Gelöst

wie erfahre ich, ob ein Grundstücksnutzungsvertrag gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) vorliegt?

vor 4 Jahren

über unser Grundstück wird ein Nachbarhaus auf einem eigenen. geteiltem Grundstück durch eine ca. 20 m lange Leitung plus Freileitung  an den APL angeschlossen. Die Leitung liegt unter Putz. Sanierungsmaßnahmen erfordern das Entfernen der Leitung. Es kann/darf ich machen? Interessant wäre es zu erfahren, ob eine Eigentümererklärung als Grundstücksnutzungsvertrag
gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz ( TKG ) vorliegt.  Wie bringe ich das in Erfahrung, die telekom müsste dann ja eine Vertragskopie haben. Über die Vorbesitzer konnte ich nichts erreichen.

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    • vor 4 Jahren

      Herzlich willkommen @salinator 

       

      Entweder hier aufs Team warten , sind die Daten eingetragen ? > https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

       

      Oder direkt beim Bauherrenservice melden 0800 330 1903 (Rufnummer korrigiert )

       

      Und nein , du darfst selber nichts machen 

       

      Viele Grüße 

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @salinator@dunikohlerObacht, die rufnummer lautet 0800 3301903 Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ok Dankeschön @Gelöschter Nutzer wird korrigiert 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @salinator,

      die Anfrage kann ich auf Anhieb nicht beantworten, daher erkundige ich mich diesbezüglich bei den Kollegen der Fachabteilung.
      Sobald ich eine Rückmeldung habe, melde ich mich wieder.

      Viele Grüße
      Ann-Christin G.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hey @salinator,

      vielen Dank für das nette Gespräch.
      Wenn erneut etwas auftreten sollte, einfach bei uns melden. Fröhlich

      Liebe Grüße
      Nico Be.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Der befangene Gesetzgeber hat für "seine" Firma im Gesetzestext "Anpassungen"  durchgeführt, damit es ihm und den Aktionären zu mehr Gewinn verhilft.

       

      Inwieweit er im Einzelfall damit durchkommt bleibt abzuwarten, kommt es doch einer kalten Enteignung von Privateigentum gleich.

      Auf die Streitfähigkeit des einzeln Betroffenen wird es erheblich ankommen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

       

      @falk2010  schrieb:
      Warum bleibst Du nicht in Deinem anderen Thread?

      @falk2010 
      Ich brauche keinen Erzieher, ich bin alt genug.

       

      Aber zu Deiner Frage:
      Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      BerndMartin

      Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.

      Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.
      BerndMartin
      Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.

      Na dann.

      Du hattest in Deinem Eröffnungsbeitag hier zwei Fragen gestellt

      - darf die Leitung entfernt werden

      - woher weiß man ob ein Grundstücksnutzungsvertrag vorliegt

       

      Und darauf hatte ich geantwortet.

      Meines Erachtens haben die beiden Fragen auch nichts miteinander zu tun.

       

      Du solltest Dich anwaltlich beraten lassen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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