Gelöst
Erhebliche Abweichung der DÜR nach Breitbandmessung
vor 5 Jahren
Moin.
Nachdem an meinem Wohnort nun vermutlich die "Zukunft" beginnt und eine Downloadgeschw. bis 250 Mbit/s möglich sein soll (DÜR bis 50 Mbit/s bereits bestellt), ergab sich für mich im Zuge der Tarifumstellung die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsmessung der Übertragungsrate des mind. seit 2012 lfd. Vertrages (Call & Surf Comfort IP (5) ab 01.08.2012 (Download max. 16.000 kbit/s)) mittels "Breitbandmessung" durchzuführen. Das Protokoll der Messkampagne vom 06.07. und 07.07.2020 liegt vor. Danach wurde eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Datenübertragungsrate" festgestellt. Die maximale gemessene DÜR erreicht bei mir 4,6 Mbit/s. Die vertraglich vereinbarte minimale DÜR (6,30 Mbit/s) wurde an meinem Anschluss nie erreicht.
Frage: Wie kulant zeigt sich die Telekom in solchen Fällen im Zuge der nun möglichen Tarifumstellung? Die zurückliegenden Nervereien, auch mit den Kindern, beim Streamen von Musik und Filmen kann leider niemand mehr kompensieren.
Mit freundlichem Gruß
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich einen Anspruch auf Kostenerstattung habe
Nein, du hast keinen Anspruch.
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