgesetzt.

    Und dass der Vertrag gekündigt sein muss - vermutlich ein Relikt aus der "alten Zeit" als man noch selber kündigen musste und bei der Telekom haben das auch noch nicht alle mitbekommen und auf den Internetseiten auch noch nicht überall umgesetzt.
    muc80337_2
    Und dass der Vertrag gekündigt sein muss - vermutlich ein Relikt aus der "alten Zeit" als man noch selber kündigen musste und bei der Telekom haben das auch noch nicht alle mitbekommen und auf den Internetseiten auch noch nicht überall umgesetzt.

    Das ist kein Relikt aus vergangener Zeit, wenn ein Netzbetreiber anfrägt zum Laufzeitende und der alte Netzbetreiber keine Kündigung vorliegen hat wird abgelehnt im Mobilfunkbereich.

     

    Wie @Mister Burny  schrieb ist das was da verlinkt wurde ja nur eine Unterstützung für den Kunden dass die Telekom für ihn das Kündigungsformular an den alte Netzbetreiber schickt, nicht wie im Festnetz die Abstimmung über die Schnittstellen.

    Answer

    from

    1 year ago

    Mister Burny

    Wie es dabei steht, hilft die Telekom hier nur bei der Kündigung. Anstatt dass der Kunde ein Formular ausfüllt oder eine Mail/Brief schreibt, übernimmt das die Telekom. Abgesehen also vom Absender der Kündigung macht das keinen Unterschied für den bisherigen Anbieter. Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.

    Wie es dabei steht, hilft die Telekom hier nur bei der Kündigung.

    Anstatt dass der Kunde ein Formular ausfüllt oder eine Mail/Brief schreibt, übernimmt das die Telekom.

    Abgesehen also vom Absender der Kündigung macht das keinen Unterschied für den bisherigen Anbieter.

    Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.

    Mister Burny

    Wie es dabei steht, hilft die Telekom hier nur bei der Kündigung.

    Anstatt dass der Kunde ein Formular ausfüllt oder eine Mail/Brief schreibt, übernimmt das die Telekom.

    Abgesehen also vom Absender der Kündigung macht das keinen Unterschied für den bisherigen Anbieter.

    Die Telekom bietet diese Option nur an, damit der Kunde es ein bisschen einfacher hat zur Telekom zu wechseln.


    Ich bin mir nicht sicher ob dieser Telekom-Prozess bereits sauber die typischen Fälle abdeckt - insbesondere dass gar nicht abgefragt wird auf wann gekündigt werden soll und dass dann gar keine Portierung zum Vertragsende sondern ausschließlich mit Opt-In gearbeitet wird...

     

    Bild nicht vorhanden

     

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    So und macht man das auch so beim neuen Anbieter im Mobilfunk, dann gibt es eine Weiterversorgung, so wie es im TKG steht.

    Kündigt man selber dann nicht.

    Und das meine ich mit meiner Aussage oben, was ja als Falsch deklariert wurde.

    Gab es im übrigen bereits mehrfach hier auch im Forum zu lesen, das die Telekom weiterversorgt dann hatte.

     

    Ich habe ja keine Ahnung. 

    Nun bin ich endgültig raus.

    Beweis habe ich je erbracht.

    3

    Answer

    from

    1 year ago

    →Mataimaki←

    Ich habe ja keine Ahnung. Nun bin ich endgültig raus. Beweis habe ich je erbracht.

    Ich habe ja keine Ahnung. 

    Nun bin ich endgültig raus.

    Beweis habe ich je erbracht.

    →Mataimaki←

    Ich habe ja keine Ahnung. 

    Nun bin ich endgültig raus.

    Beweis habe ich je erbracht.


    Muss man immer gleich so eingeschnappt sein nur weil Aussagen hinterfragt werden?

    Und nur weil die Telekom eine Kündigung im Auftrag des Kunden verschickt bedeutet das in meinen Augen noch lange nicht dass dann auch eine Weiterversorgung gewährleistet werden muss.

     

    Darf gerne jemand mehr dazu sagen der es mit Sicherheit bestätigen oder entkräften kann.

     

     

    Answer

    from

    1 year ago

    →Mataimaki←

    So und macht man das auch so beim neuen Anbieter im Mobilfunk, dann gibt es eine Weiterversorgung, so wie es im TKG steht. Kündigt man selber dann nicht.

    So und macht man das auch so beim neuen Anbieter im Mobilfunk, dann gibt es eine Weiterversorgung, so wie es im TKG steht.

    Kündigt man selber dann nicht.

    →Mataimaki←

    So und macht man das auch so beim neuen Anbieter im Mobilfunk, dann gibt es eine Weiterversorgung, so wie es im TKG steht.

    Kündigt man selber dann nicht.


    Und das ist weiterhin falsch. Die Weiterversorgung gibt es ganz traditionell wenn man selbst gekündigt hat und die Portierung zum Vertragsende rechtzeitig beauftragt hat. Im Mobilfunk redet man da allerdings anders als im Festnetz normalerweise nur von wenigen Tagen Weiterversorgung, weil zum eigentlichen Vertragsende z.B. ein Tag ist an dem nicht portiert wird, z.B. Weihnachten. Im Mobilfunk hat man anders als im Festnetz nicht das netzseitige Ressourcenproblem oder Bereitstellungsproblem.

     

    Aber dies trifft nicht den Fall des TE - in welchem die Portierung schlicht zu spät beauftragt worden war, weshalb es auch keine Weiterversorgung gibt.

    Answer

    from

    1 year ago

    muc80337_2

    Aber dies trifft nicht den Fall des TE - in welchem die Portierung schlicht zu spät beauftragt worden war, weshalb es auch keine Weiterversorgung gibt.

    Aber dies trifft nicht den Fall des TE - in welchem die Portierung schlicht zu spät beauftragt worden war, weshalb es auch keine Weiterversorgung gibt.
    muc80337_2
    Aber dies trifft nicht den Fall des TE - in welchem die Portierung schlicht zu spät beauftragt worden war, weshalb es auch keine Weiterversorgung gibt.

    Dahingegen muss man sagen:
    Da ja der von @→Mataimaki←  aufgezeigte Prozess so gestaltet ist dass die Telekom zuerst für den Kunden das Kündigungsformular abschickt und dann im Anschluss zeitnah die Portierung beantragt ist halt immer genügend Zeit dass sich die Anbieter einigen können.

    Kommt dann quasi auf das Selbe raus wie wenn der TE einfach frühzeitig den Neuvertrag beantragt hätte

    Bild nicht vorhanden

     

     

    Wobei mich hier interessieren würde wie das dann bei Prepaid-Karten abläuft die ja oftmals keine monatliche Kündigungsfrist haben.

     

    Wobei ich glaube dass das eh alles gerade zu OT ist 🙈

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    Da habe ich ja eine Diskussion losgetreten 😄

     

    Noch mal kurz zurück:

    Der Fehler lag bei mir, sehe ich ein, deshalb werde ich kaum Anspruch auf Weiterversorgung haben, richtig?

     

    Danke euch allen, super Community!

    3

    Answer

    from

    1 year ago

    Kurze Antwort: Leider nicht

    Bild nicht vorhanden

     

     

    EDIT: Wobei... Es gibt die Möglichkeit einer Reaktivierung. Wie sich das mit Laufzeiten, Portierungen etc. verhält weiss ich allerdings nicht. Vor allem die Portierung der Nummer könnte der Haken sein

    Answer

    from

    1 year ago

    Ok und abschließend für die Zukunft: 

    wenn ich 14 Tage zuvor kündige und direkt die Portierung zum Vertragsende in Auftrag gebe, sollte es nahtlos erfolgen?

    Answer

    from

    1 year ago

    gelam12

    wenn ich 14 Tage zuvor kündige und direkt die Portierung zum Vertragsende in Auftrag gebe, sollte es nahtlos erfolgen?

    wenn ich 14 Tage zuvor kündige und direkt die Portierung zum Vertragsende in Auftrag gebe, sollte es nahtlos erfolgen?
    gelam12
    wenn ich 14 Tage zuvor kündige und direkt die Portierung zum Vertragsende in Auftrag gebe, sollte es nahtlos erfolgen?

    14 Tage vorher kündigen bringt in der Regel nix wenn die Kündigungsfrist 1 Monat ist

    Bild nicht vorhanden

    Also wenn du zu nem bestimmten Zeitpunkt zum neuen Anbieter willst mindestens 1 Monat vorher kündigen und mindestens 14 Tage vorher die Portierung beantragen, gerne auch früher.

     

    Bei Prepaid empfehle ich persönlich immer OptIn zu machen, die Nummer dann zu portieren und dann erst die Karte zu kündigen

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    Hey zusammen,

     

    inzwischen ist ja alles wieder "etwas heruntergekocht". 😉

    Die Lösung wurde ja ebenfalls schon gekennzeichnet.

     

    Sofern ich nun jedoch eine Reaktivierung anstoße, so fährt uns leider die hinterlegte Rufnummernmitnahme vor die Wand und das Spielchen beginnt von vorne.

    Wollen wir das @gelam12 ?

     

    Viele Grüße

    Timo N.

    1

    Answer

    from

    1 year ago

    Nein, das wollen wir gewiss nicht, Timo. Aber danke trotzdem.

    Unlogged in user

    Answer

    from

Unlogged in user

Ask

from

This could help you too

Popular tags last 7 days

Cookies and similar technologies

We use cookies and similar technologies (including ) on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


Find more information in the Privacy Policy and Partner List.


Use of Utiq technology powered by your telecom operator


We, Telekom Deutschland GmbH, use the Utiq technology for digital marketing or analytics (as described on this consent notice) based on your browsing activity across our websites, listed here (only if you are using a supported internet connection provided by a participating telecom operator and consent on each website).

The Utiq technology is privacy centric to give you choice and control.

It uses an identifier created by your telecom operator based on your IP address and a telecom reference such as your telecom account (e.g., mobile number).

The identifier is assigned to the internet connection, so anyone connecting their device and consenting to the Utiq technology will receive the same identifier. Typically:

  • on a broadband connection (e.g., Wi-Fi), the marketing or analytics will be performed based on the browsing activities of consenting household members’.
  • on mobile data, the marketing will be more personalised, as it will be based on the browsing of the individual mobile user only.

By consenting, you confirm that you have permission from the telecom account holder to enable the Utiq technology on this internet connection.

You can withdraw this consent anytime via "Manage Utiq" at the bottom of this site or in Utiq’s privacy portal (“consenthub”). For more, see Utiq's privacy statement.