Gelöst

Abfrage fremdes Prepaid Guthaben (z.B. Eltern/Kind)

vor einem Jahr

Guten Morgen,

 

ist es möglich das Guthaben eines Prepaid Handys über ein zweites Gerät, z.B. über die MagentaApp, abzufragen ohne Zugriff auf das eigentliche Handy, in dem die SIM Karte steckt, zu haben?

 

Vielen Dank!!

374

6

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Grüße @Sir Tobi 

      Ja das ist möglich, wenn du Vertragspartner bist.

      Dazu muss der Prepaidvertrag im Kundencenter eingepflegt werden.

      Dann kann man im Kundencenter und in der MeinMagenta-App auch das Guthaben sehen.

       

      Wenn du kein Vertragspartner bist, geht es nicht.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      →Mataimaki←

      Wenn du kein Vertragspartner bist, geht es nicht.

      Wenn du kein Vertragspartner bist, geht es nicht.
      →Mataimaki←
      Wenn du kein Vertragspartner bist, geht es nicht.

      Bei deinem Kind wirst  du es sein (wenn es nicht volljährig ist),  bei deinen Eltern ist die Frage.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      fdi

      Bei deinem Kind wirst du es sein (wenn es nicht volljährig ist),

      Bei deinem Kind wirst  du es sein (wenn es nicht volljährig ist), 
      fdi
      Bei deinem Kind wirst  du es sein (wenn es nicht volljährig ist), 

      @fdi 

      Muss nicht sein.

      Geschenk von den Großeltern, Onkel, Tante,....

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      →Mataimaki←

      Muss nicht sein. Geschenk von den Großeltern, Onkel, Tante,....

      Muss nicht sein.

      Geschenk von den Großeltern, Onkel, Tante,....

      →Mataimaki←

      Muss nicht sein.

      Geschenk von den Großeltern, Onkel, Tante,....


      Ich meinte auch eher, das das Kind nicht der Vertragspartner sein kann dann, auch bei Prepaid nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @fdi 

      Solche Aussagen passieren, wenn man nur teilweise zitiert.

      Und lese mal die Überschrift vom TE und meine kompletten Antworten dazu.

      Nun überdenke mal deine Aussage.

      Und das man als Kind erst ab 16 (wegen Ausweis) erst was machen kann sollte ja klar sein.

      Und hier geht es darum, ob man "fremdes Guthaben" abfragen kann.

      Geht nicht, wenn man nicht Vertragspartner ist.

      Dabei spielt es keine Rolle, wer den Vertrag erworben hat.

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich habe doch gar nichts Gegenteiliges geschrieben (Lösung war doch richtig, also nicht angegriffen fühlen!). Ich wollte nur den letzten Punkt einfach "konkretisieren".

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

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