AirPods Pro 2 aus dem Onlineshop: rechter Ohrhörer lädt nicht mehr – Gewährleistung, aber niemand zuständig
vor 4 Stunden
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche eure Hilfe bei einem Gewährleistungsfall, weil ich über die normalen Kanäle leider nicht weiterkomme.
Die Fakten:
- Kauf am 18.12.2024 im Telekom-Onlineshop (Verkäufer: Telekom Deutschland GmbH, nicht Brodos)
- Artikel: Apple AirPods Pro 2
- Auftragsnummer: 20241218-ESHxx-Dxxxxx
- Seriennummer: FWCRXVxxxx
- Ich bin kein Telekom-Vertragskunde, habe also keine Kundennummer.
Der Defekt:
Der rechte Ohrhörer wird im Ladecase nicht mehr geladen. Sein Akku nimmt keine Ladung mehr an, er ist damit unbenutzbar. Der linke Ohrhörer und das Case funktionieren unter denselben Bedingungen einwandfrei. Kontakte reinigen, Case per Kabel laden und Zurücksetzen auf Werkseinstellungen haben nichts gebracht.
Der Kauf liegt weniger als zwei Jahre zurück, die gesetzliche Gewährleistung läuft also noch. Ein Totalausfall eines einzelnen Ohrhörers ist kein normaler Verschleiß.
Was ich schon versucht habe, leider ohne Erfolg:
- 0800 330 3000
- 0800 330 2202
- 0800 330 1000
- 03722 713590
- 09133 6084350 (Brodos, dort nicht zuständig für Apple-Produkte)
- E-Mail an auftrag.mobilfunk@telekom.de, bisher keine Antwort
Überall wurde ich weiterverwiesen oder man hat sich für nicht zuständig erklärt.
Meine Bitte:
Könnt ihr mir sagen, welche Stelle Gewährleistungsfälle für Zubehör aus dem Onlineshop bei Nicht-Kunden bearbeitet? Oder könnt ihr den Fall intern weitergeben? Ich wünsche mir einen Ersatz, also einen neuen rechten Ohrhörer oder ein neues Gerät. Ist das nicht möglich, bitte ich um Erstattung des Kaufpreises.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Andy
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vor 4 Stunden
Zum 1000. Mal, Gewährleistung ist KEINE Geräte-Reparatur-Versicherung für 24 Monate.
Es geht einzig und allein um die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kauf.
1
von
vor 3 Stunden
Da hast du völlig recht, und genau so sehe ich das auch. Ich erwarte keine Reparaturversicherung. Es geht mir um die Mangelfreiheit beim Kauf.
Ein Mangel muss beim Kauf aber nicht schon sichtbar gewesen sein. Es reicht, wenn er damals angelegt war und erst später auftritt. Und seit 2022 gehört laut § 434 BGB auch die übliche Haltbarkeit zur geschuldeten Beschaffenheit. Ein Akku, der nach weniger als zwei Jahren komplett ausfällt, hatte diese Haltbarkeit eben schon beim Kauf nicht.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Einen Kontakt kann ich Dir nicht nennen aber da Du im zweiten Jahr der Gewährleistung bist, greift die Beweislastumkehr. Du musst also nachweisen, dass der Fehler im Kopfhörer von Anfang an angelegt war. Das wird Dir nicht gelingen und die Telekom wird jeglichen Ersatz (zu recht) verweigern.
0
2
von
vor 3 Stunden
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
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von
vor 3 Stunden
Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
Verständlich. Als regelmäßiger Mitleser hier, muss ich leider sagen, dass das vergeblich sein wird und deine Zeit/Nerven anderswo besser eingesetzt wären. Viel Glück wünsche ich dennoch!
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Auch dir ein freundliches Hallo @AJ.00000000
Ich versuche es mal in kurzen Sätzen.
Gekauft wurde das Gerät am 18.12.24.
Im ersten Jahr der Gewährleistung, geht man davon aus, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Ab dem zweiten Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, heißt, du mußt nachweisen (ggfs. durch einen Gutachter), dass der Mangel schon beim Gefahrenüberang bestanden hat.
Wie @fdi schon geschrieben hat, ist die Gewährleistung keine 24-Monate-Versicherung.
Grüßle
1
von
vor 3 Stunden
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Schau mal, ob du über diese Adresse weiter kommst!
🦂
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von
vor 3 Stunden
Leider nein, da war ich schon.
Auch die freundlichen Mitarbeiter am Telefon kommen hier nicht weiter.
Als Nicht-Telekom-Kunde im Shop einkaufen ist wohl nicht vorgesehen
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von
vor 3 Stunden
die freundlichen Mitarbeiter am Telefon
Leider nein, da war ich schon.
Auch die freundlichen Mitarbeiter am Telefon kommen hier nicht weiter.
Als Nicht-Telekom-Kunde im Shop einkaufen ist wohl nicht vorgesehen
Wieso freunliche Mitarbeiter am Telefon?
Das ist ein Internetformular!?
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von