Gelöst

Tonbandaufnahme anfordern bzgl. betrügerischer Absicht bei Vertragsabschluss

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

vor wenigen Tagen habe ich meinen Vertrag über die Telekom-Hotline verlängert - nettes Gespräch und gutes Angebot.

Die Vertragsbestätigung kam auch recht zügig, jedoch mit fehlerhaften Daten. Vereinbarte Gutschrift nicht eingehalten, sowie Handy teurer als vereinbart. Bei einem weiteren Anruf am nächsten Tag in der Hotline wurde mir versichert, dass die Tonbandaufnahme vom Vortag erneut abgehört wurde uns alle Vertragskonditionen wie vereinbart umgesetzt werden - auch hier wieder zu früh gefreut. Wieder kam eine falsche Vertragsvereinbarung.

Nach erneuter Nachfrage wurde mir erklärt, dass man mir den Vertrag so nicht zur Verfügung stellen kann und ich doch bitte kündigen soll oder das Angebot so hinnehmen soll. In meinen Augen eine riesige Frechheit.

 

Jetzt zu meiner Frage:

Wie komme ich an die, bei Vertragsabschluss erstellte Tonbandaufnahme ran, um sicherzustellen, dass ich den mir vorgeschlagenenen Vertrag zu selbigen Konditionen erhalte?

 

Vielen Dank im voraus!

 

 

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @konsi.weber 

      Von Betrug zu reden, naja, ist der falsche Ansatz.

      Sie bekommen eine Auftragsbestätigung.

      Und wenn das Ihnen nicht gefällt, Wiederspruch binnen 14 Tage einlegen.

       

      So sieht es das Gesetz sogar vor, falls es Missverständnisse gibt.

       

      Hinterlege Sie bitte Ihre Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

       

      Die Daten können nur das Team und Sie sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

      Geben Sie kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Daten sind hinterlegt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      konsi.weber

      Wie komme ich an die, bei Vertragsabschluss erstellte Tonbandaufnahme ran, um sicherzustellen, dass ich den mir vorgeschlagenenen Vertrag zu selbigen Konditionen erhalte?

      Wie komme ich an die, bei Vertragsabschluss erstellte Tonbandaufnahme ran, um sicherzustellen, dass ich den mir vorgeschlagenenen Vertrag zu selbigen Konditionen erhalte?

      konsi.weber

      Wie komme ich an die, bei Vertragsabschluss erstellte Tonbandaufnahme ran, um sicherzustellen, dass ich den mir vorgeschlagenenen Vertrag zu selbigen Konditionen erhalte?



      Die verbindlich unterbreiteten Konditionen entnimmst du der Auftragsbestätigung, alles andere ist nicht bindend.

       

      Also selbst wenn du die Tonbandaufnahem erhalten würdest könntest du damit keine Forderungen stellen.

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Falsch!

      Es existieren 2 Tonbandaufnahmen. Eine zu Schulungszwecken und eine zur Vertragsunterzeichnung! Letztere ist bindend, da durch die Aufnahme ein Vertrag zustande kommt. Diese Aufnahme kann als rechtliches Mittel verwendet werden, wie jeder normale unterschriebene Vertrag! Da kann Telekom weis Gott wieviel Hausrechte aufstellen, wenn der Richter/Anwalt die Tonbandaufnahme verlangt, muss sie rausgegeben werden, vor allem dann, wenn dem Kunden finanzieller Schaden entsteht, oder nicht das bekommt, was mit der Vertrags-Tonbandaufnahme versprochen wurde. Jeder Rechtsanwalt würde vor Gericht gewinnen, das spielt hier nur jeder Telekom Mitarbeiter runter, als wenn es das normalste der Welt ist, dem Kunden mit leeren Versprechungen zur Vertragsverlängerung zu bewegen. Sorry aber das erfüllt nunmal das Kriterium des Betrugs, von daher durchhalten und zum Anwalt gehen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Sesselpuper ,

      bitte jetzt kein Öl ins Feuer gießen .

       

      @Ludwig II  schrieb hier bereits richtig:

      Mit dem Telefongesprächt kommt also noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sondern erst mit der unwidersprochenen schriftlichen Auftragsbestätigung.

      Daher kannst du auch nicht die Wirksamkeit des telefonisch geschlossenen Vertrages einklagen.

       

      Ich bin demnach schon recht verwundert, wie schnell man hier Tipps zum Anwalt Besuch usw. gibt, insbesondere dann, wenn die Lösung (siehe Beitrag von @Ludwig II ) doch doch einfach ist.

       

      .....aber immer wieder mit Kanonen auf Spatzen  schießen wollen oder besser schießen lassen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Sesselpuper 

      Deine Meinung wird dem Beitragsersteller nach  fast 19 Monaten auch nicht mehr viel nützen.

      Nach meinem Wissen dürfte die Gesprächsaufzeichnung zum Vertragsabschluss auch schon längst gelöscht sei.

      Zum einem wegen des Speicherplatzes und zum andern, weil der Vertrag inzwischen schon längst rechtswirksam wurde oder wegen Widerruf auch nicht.

      In beiden Fällen braucht es keine Gesprächsaufzeichnung mehr, denn der Vertragsabschluss wurde durch Anerkennung der schriftliche Auftragsbestätigung wirksam oder durch fristgerechten Widerruf nicht wirksam.

      Außerdem hat sich das Verfahren bei telefonischen Abschlüssen inzwischen auch geändert.

      Der Kunde bekommt die Vorvertraglichen Informationen in Textform (E-Mail), denen er zustimmen muß, wenn der Auftrag weiter bearbeitet werden soll.

      Aber selbst dann gibt es immer noch die 14tägige Widerufsfrist ab Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung mit schriftlicher Widerrufsbelehrung.

       

       

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Die Tonbandaufnahmen werden nur zu "Schulungszwecken" gemacht (- damit der nächste Mitarbeiter aus dieser Geschichte etwas lernen kann. 😉)

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      konsi.weber

      Wofür denn sonst, wenn sie keine Rechtskraft oder ähnliches hat?

      Wofür denn sonst, wenn sie keine Rechtskraft oder ähnliches hat?
      konsi.weber
      Wofür denn sonst, wenn sie keine Rechtskraft oder ähnliches hat?

      Im Zuge der Beschwerdebearbeitung zieht die Telekom die Vertragsaufzeichnung heran, allerdings nur intern.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @olliMD 

      Ja schade. Beschwerdemanagement wird bei der Telekom also anscheinend sehr klein geschrieben, wenn sich die Aussagen, die getroffen werden täglich ändern und nicht zu getroffenen Aussagen gestanden wird.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren


      @konsi.weber  schrieb:

      Beschwerdemanagement wird bei der Telekom also anscheinend sehr klein geschrieben, wenn sich die Aussagen, die getroffen werden täglich ändern und nicht zu getroffenen Aussagen gestanden wird.


      Es wird groß geschrieben und viel getan, die Beschwerden zu verringern. Naturgemäß bekommt man die Null nicht hin. Beschwerdegründe werden auch ausgewertet.

       

      Leider bist Du dem Hinweis von @Gelöschter Nutzer noch nicht gefolgt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      @konsi.weber ,

      bist du absolut sicher, mit der Telekom direkt gesprochen zu haben oder könnte es sich auch um ein Call Center bzw. ein Geschäftspartner der TK gehandelt haben?

       

      Deswegen ist die Auftragsbestätigung wichtig und ausschlaggebend.

      Diese stammt mit Sicherheit von der Telekom und kann nach den Regeln und Gesetzen eines Fernabsatzgeschäftes widerrufen werden.

       

      Sollte es sich hier um ein Geschäftspartner der TK handeln, wird die TK auch kein Zugriff auf Bandaufzeichnungen haben.

       

      Für mich noch zu viele Fragezeichen.

      Dennoch:  Alles relativ gleichgültig, denn einzig und allein ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend und bindend.

       

      Bist du mit der Auftragsbestätigung nicht einverstanden, verschwende keine Zeit und widerrufe, damit die gesetzliche Widerrufsfrist nicht überschritten wird. Andernfalls wird der Auftrag rechtskräftig.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @konsi.weber 

      Solche Dinge kommen immer wieder vor, ob es nun Absicht war oder ein Mißverständnis, sei dahingestellt.

      Aus diesem Grunde hat der Gestzgeber für Telefonabschlüsse (und Haustürgeschäfte) das 14tägige Widerrufsrecht eingeführt.

      Mit dem Telefongesprächt kommt also noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sondern erst mit der unwidersprochenen schriftlichen Auftragsbestätigung.

      Daher kannst du auch nicht die Wirksamkeit des telefonisch geschlossenen Vertrages einklagen.

       

      Fazit: Wenn du mit Vorgaben der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, mache schriftlich von deinem Widerrufsrecht gebrauch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @konsi.weber 

      Solche Dinge kommen immer wieder vor, ob es nun Absicht war oder ein Mißverständnis, sei dahingestellt.

      Aus diesem Grunde hat der Gestzgeber für Telefonabschlüsse (und Haustürgeschäfte) das 14tägige Widerrufsrecht eingeführt.

      Mit dem Telefongesprächt kommt also noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sondern erst mit der unwidersprochenen schriftlichen Auftragsbestätigung.

      Daher kannst du auch nicht die Wirksamkeit des telefonisch geschlossenen Vertrages einklagen.

       

      Fazit: Wenn du mit Vorgaben der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht einverstanden bist, mache schriftlich von deinem Widerrufsrecht gebrauch.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hi zusammen!

      Ich danke euch für den bisherigen Austausch und @konsi.weber besten Dank für deinen Beitrag hier bei uns.

      Eine wichtiger Punkt vorab, bitte achte auf deine Wortwahl. Direkt den Vorwurf des Betrugs in den Raum zu werfen, ist mit keinem Punkt gerechtfertigt. Ich habe mir aufgrund der im Profil hinterlegten Daten gerade schon einen Überblick verschaffen können und dabei gesehen, dass du mehrfach Kontakt bzgl. der Thematik zu uns hattest. Um eine doppelte Bearbeitung zu vermieden und die Übersucht zu wahren: deine aktuellen Möglichkeiten wurden dir genannt.

      Noch zu der erwähnten Aufnahme, ich vermute, dass sie in diesem Fall für reine Schulungszwecke erfolgt ist.

      Beste Grüße
      Katharina S.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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