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vor 7 Jahren
Hallo @Raver1990,
ja, das ist das tolle bei einer Überweisung.
Das Risiko bei falsche Eingaben im Überweisungsträger so daß das Geld den Empfänger nicht erreicht, trägst leider du selber.
Du kannst mal bei deiner Bank bezügl. einer Nachforschung ansprechen (dafür muss aber eine bestimmte Zeit abgewartet werden).
...und nun mein ultimativer Tip.
Erteile der Telekom ab sofort ein Sepa Lastschrift Mandat.
Du bist auf einen Schlag alle Risiken des Überweisungstransfers los und kannst sogar ohne Probleme zurück buchen lassen.
Bedingung: Konto muss gedeckt sein.
0
vor 7 Jahren
Habe vorgestern eine Überweisung für die mobilfunknummer getätigt. Leider habe ich den falschen Verwendungszweck genommen (zahldreher).
Habe vorgestern eine Überweisung für die mobilfunknummer getätigt. Leider habe ich den falschen Verwendungszweck genommen (zahldreher).
Wenn eine Buchung nicht automatisch zuzuordnen ist, dann geht sie auf ein Sammelkonto und muss manuelle gebucht werden.
Das ist ein Aufwendiger Prozess und kann auch mal ein paar Tage dauern (falls die zuordnung überhaupt gelingt).
Warte mal bis morgen und wenn dann im Kundencenter Kontoauszug immer noch kein Ausgleich zu sehen ist, würde ich noch mal anrufen
0
vor 7 Jahren
Sollte es brennen mit der Überweisung und sollten ein paar Tage Verzug bei der Zuordnung problematisch sein, so würde ich die Überweisung halt nach Möglichkeit noch einmal machen mir korrektem Verwendungszweck. Die zuerst getätigte Überweisung geht dadurch ja nicht verloren.
4
Antwort
von
vor 7 Jahren
@juergen3004
So ich das in der Vergangenheit richtig verstanden habe ist es u.U. die Telekom, die das mit dem Sepa-Mandat entweder nicht hinbekommt oder die das nicht mehr will (wenn die Lastschrift wiederholt nicht erfolgreich eingelöst werden konnte).
Es geht also nicht unbedingt immer darum, dass man als Kunde kein Sepa-Mandat erteilen will.
Antwort
von
vor 7 Jahren
@muc80337_2,
scheint dann aber wohl eher die Ausnahme.
Nach meinem Kenntnisstand ist es doch so, dass in den AGB´s der TK sogar eine Mandatschaft vorgeschrieben ist.
(Zumindest im Festnetzbereich)
Antwort
von
vor 7 Jahren
@juergen3004
Soweit ich hier schon gelesen habe wird der Auftrag gar nicht bearbeitet ohne ein vorliegendes SEPA Mandat.
Was im Umkehrschluss möglicherweise bedeuten könnte, dass viele der Überweisungsproblemfälle in eine der beiden von mir genannten Kategorien reinfallen (entweder Telekom bekommt es nicht hin oder in der Vergangenheit gab es Probleme mit den Lastschriften)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Beim Online-Banking ist eine Zahlung in aller Regel
am nächsten Tag am Ziel.
Falscher Verwendungszweck ist übel!
Ich arbeite daher grundsätzlich mit Copy&Paste.
0
vor 7 Jahren
Ich habe soeben mit der Buchhaltung gesprochen. Diese teilte mir mit, dass am 28. Februar 2018 ein hohe Zahlung eingegangen ist. Dennoch noch ein Betrag für die Rechnung vom Februar 2018 noch mal offen ist. Ich melde mich mal kurz bei Ihnen, dann sprechen wir mal.
Viele Grüße
Justina M.
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Soweit ich weiß:
Betrag noch offen => Sperre wird nicht weggenommen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Leider konnte ich Sie gerade telefonisch nicht erreichen, habe Ihnen aber auf die Mailbox gesprochen. Wichtig ist, ob es sich bei dem von mir genannten Betrag handelt, dann haben wir am 28. Februar einen Geldeingang gehabt. Ansonsten konnte die Kollegin aus der Buchhaltung keine Einzahlungen zu Ihrem Namen, dem Überweisungsdatum im "großen Topf" finden. Da kommen erst einmal alle Einzahlungen rein, die nicht zugeordnet werden können.
Viele Grüße
Justina M.
6
Antwort
von
vor 7 Jahren
Wann haben Sie die Überweisung getätigt und wie hoch ist diese gewesen?
Unter Umständen kann ich den Betrag systemseitig finden und manuell zuweisen.
Freundliche Grüße
Carolin k.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Zahlung war am 4.7.2018
und betrug 107,93 €
vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende
Antwort
von
vor 7 Jahren
Der überwiesene Betrag konnte trotz dem doppelten Verwendungszweck einwandfrei zugeordnet werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Start in die neue Woche.
Freundliche Grüße
Carolin K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Der überwiesene Betrag konnte trotz dem doppelten Verwendungszweck einwandfrei zugeordnet werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Start in die neue Woche.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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Uneingeloggter Nutzer
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