Gelöst
100,- EUR Cashback verweigert trotz Auftragsbestätigung und Zusage
vor 5 Jahren
Hallo @telekomhilft,
mir wurden der Cashback bei meiner Vertragsverlängerung zugesichert und auch in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Jetzt wurde ich aber mit folgender Begründung abgelehnt:
- Vertragsverlängerungen in einen kleineren Tarif als bisher sind von der Teilnahme an dieser Aktion leider ausgeschlossen.
Wie kann es sein, dass man als Kunde mit einem 100,- EUR CashBack gelockt wird (sowohl online als auch am Telefon) obwohl man laut Kleingedrucktem davon ausgeschlossen ist? Das System kennt doch meinen bisherigen und den neuen Tarif, wieso wird mir dann trotzdem angezeigt, dass mir der CashBack zusteht?
Ich finde das eine ziemlich miese Masche ehrlich gesagt und Irreführung des Kunden! An wen kann ich mich wenden um den CashBack anzufordern?
Angehängt der Screenshot aus meiner Auftragsbestätigung..
Viele Grüße
Elias
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo @elias.muc ,
was dir am Telefon oder in der Auftragsbestätigung versprochen wurde weiss ich nicht.
Allerdings sind die Bedingungen auf der Cashback-Seite eindeutig. Da steht nichts von Downgrade.
Ich denke nicht, dass sich da was machen lässt.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @elias.muc
Ein Downgrade ist sogar ausgeschlossen.
Das sollte bei der Ablehnung auch kommuniziert werden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich finde das eine ziemlich miese Masche ehrlich gesagt und Irreführung des Kunden!
So irreführend finde ich das gar nicht.
Eigentlich liegt die Sache sogar klar auf der Hand.
Warum soll ein Kunde belohnt werden, wenn durch ein Downgrade der Telekom ein finanzieller Nachteil entsteht?
Wenn man sich genau diese Frage stellt, versteht man auch wozu der Kunde durch diese Aktion bewegt werden soll.
Verstanden?
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vor 5 Jahren
Hallo @elias.muc
Hier beist sich die Katze wohl selbst in den Schwanz.
Auf der einen Seite gibt es die Regelung
zur Aktion Cashback, auf der anderen Seite die Auftragsbestätigung.
Währe zu klären, ist die Auftragsbestätigung in dem Fall verbindlich oder nicht ?
Das sollte sich mal ein Teamie ansehen.
LG
Meine persönliche Meinung, Auftragsbestätigung hat Vorrang.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
ich schaue mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail an.
Wann kann ich dich in der kommenden Woche telefonisch am besten erreichen?
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @Carolin L. , du kannst mich vormittags (z.B. Montag) erreichen. Vielen Dank, Elias
Antwort
von
vor 5 Jahren
Bei mir genau das selbe Problem, über das Telekom Profis Portal habe ich eine VVL aus einem Uhralt Tarif gebucht. Als "Sonderaktion" wurde nach Eingabe der Kundendaten, also auch nach Bekanntgabe des Alttarifs bei allen 3 Tarifen mit dem Cashback geworben. Dem Kunden wird sogar der Link zum hochladen der Bestellbestätigung gesandt. Erst wenn man hier in das Kleingedruckte schaut, sind downgrades plötzlich ausgenommen. Die Frage ist warum sie dann überhaupt angeboten werden. Das System müsste doch spätestens nach Eingabe der Kundendaten merken, das es sich um ein Downgrade handelt und den Hinweis aufs Cashback bei den entsprechenden Tarifen gar nicht erst anzeigen. Es scheint also ein Fehler im System vorgelegen zu haben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hast du auch in den Nachmittagsstunden in dieser Woche Zeit für mich?
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @Carolin L. , du kannst mich gerne anrufen!
Viele Grüße,
Elias
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich freue mich, dass ich dir am Ende doch noch ein wenig weiterhelfen konnte.
In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen zauberhaften Abend.
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Uneingeloggter Nutzer
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von