Gelöst

Was ist höherwertig im Sinne der aktuellen Cashback-Aktion?

vor 4 Jahren

Hallo,

bei mir steht eine Vertragsverlängerung an und ich würde gerne wissen, ob ich mich unter folgender Voraussetzung für die aktuelle Cash-Back-Aktion qualifizieren würde:

aktuell habe ich einen MagentaMobil M 3. Gen. Wenn ich diesen verlängere mit dem aktuellen MagentaMobil M verlängere, wäre das ein höherwertiger Vertrag, da die Grundgebühr und der Leistungsumfang höher ist? Oder zählt er als gleichwertig, da es sich jeweils um einen MagentaMobil M Tarif handelt?

Ich würde mich freuen, wenn jemand vom TelekomTeam die frage verbindlich beantworten könnte. Vielen Dank!

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Dafra 


      @Dafra  schrieb:
      Oder zählt er als gleichwertig, da es sich jeweils um einen MagentaMobil M Tarif handelt?

      Das ist "gleichwertig".

      Sie müssten mindestens in den MagentaMobil L wechseln.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Höherwertiger bedeutet *eine Kleidergröße* höher.

       

      Sprich von S auf M von M auf L usw.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Dafra,

      die richtigen Antworten gab es hier bereits. Die Grundgebühr ist in diesem Fall höher, weil der Tarif mehr Leistung hat. Daher gilt dies dafür nicht.

      Du kannst jedoch zum Beispiel im MagentaMobil M Tarif mit Handy wechseln, dann gilt dies wieder als höherwertiger Tarif und dir natürlich noch ein Endgerät aussuchen. Die Zuzahlung entspricht dann dem gewählten Tarif. Fröhlich

      Wenn du dazu eine Beratung wünscht, helfe ich dir gerne telefonisch weiter. Melde dich hier einfach wieder.

      Viele Grüße

      Maria R.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Jedes Mal das Gleiche mit dieser Cashback Aktion, fragt man 5 verschiedene Leute bekommt man 5 verschiedene Antworten, es muss doch möglich sein eine einfache geltende Antwort auf die immer gleichen Fragen im Vorfeld zu definieren.

      Das ist jetzt hier wieder nicht der Fall, das was @Sarah E.  und @Maria R.  hier geantwortet haben geht wieder konträr zu den Infos die an die Mitarbeiter und Kollegen kommuniziert wurden. 🤔

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Dishmaster,

      ich hoffe sehr, dass unsere Antwort jetzt verständlich war. Fröhlich

      Viele Grüße
      Sarah E.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ich verlinke nur die aktuellen Erläuterungen für die derzeitige Cash-Back-Aktion.

      https://www.telekom.de/resources/ag1/unterwegs/smartphones-und-tablets/teilnahmebedingungen-cashback-herbst-winter-2021.pdf

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Dafra Wichtig ist der reguläre Grundpreis. Die aktuelle Generation wäre in diesem Fall höher.

      Viele Grüße
      Sarah E.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von