Beschwerde Drittanbieter First Telecom GmbH
vor 5 Jahren
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Fa. 19.04.2020
First Telecom GmbH
Lyoner Straße 15
60528 Frankfurt am Main Drittanbieter lt. Rechnung
Webcam Service
Artikel 20490
Anzeige wegen Betrug
Beschwerde Bundesnetzagentur
Fristlose Kündigung
(sollte diese fristlose Kündigung nicht gültig sein gilt dieses Schreiben als fristgemäße Kündigung)
Sie buchen seit Monaten einen Nettobetrag von 8,40 € monatlich über die Rechnungslegung der deutschen Telekom Deutschland GmbH 53171 Bonn widerrechtlich ohne Auftrag und ohne jegliches Nutzen irgendwelcher Leistungen ab. Es wurde nie einen Vertrag geschlossen. Dieser Anschluss ist einer Werkstatt zugeordnet und kann keine Internetleistungen beauftragen. Wir fordern Sie auf alle widerrechtlich ergaunerten Beträge bis zum 25.4.2020 an uns zurückzuerstatten. Es wird ohne weitere Ankündigung Klage eingereicht und die Staatsanwaltschaft informiert. Die deutsche Telekom ist beauftragt zu prüfen seit wann und ob weitere betrügerischen Rechnungslegung vorliegen. Die Bundesnetzagentur ist bezüglich dieser Beschwerde informiert. Sie sind zur Klärung nicht zu erreichen.
Frist bis 25.4.2020
Verbot weitere Rechnungen als Drittanbieter über die deutsche Telekom zu stellen.
Edit: Posting wg Datenschutz angepasst.
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vor 3 Jahren
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vor 5 Jahren
@hans-alt
Zum einen nimm bitte deine persönlichen Daten raus zum anderen ist dein Beitrag hier falsch.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Antwort
von
vor 5 Jahren
@hans-alt
Dies ist ein öffentliches Forum und wie es @der_Lutz schon treffend beschrieben hat. Es ist der falsche Ort für deine Beschwerde/Kündigung oder was auch immer das sein soll. Und die Daten müssen auch raus. Habe es bereits gemeldet.
Richte deine Beschwerde bitte an den Drittanbieter.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich habe das Posting angepasst und die persönlichen Daten gelöscht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
... Anzeige wegen Betrug Beschwerde Bundesnetzagentur Fristlose Kündigung ...
...
Beschwerde Bundesnetzagentur
Fristlose Kündigung
...
Deinen Beitrag hättest du auch bei Facebook posten können — kommt auf's gleiche raus!
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vor 5 Jahren
tatsächlich ist der korrekte Ansprechpartner in diesem Fall der Drittanbieter. Auf der Rechnung sind weitere Hinweise zur Kontaktaufnahme unter der entsprechenden Position zu finden. So kann Kontakt aufgenommen werden und etwaige Inhalte gekündigt werden. Ich Prüfe die Rechnung gerne ergänzend auf die Richtigkeit und bitte zu diesem Zweck das Profil um die Rückrufnummer zu erweitern.
Lieben Gruß
Diandra S.
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vor 5 Jahren
Dieser Anschluss ist einer Werkstatt zugeordnet und kann keine Internetleistungen beauftragen.
Dieser Thread wurde von Dir im Bereich Mobilfunk eröffnet - dazu passt diese Bemerkung eigentlich nicht.
Auch andere hatten schon Probleme mit der First Telecom GmbH - aber eher im Bereich Festnetz, siehe z.B.
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Hat-oder-hatte-jemand-Probleme-mit-First-Telecom-GmbH/td-p/2085405
Ansonsten ist auch mir nicht so ganz klar, weshalb Du ein Schreiben an die First Telecom GmbH hier im Kundenforum der Telekom Deutschland GmbH reinpackst. Wenn Du willst, dass Dein Schreiben der First Telecom GmbH zugeht, dann musst Du das denen schicken.
Übrigens sind/waren von den Geschäftspraktiken der First Telecom GmbH auch Kunden anderer Anbieter wie z.B. Unitymedia betroffen
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@der_Lutz Danke für den Hinweis, aber hier wurde u. a. gleich an den Drittanbieter verwiesen
@der_Lutz
Danke für den Hinweis, aber hier wurde u. a. gleich an den Drittanbieter verwiesen
Nein. Der TE hat selbst den Drittanbieter ausschließlich ins Spiel gebracht
Die Telekom wird nicht den Postonkel spielen und das Schreiben zustellen - aber es ist nicht klar, ob dem TE klar ist, dass es da zwei unterschiedliche Unternehmen gibt.
Und es ist noch nicht einmal sicher ob es um Mobilfunk (wo der Thread eingestellt wurde) oder um Festnetz geht - ich vermute letzteres. Deine Hollweck/teltarif Links beziehen sich ausschließlich auf Mobilfunk.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich würde zuerst schriftlich bei der Telekom Teilwiderspruch einlegen (also deem strittigen Teil widersprechen), dann den Betrag zurückbuchen und nur den Telekomanteil überweisen. Zumindest hat man das "früher" so gemacht.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Bei Fragen zu den gebuchten Diensten und Inhalten empfehlen wir unseren Kunden grundsätzlich, sich direkt an den jeweiligen Drittanbieter zu wenden - da wir keinen Einblick in die Drittanbieter-Forderung haben. Wenn wir als Zwischenkontakt tätig werden sollen, wird eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe zur Klärung des Einwands gegen die Drittanbieter-Forderung mit dem Drittanbieter benötigt. Diese muss dem Kunden zugeschickt werden und unser Kunde muss diese unterschrieben an uns zurückschicken.
Viele Grüße
Justina M.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
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Uneingeloggter Nutzer
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