Geltendmachung Gewährleistungsanspruch

vor 2 Stunden

Guten Tag,

leider scheint es nicht möglich zu sein über sämtliche Hotlines ihres Unternehmens einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Die Mitarbeiter sind entweder nicht zuständig oder können nicht seriös weiterhelfen. Daher kontaktiere ich sie nun über dieses Forum.

Am 28.03.2026 habe ich bei ihrem Unternehmen Apple Airpod Max gekauft. Diese sind nun leider unerwartet defekt und lassen sich nicht mehr laden. Dementsprechend möchte ich den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geltend machen und fordere Sie zur Nachbesserung auf. Da der Kauf weniger als 12 Monate zurück liegt greift hier auch keine Beweislastumkehr. Wie erhalte ich von Ihnen ein Austauschgerät oder reiche das defekte Produkt zur Reparatur ein? Hier war leider bisher kein Kontaktversuch erfolgreich, obwohl man mir zugesichert hat sich telefonisch bei mir zurück zu melden. 

mit freundlichen Grüßen

Patrick

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      vor 2 Stunden

      Paragraph439

      Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Danke dir für den Tipp! Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Paragraph439

      Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Hat es nicht, aber ich doktore da nicht weiter rum, alles gut.

      Das Team wird sich schon melden.

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      vor 2 Stunden

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      vor 8 Minuten

      Marius AD

      Hat es nicht, aber ich doktore da nicht weiter rum, alles gut.

      Paragraph439

      Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Danke dir für den Tipp! Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Paragraph439

      Das hat aber leider rechtliche Nachteile für mich als Käufer.

      Hat es nicht, aber ich doktore da nicht weiter rum, alles gut.

      Das Team wird sich schon melden.

      Marius AD

      Hat es nicht, aber ich doktore da nicht weiter rum, alles gut.

      doch, das ist tatsächlich der Fall.

      Die Rechte aus der Gewährleistung sind gesetzlich fixiert und stellen den Käufer wesentlich besser als bei der freiwilligen Garantie, das beginnt schon beim Neustart der Gewährleistung nach einem Austausch und setzt sich in vielen kleinen Dingen fort.

      Darum ganz klar, wenn Gewährleistung besteht ist die immer einer Garantie vorzuziehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Die Seite hatte ich noch nicht gefunden, danke. Hatte aber die angegebene Kontaktdaten bereits kontaktiert. Sowohl per Mail, als auch per Hotline. 

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      von

      vor 35 Minuten

      Deine Erfahrung mit dem Telekom Shop als  Verkäufer ist leider allzu bekannt. Der Kontakt ist extrem erschwert.🙉🙈🙊

      Als Kunde wirst du da oft im Kreis geschickt, wohl mit der Hoffnung, der gibt frustriert auf.

      Also bleib da am Ball. Und fordere den Austausch, keine Reparatur.

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      von

      vor 19 Minuten

      Es macht zumindest den Eindruck, dass die Geltendmachung möglichst frustrierend gestaltet ist.

      Das werde ich, danke 🙏. Der nächste Schritt wäre dann Einschreiben/ Rückschein. Aber vielleicht meldet sich hier ja noch der Support.

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      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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