Gelöst
wie erfahre ich, ob ein Grundstücksnutzungsvertrag gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) vorliegt?
vor 4 Jahren
über unser Grundstück wird ein Nachbarhaus auf einem eigenen. geteiltem Grundstück durch eine ca. 20 m lange Leitung plus Freileitung an den APL angeschlossen. Die Leitung liegt unter Putz. Sanierungsmaßnahmen erfordern das Entfernen der Leitung. Es kann/darf ich machen? Interessant wäre es zu erfahren, ob eine Eigentümererklärung als Grundstücksnutzungsvertrag
gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz ( TKG ) vorliegt. Wie bringe ich das in Erfahrung, die telekom müsste dann ja eine Vertragskopie haben. Über die Vorbesitzer konnte ich nichts erreichen.
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vor 4 Jahren
Herzlich willkommen @salinator
Entweder hier aufs Team warten , sind die Daten eingetragen ? > https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
Oder direkt beim Bauherrenservice melden 0800 330 1903 (Rufnummer korrigiert )
Und nein , du darfst selber nichts machen
Viele Grüße
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
@salinator@dunikohlerObacht, die rufnummer lautet 0800 3301903
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ok Dankeschön @Gelöschter Nutzer wird korrigiert
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
die Anfrage kann ich auf Anhieb nicht beantworten, daher erkundige ich mich diesbezüglich bei den Kollegen der Fachabteilung.
Sobald ich eine Rückmeldung habe, melde ich mich wieder.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
vielen Dank für das nette Gespräch.
Wenn erneut etwas auftreten sollte, einfach bei uns melden.
Liebe Grüße
Nico Be.
5
Antwort
von
vor 3 Jahren
Der befangene Gesetzgeber hat für "seine" Firma im Gesetzestext "Anpassungen" durchgeführt, damit es ihm und den Aktionären zu mehr Gewinn verhilft.
Inwieweit er im Einzelfall damit durchkommt bleibt abzuwarten, kommt es doch einer kalten Enteignung von Privateigentum gleich.
Auf die Streitfähigkeit des einzeln Betroffenen wird es erheblich ankommen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@falk2010
Ich brauche keinen Erzieher, ich bin alt genug.
Aber zu Deiner Frage:
Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.
Na dann.
Du hattest in Deinem Eröffnungsbeitag hier zwei Fragen gestellt
- darf die Leitung entfernt werden
- woher weiß man ob ein Grundstücksnutzungsvertrag vorliegt
Und darauf hatte ich geantwortet.
Meines Erachtens haben die beiden Fragen auch nichts miteinander zu tun.
Du solltest Dich anwaltlich beraten lassen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von