Gelöst
Sonderkündigung wegen Wegzug ins Ausland
vor 4 Jahren
Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich und meinen Partner gekündigt, da wir für längere Zeit ins Ausland gehen.
Für diese Art von Kündigung ist eine Abmeldebescheinigung des letzten Wohnortes notwendig, die ich auch beigelegt habe. Eine solche bekommt man vom Amt aber erst kurz vor der Abreise. In unserem Fall Ende Juni.
Nun habe ich laut der Telekom noch 3 Monate Kündigungsfrist und muss bis Oktober weiter meinen Beitrag zahlen! Der früheste Kündigungstermin war der 31.10.
Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!
Ich konnte jede andere Versicherung, bzw. jeden anderen Vertrag (auch den Telekom Festnetz Vertrag) bei Wegzug ins Ausland mit dem Sonderkündigungsrecht kurzfristig beenden.
Bei einem Monat Überschneidung hätte ich noch nichts gesagt, aber das ist zu viel!
Ich war sehr lange Kunde bei der Telekom und hoffe sehr, dass man mir hier doch entgegen kommt.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Herzlich willkommen @franziska_goehl
Dies steht alles hier https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland?samChecked=true
Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von sechs Arbeitstagen
Viele Grüße
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Dass das bei der Telekom so vorgeschrieben ist, ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass das zu hinterlegende Dokument (die Meldebescheinigung) von der Verwaltungsgemeinschaft erst ganz kurz vor Abreise ins Ausland ausgestellt wird. Ich schätze das ist deutschlandweit vom Staat vorgegeben.
Jeder der also ins Ausland zieht, hat keine frühere Möglichkeit zu kündigen und muss dann vor Ort noch weiterhin 3 Monate Gebühren bezahlen, obwohl die Nutzung des Vertrags wegen der Auslandskosten oft keinen Sinn mehr macht.
Finden Sie das kundenorientiert oder gar gerechtfertig? Dem Nutzer sind hier die Hände gebunden.
Anstelle mir den schwarzen Peter zuzuschieben, sollten Sie diese Situation lieber intern diskutieren und versuchen zu verbessern.
Ich bin ja nicht die Einzige die heutzutage ins Auland geht. Das betrifft sicher viele ihrer Kunden!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich finde das eine Frechheit, da es wegen der Meldebescheinigung ja gar nicht anders möglich ist, eher zu kündigen!
So ein Quatsch. Eine Frechheit ist Dein Beitrag - so könnte man das auch sehen. Die Kündigung ist sehr wohl deutlich früher möglich als zum Zeitpunkt des Empfangs der Abmeldebescheinigung - man muss das halt rechtzeitig machen. Die Kündigungsfrist beträgt auch da drei Monate zum Monatsende. Also spätestens Ende März und alles ist o.k. mit der Vertragsbeendigung auf Ende Juni.
Dies ist übrigens primär ein Kunden-helfen-Kunden-Forum - anpampen darfst Du andere. Es ist in der Tat DEIN Vesäumnis, Dich nicht rechtzeitig gekümmert zu haben.
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vor 4 Jahren
Hallo @franziska_goehl
Echt schlimm, wenn sich ein Anbieter an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Würde das die Telekom nicht machen, wäre der Aufschrei größer.
Im Ernst, sie können ja die Verträge weltweit nutzen.
Und wenn es geht, ist sogar noch eine Zuzahlung für ein Smartphone dabei.
Ihr Beitrag ist für mich eine Frechheit.
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vor 4 Jahren
Ich habe heute meinen Mobilvertrag (Familiy Card) für mich ... gekündigt,
Kleinigkeit am Rande:
Sinngemäß gilt das natürlich auch für den Hauptvertrag.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von