Gelöst

Magenta Eins Vorteil auch bei nicht verheirateten Partnern möglich?

vor 3 Jahren

Hall Miteinander,

 

meine Tochter und ihr Partner leben zusammen und haben einen Telekom M-Tarif für Zuhause und wollen jetzt auch mit dem Mobilfunk zur Telekom wechseln. Der Internetanschluss läuft namentlich auf meine Tochter und somit sollte bei ihr der Magenta Eins-Vorteil sowieso greifen.

 

Wie sieht es bei ihrem Partner aus? Kann er auch davon profitieren?

 

Danke

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    • vor 3 Jahren

      culpati

      Hall Miteinander, meine Tochter und ihr Partner leben zusammen und haben einen Telekom M-Tarif für Zuhause und wollen jetzt auch mit dem Mobilfunk zur Telekom wechseln. Der Internetanschluss läuft namentlich auf meine Tochter und somit sollte bei ihr der Magenta Eins-Vorteil sowieso greifen. Wie sieht es bei ihrem Partner aus? Kann er auch davon profitieren? Danke

      Hall Miteinander,

       

      meine Tochter und ihr Partner leben zusammen und haben einen Telekom M-Tarif für Zuhause und wollen jetzt auch mit dem Mobilfunk zur Telekom wechseln. Der Internetanschluss läuft namentlich auf meine Tochter und somit sollte bei ihr der Magenta Eins-Vorteil sowieso greifen.

       

      Wie sieht es bei ihrem Partner aus? Kann er auch davon profitieren?

       

      Danke

      culpati

      Hall Miteinander,

       

      meine Tochter und ihr Partner leben zusammen und haben einen Telekom M-Tarif für Zuhause und wollen jetzt auch mit dem Mobilfunk zur Telekom wechseln. Der Internetanschluss läuft namentlich auf meine Tochter und somit sollte bei ihr der Magenta Eins-Vorteil sowieso greifen.

       

      Wie sieht es bei ihrem Partner aus? Kann er auch davon profitieren?

       

      Danke


      @culpati  Wenn alles auf deine Tochter läuft ja .Sie muss halt den Festnetz unr Mobilfunkvertrag auf sich laufen lassen für den Freund 

      10

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Da @Has  etwas anderes schreibt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      culpati

      Da @Has etwas anderes schreibt.

      Da @Has  etwas anderes schreibt.

      culpati

      Da @Has  etwas anderes schreibt.


      Jain Fröhlich
      Das was Has geschrieben hat sind die Grundvoraussetzungen für Magenta 1. Die gelten in Deinem Fall aber nur für Deine Tochter.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Wenn Tochter und Partner eigenständige Mobilfunkverträge nutzen wollen, kann nur einer von beiden den MagentaEINS Vorteil nutzen.

       

      Ihre Tochter kann zu ihrem Mobilfunkvertrag eine Family Card buchen, die dann von ihrem Partner genutzt wird. Diese Family Card erhält bei MagentaEINS doppeltes Datenvolumen. Es ginge aber auch andersherum: der Mobilfunkvertrag läuft auf den Partner und der bucht dazu eine Family Card für ihre Tochter. Die Frage ist, wer Vertragspartner sein soll und letztlich die Rechnungen bezahlt ...

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @culpati,

      die passende Antwort haben Sie bereits erhalten. Ich fasse es gerne noch einmal zusammen. Der MagentaEINS Vorteil gilt für einen Mobilfunkvertrag und die dazugehörigen Family Card Verträge. Die Mobilfunkverträge laufen in diesem Fall aber auf denselben Vertragspartner. Sollte dies so nicht gewünscht sein, dann sind zwei Mobilfunk-Hauptverträge die bessere Variante. Voraussetzung für den Vorteil ist die gleiche Wohnanschrift des Mobilfunk- und Festnetzanschlusses. Theoretisch kann der Partner Ihrer Tochter also den Vorteil im Mobilfunk erhalten. Falls es gewünscht ist, berate ich deine Tochter und ihren Partner gerne. Geben Sie mir gerne Bescheid. Fröhlich

      Viele Grüße
      Lilia N.

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      Uneingeloggter Nutzer

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