Gelöst

Zuständigkeit 'letzte Meile' (APL bis 1. TAE) wenn Provider nicht Telekom ist

vor einem Jahr

Meine Eltern in 21279 Hollenstedt hatten jahrzehntelang ihren Anschluss bei der Telekom, zuletzt als VDSL. Dieser wurde dann seitens der Telekom vor einigen Jahren gekündigt. Die Negründung war, dass die Leitungen der EWE gehören würden und die Miete dafür zu teuer sei, um das Produkt wirtschaftlich weiter anbieten zu können. Notgedrungen sind meine Eltern zur EWE gewechselt. Nach etlichen Jahren gibt es nun im Rahmen einer Störung einen Umstand, der mich erstaunt und rückfragen lässt. Die EWE hat die Telekom mit einer Prüfung des Anschlusses beauftragt, weil die letzte Meile angeblich der Telekom gehören soll. (Dann verstehe ich allerdings den damaligen 'Rausschmiss' nicht... aber das ist ein anderes Thema) 

Die Störung soll zwischen APL und 1. TAE -Dose liegen. Konkret wird vermutet, dass eine Ader entweder unterbrochen oder (wahrscheinlicher) an der TAE -Dose keinen Kontakt hat. Weiter untersucht hat der im Auftrage der Telekom tätige Techniker dies nicht, obwohl er in der Wohnung war und es sicher ein leichtes gewesen wäre, bei dieser Gelegnheit gleich eine 'offizielle' TAE -Dose mit PPA zu installieren.

Die Leitung zwischen APL und  Wohnung wurde vor 50 Jahren von der Bundespost verlegt, als meine Eltern den Telefonanschluss beauftragt hatten. Damals gab es natürlich noch keine TAE -Dosen. Die hatte ich vor 30 Jahren mal selbst eingebaut, als das graue Wählscheibentelefon entsorgt wurde. Die EWE meint nun, meine Eltern müssten einen Elektroninstallateur beauftragen. Weder die EWE noch die Telekom sei für die Strecke zwischen APL (der außen am Haus sitzt, wie damals üblich) und TAE zuständig. Begründet wurde dies auch damit, dass meine Eltern in dem Einzelhaus nur Mieter sind. Der Hauseigentümer ist hier aber außen vor. Die Post hat den APL und die Leitung in die Wohnung damals aufgrund des von meinen Eltern gestellten Telefonauftrages selbst installiert. Eine Hausverkabelung, die im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen würde, existiert somit nicht. Ich bin der Meinung, dass weder der Vermieter noch ein von ihm oder uns beauftragter Installateur überhaupt befugt werden, an der letzten Meile irgend etwas zu schrauben. Wie sieht das die Telekom?

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    • vor einem Jahr

      Zur Erinnerung:

      @Dr._Seltsam wollte wissen, wer für die Verbindung vom APL zur TAE zuständig ist.

      1

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      von

      vor einem Jahr

      Has

      Zur Erinnerung: @Dr._Seltsam wollte wissen, wer für die Verbindung vom APL zur TAE zuständig ist.

      Zur Erinnerung:

      @Dr._Seltsam wollte wissen, wer für die Verbindung vom APL zur TAE zuständig ist.

      Has

      Zur Erinnerung:

      @Dr._Seltsam wollte wissen, wer für die Verbindung vom APL zur TAE zuständig ist.


      Wurde mehrfach erklärt Fröhlich Und auch die letzte Meile wurde wundervoll beschrieben Fröhlich 

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor einem Jahr

      @HappyGilmore 

      die TAL endet an der 1. TAE

      1

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      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      TAL endet an der 1. TAE

      TAL endet an der 1. TAE
      der_Lutz
      TAL endet an der 1. TAE

      Sicher? Habe etwas anderes im Kopf. Mag mich aber täuschen.

      Im Störungsfall kann es doch nicht sein, dass die Telekom die Verantwortung für eine marode Endleitung übernimmt.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • Antwort

      von

      vor einem Jahr

      olliMD

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.
      olliMD
      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      da sie mit dem Endkunde vereinbart werden muss nicht, denn dieser hat nur Zugriff/Verfügungsgewalt auf seine Räumlichkeiten, eine Montage an einem Ort außerhalb dieser verbietet sich damit von selbst.

      Bedeutet der neue Satz schließt den alten, von der Intention her, automatisch mit ein.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      olliMD Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren. Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren. olliMD Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren. da sie mit dem Endkunde vereinbart werden muss nicht, denn dieser hat nur Zugriff/Verfügungsgewalt auf seine Räumlichkeiten,

      olliMD

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.
      olliMD
      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      da sie mit dem Endkunde vereinbart werden muss nicht, denn dieser hat nur Zugriff/Verfügungsgewalt auf seine Räumlichkeiten,

      der_Lutz
      olliMD

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.
      olliMD
      Über die "geeignete Stelle" kann man herrlich philosophieren.

      da sie mit dem Endkunde vereinbart werden muss nicht, denn dieser hat nur Zugriff/Verfügungsgewalt auf seine Räumlichkeiten,


      z.B. der eigene Keller Zwinkernd Es wird einen Grund haben, warum der Satz geändert wurde.

      Ich wiederhole mich: ich bin kein Jurist.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Aileen L.

      Wie doch schon geschrieben hast, nimmst du erstmalig den Kontakt zu EWE auf. Dort wird dir sicher weitergeholfen, da wir keine Einsicht mehr auf die Anschlüsse haben.

       

      Wie doch schon geschrieben hast, nimmst du erstmalig den Kontakt zu EWE auf. Dort wird dir sicher weitergeholfen, da wir keine Einsicht mehr auf die Anschlüsse haben. 

      Aileen L.

       

      Wie doch schon geschrieben hast, nimmst du erstmalig den Kontakt zu EWE auf. Dort wird dir sicher weitergeholfen, da wir keine Einsicht mehr auf die Anschlüsse haben. 


       

      Smart-und-Clever

      Du bist Kunde von EWE

       

      Du bist Kunde von EWE

      Smart-und-Clever

       

      Du bist Kunde von EWE


      Ist doch längst geklärt @Smart-und-Clever 

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor einem Jahr

      Die Lösung wurde doch schon genannt von Geralt von Riva:

      Telekom musste damals die Kunden an EWE abgeben, weil nur 1 Anbieter in dem Anschlussbereich VDSL versorgen darf.

       

      Dr._Seltsam, du bist kein Kunde der Telekom, deshalb kannst du die Telekom nur beauftragen, wenn du auch die Rechnung bezahlst.

      Du bist Kunde von EWE und kannst von EWE eine funktionierende Leitung einfordern.

      EWE muss sich hier mit Telekom einigen, egal wie das ausgeht.

      Zuallererst gilt aber: Wer bestellt , bezahlt auch.

       

      Ob die 1. TAE bei einem Anbieterwechsel immer noch zum Monopolbereich gehört würde ich an deiner Stelle von der Bundesnetzagentur klären lassen, die sind für alle Anbieter zuständig und können dir eine verbindliche Auskunft geben. Wenn du Kunde der Telekom bist, dann is das bestimmt der Fall.

      Wie du selbst geschrieben hast, hast du in das Netz schon eingegriffen, indem du selbst eine TAE eingebaut hast, was, wenn jetzt der Fehler genau an dieser TAE liegt?

      Also fordere von deinem Anbieter eine funktionierende Leitung ein, der muss liefern.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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