Gelöst
Mobilfunkvertrag mit Wohnsitz in der Schweiz
vor 8 Jahren
Hallo Community
Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, einen Telekom Mobilfunkvertrag auch mit einen Wohnsitz im Ausland abzuschließen.
- Deutsches Girokonto ist vorhanden
- Deutsche Lieferanschrift ist vorhanden
- Deutscher Personalausweis ist vorhanden
- Nachweis Wohnsitz Schweiz ist vorhanden
Danke für eine Rückmeldung!
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vor 8 Jahren
Gegenfrage, wieso sollte es nicht möglich sein?
0
vor 8 Jahren
Das sollte möglich sein
https://telekomhilft.telekom.de/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/865/thread-id/134387/page/1
Bei Prepaid besteht inzwischen auch Legitimationspflicht. Und die Legitimation muss persönlicher unter der deutschen Lieferanschrift erfolgen oder im Telekom Shop.
Aber Vorsicht, durch die neue Roaming Regelung ist die dauerhafte Nutzung im EU Ausland nicht vorgesehen und kann gekündigt/deaktiviert werden.
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
Die Schweiz ist doch sowieso kein EU-Ausland.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Preisliste Mobilfunktarife Telefonieren & Surfen (Privatkunden)
Ziffer 9.4
Vertragsgegenstand ist die vorrangige und überwiegende Nutzung innerhalb Deutschlands sowie eine Nutzung im Ausland für vorübergehende Reisen. Für die Nutzung der Tarife ist ein Wohnsitz bzw. Geschäftssitz und der überwiegende Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Zusammengefasst:
Ja, das ist möglich - aber nur mit einem Prepaid-Vertrag.
Für Laufzeitverträge sehen die AGB dagegen zwingend einen Wohnsitz oder zumindest einen Geschäftssitz in Deutschland vor.
3
Antwort
von
vor 8 Jahren
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?
Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union
Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen
1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.
1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Warum steigt ihr alle auf die Nutzung in der Schweiz ein? Vielleicht will der TE auch einen Vertrag den er auf Reisen nach Deutschland benötigt da nämlich Schweizer Verträge keine so gute EU Roaming Regelungen dabei haben. Aber grundsätzlich wurde ja die Frage beantwortet, Prepaid ja, Vertrag nein. Für EU Roaming würde ich mir eher was aus Österreich holen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Has
Das spielt keine Rolle weil die Schweiz ja nicht in der EU ist und es in Szenarien TE wohnt/arbeitet in der Schweiz oder wohnt in der Schweiz und arbietet in Deutschland nicht um EU reguliertes Roaming geht:
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf? Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen 1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen. 1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?
Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union
Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen
1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.
1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
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