Gelöst

Neuvertrag statt Vertragsverlängerung - Nummer kann intern nicht portiert werden

vor 5 Jahren

Guten Tag,

 

ich habe letzte Woche einerseits eine vorhandene Family Card gekündigt (Nummer soll erhalten bleiben) und habe dann den Chat auf telekom.de kontaktiert, zwecks einem neuen Angebot. Neuer Vertrag war für mich in Ordnung und mir wurde zugesichert, dass dieser unter der alten Nummer (die gekündigt wurde) weiter läuft. Beim Telefonat mit Ihrer Hotline wurde mir nun mitgeteilt, dass man die alte Nummer intern nicht portieren kann. Mir wurde hier lediglich der Widerruf angeboten. Widerruf kann ich gerne machen, halte ich nur für recht umständlich, da ich das dazugehörige Gerät auch schon in Betrieb genommen hab.

Können Sie sich der Sache bitte einmal annehmen, ob wir hier eine einfachere Lösung finden?

Danke und Gruß

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @seschie_de  wenn du die alte Rufnummer behalten willst, dann gehts nur über den Widerruf und ne Vertragsverlängerung oder über den Weg der Portierung!

      Du hättest bevor die kündigst bei der #Dabei Hotline anrufen sollen unter:

       

      Du kannst selbst bei der Kundenrückgewinnung anrufen oder du lässt dir im Shop ein passendes Angebot machen:

      Festnetz: 0800 33 00382

      Mo - Fr von 8 - 21 Uhr, Sa von 8 - 20 Uhr


      Mobilfunk: 0800 33 06008



      Mo - Fr von 8 - 20 Uhr, Sa von 8 - 18 Uhr

      2

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      von

      vor 5 Jahren

      Und warum wird mir das denn über den Chat bestätigt? Finde ich sehr ärgerlich....

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      von

      vor 5 Jahren

      Wir waren nicht dabei, es gibt halt immer ein paar schwarze Schafe!

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @seschie_de 

       

      Für eine Rufnummerportierung hat der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur Regeln auf gestellt.

      1.Bei einer Handynummer handelt es sich um eine nicht geografisch gebundene Rufnummer.

      2.Eine Rufnummernportierung ist gesetzlich immer bei "Anbieterwechsel" oder "Wechsel des Anbieters"  vor gesehen. Wechsel zu eigenständigen Unternehmen

         und damit hat sich offenbar bei den Handy-Kunden ein weitverbreitetes Missverständnis eingenistet, nämlich dass man die Rufnummer grundsätzlich bei jedem Wechsel der Provider-

           Marke  gesetzlich garantiert mitnehmen kann - und das ist ein Irrtum.

       

      3. Bei einem Tarifwechsel, der nicht mit einem Wechsel des Anbieters verbunden ist, besteht nach dem  TKG  hingegen kein  Rechtsanspruch.

       

      Allgemein bleibt daher festzuhalten, dass eine "Portierung" innerhalb des Netzbetreiber und gleichen Vertragspartners nicht möglich ist.

       

      Im Netz findet man "Tricks", wobei immer wieder von "Zwischenportierung" die Rede ist.

      Gemeint ist wohl, dass man zunächst vom Haupt-Anbieter zu einer Prepaid Card eines anderen Anbieters zwischen importiert und danach wieder zurück zu Haupt-Anbieter in einem anderen Tarif portiert.

       

      Somit kann man zumindest die Gesetzeslage auf  Portierungsrecht bei Anbieterwechsel anwenden.

       

      Das ist mein Kenntnisstand von 2017.

      Ob sich die Rechtslage bis weilen geändert hat, weiß ich nicht.


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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @juergen3004 

      Wäre halt schön gewesen, wenn die Mitarbeiterin im Chat auch diesen Wissenstand gehabt hätte Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @seschie_de 

      Warum kein Tarifwechsel (z.B. in die aktuelle Generation) bei der VVL ?

      Da bekommt man das gleiche wie ein Neukunde.

      Ausnahme ist, wenn es eine Aktion bei der Grundgebühr gibt.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Wäre für mich auch absolut in Ordnung gewesen. Die Telekom-Mitarbeiterin im Chat hat mir halt den Neuvertrag mit Rufnummern-Übernahme als einzige Lösung angeboten. Nun ja - demnächst rufe ich lieber wieder an Zwinkernd

      Hab jetzt den umständlichen Weg des Widerrufs und der neuen VVL über die oben genannte Rufnummer durchgeführt. Hoffe das klappt jetzt alles. Bekomme jetzt nochmal das gleich iPhone zugesendet und das aus dem Neuvertrag geht dann zurück...

      Danke für eure Unterstützung Fröhlich



      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo und guten Abend, @seschie_de.

      Vorab bitte ich um Verzeihung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
      Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
      Hat sich der Sachverhalt geklärt oder besteht noch Handlungsbedarf?

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

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      von

      vor 4 Jahren

      @Carolin L. 
      Widerruf ist angestoßen und neue VVL abgeschlossen. Gerät lässt sich wohl leider nicht übertragen, sodass jetzt nochmal ein iPhone zu mir unterwegs ist. Das „alte“ iPhone geht dann wieder zurück. 
      Also: Es ist alles geklärt, auch wenn’s was umständlich war. 

      Viele Grüße und ein schönes Wochenende Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

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