Gelöst

2 Monate altes Handy, Telekom verweigert Gesetzliche Gewährleistung

vor 4 Jahren

Ich habe Anfang Mai ein Samsung z Fold 2 mit Vertrag für 530 € gekauft.

Seit über 1Woche ist es defekt, und ich habe keine Möglichkeit es an de Telekom zu senden, ich werde immer an Samsung verwiesen und soll es über die Garantie abwickeln, obwohl ich doch 2 Jahre Gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer auf das Gerät habe werde ich ständig angelogen und soll nun das ganze Risiko tragen. Ich finde das ist Betrug.

Was kann ich machen, dass sich auch die Telekom an die Gesetze hält?

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Kugic

    Frage 3: Warum nutzt du nicht die Garantie? Die hat wesentlich mehr Vorteile für dich.

    Frage 3: Warum nutzt du nicht die Garantie? Die hat wesentlich mehr Vorteile für dich.
    Kugic
    Frage 3: Warum nutzt du nicht die Garantie? Die hat wesentlich mehr Vorteile für dich.

    Ganz sicher nicht, im Rahmen der Gewährleistung hat man wesentlich stärkere Rechte. Gerade hier in dem Fall kann man auf Gewährleistung auf ein neues Gerät bestehen, das leistet die Garantie nicht, von neuen Beginn der Gewährleistung ganz zu schweigen.

    @Liebfried  macht das schon genau richtig und besteht auf der Gewährleistung, es ist übrigens kein Einzelfall dass die Telekom sich da windet wie ein Aal und sich nicht gesetzeskonform verhält was das angeht.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo zusammen.

     

    Entschuldigt bitte, dass ich mich erst jetzt erneut zu dem Thema melde. Ich habe mich da nochmal informiert und auch Rücksprache gehalten. Es ist so, dass wir bei den Fold Geräten eine Vereinbarung mit Samsung haben, dass die Kollegen dort sich vollständig um den Service kümmern. Deswegen verweisen wir darauf und deswegen geht es auch nicht über das Onlineformular.

     

    Wenn jetzt aber ein Kunde darauf besteht, dass wir uns um das Anliegen kümmern sollen, dann nehmen wir dieses Anliegen auch an und kommen unserer Pflicht entsprechend nach. Dadurch ändert sich aber nichts an unserer Servicevereinbarung mit Samsung. Wir nehmen das Anliegen in diesem Fall an und übermitteln es an Samsung, die sich um alles weitere kümmern. Also egal welchen Weg man geht, am Ende wird es der Samsung Premier Service bearbeiten. Unser Verweis auf die Hotline bzw. die Website hat in dem Sinne sogar einen Vorteil: Es geht schneller, da ein Zwischenschritt entfällt.

     

    @Liebfried: Wenn ich also für dich tätig werden soll, lass es mich wissen und vergiss nicht, deine Kundendaten in deinem Profil ( https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata ) zu hinterlegen.

     

    Viele Grüße
    Michael

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Bild nicht vorhanden

     .....aus dem ersten Link von @WerWeißWas .

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  • Akzeptierte Lösung

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    vor 4 Jahren

    WerWeißWas

    @Liebfried : Nach meinen Verständnis: Darf der Händler, dich an den Hersteller verweisen, .........

    @Liebfried :

    Nach meinen Verständnis:

    • Darf der Händler, dich an den Hersteller verweisen, 
      .........
    WerWeißWas

    @Liebfried :

    Nach meinen Verständnis:

    • Darf der Händler, dich an den Hersteller verweisen, 
      .........

    Nach meinem Verständnis muß die Telekom das mit dem Hersteller ausmachen, da der Ansprechpartner vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung der Verkäufer ist.

     

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