Weder Gutschrift noch Startguthaben erhalten nach erster Rechnung

vor 4 Jahren

Halle Community,

 

ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

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    • vor 4 Jahren

      anhpviet1991

      Halle Community, ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

      Halle Community,

       

      ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

      anhpviet1991

      Halle Community,

       

      ich habe heute meine erste Rechnung erhalten. Ich habe den Vertrag über Preisvergleich abgeschlossen und sollte nach den Tarifkonditionen jeweils 120€ Startguthaben und Gutschrift bekommen. Leider sieht es danach nicht so aus, laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.


      @anhpviet1991  Was zählt ist das was in der Auftragsbestätigung steht 

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Das ist gut, dann habe ich definitiv noch Anspruch auf das versprochene Startguthaben / Gutschrift.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      anhpviet1991

      Das ist gut, dann habe ich definitiv noch Anspruch auf das versprochene Startguthaben / Gutschrift.

      Das ist gut, dann habe ich definitiv noch Anspruch auf das versprochene Startguthaben / Gutschrift.

      anhpviet1991

      Das ist gut, dann habe ich definitiv noch Anspruch auf das versprochene Startguthaben / Gutschrift.


      Wenn es da drin steht. Dann ja 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @anhpviet1991 

      Ist es denn eine volle Monatsrechnung oder nur eine Rechnung über einen gewissen Zeitraum? (z.B. 14Tage)

      9

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      olliMD

      Thunder99 Wurde doch reduziert um 58 Euro Wurde doch reduziert um 58 Euro Thunder99 Wurde doch reduziert um 58 Euro netto

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      Ist doch egal Netto oder Brutto. Zumindest ist eine verrechnet worden 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ja, die Gutschrift wurde mit der Bereitstellungsgebühr verrechnet. Aber was ist mit den restlichen 62€? Werden die erst nächsten Monat verrechnet? Warum nicht mit dem ersten Monatsbeitrag? Vielleicht gibt es hoffentlich bald eine Antwort von Telekom Angestellten.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      anhpviet1991

      Vielleicht gibt es hoffentlich bald eine Antwort von Telekom Angestellten.

      Vielleicht gibt es hoffentlich bald eine Antwort von Telekom Angestellten.

      anhpviet1991

      Vielleicht gibt es hoffentlich bald eine Antwort von Telekom Angestellten.


      Nach 4 Stunden in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum? Das dauert hier.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      anhpviet1991

      laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

      laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.

      anhpviet1991

      laut der ersten Rechnung muss ich ganz regulär die Monatsbeiträge bezahlen.


      Na ja klar, die Leistung wurde ja erbracht, also muss sie auch auf der Rechnung stehen. Interessant wäre ja, was der Kontoauszug sagt.

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @anhpviet1991,

      danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

      Es tut mir leid, wenn es zu Missverständnissen gekommen ist, allerdings habe ich keinen Einfluss
      auf Angebote von Internet-Portalen. Wie meine Mitschreiber schon geschrieben haben, sind die Preise
      gültig, welche mit der Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Sollten in einer Auftragsbestätigung
      andere Konditionen stehen, kannst du von deinem Recht auf Widerruf gebrauch nehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manuel D.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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