Wechsel zu anderem Anbieter nach 17 Tagen widerrufen?
vor 17 Stunden
Hallo,
am 13.7.25 habe ich den Wechsel unseres Glasfaser-Vertrages von Telekom zu einem anderen Anbieter veranlasst (da günstiger).
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Ca. eine Woche später bekam ich einen Anruf vom anderen Anbieter, wie die Glasfaser-ID denn sei. Da ich grad im Urlaub war wusste ich diese aber nicht und habe Sie erst nach einem zweiten Anruf am 30.07. mitgeteilt. Dann schickte wohl der Anbieter erst die Kündigung an die Telekom raus.
Am selben Tag erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm (der neue Vertrag läuft seit 31.7.)
Dem anderen Anbieter schickte ich sofort auch eine Widerrufs-Mail (bis jetzt keine Reaktion).
Jetzt merkte ich aber erst, dass zu dem Zeitpunkt bereits 17 Tage vergangen waren.
Heißt das der Widerruf ist ungültig? Aber wenn die Telekom es blockiert, den Glasfaser-Anschluss an den anderen Anbieter freizugeben, kommt dann überhaupt ein Vertrag zustande? Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
94
0
8
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
341
0
3
214
0
2
384
0
3
302
0
8
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 17 Stunden
Heißt das der Widerruf ist ungültig?
Hallo,
am 13.7.25 habe ich den Wechsel unseres Glasfaser-Vertrages von Telekom zu einem anderen Anbieter veranlasst (da günstiger).
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Ca. eine Woche später bekam ich einen Anruf vom anderen Anbieter, wie die Glasfaser-ID denn sei. Da ich grad im Urlaub war wusste ich diese aber nicht und habe Sie erst nach einem zweiten Anruf am 30.07. mitgeteilt. Dann schickte wohl der Anbieter erst die Kündigung an die Telekom raus.
Am selben Tag erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm (der neue Vertrag läuft seit 31.7.)
Dem anderen Anbieter schickte ich sofort auch eine Widerrufs-Mail (bis jetzt keine Reaktion).
Jetzt merkte ich aber erst, dass zu dem Zeitpunkt bereits 17 Tage vergangen waren.
Heißt das der Widerruf ist ungültig? Aber wenn die Telekom es blockiert, den Glasfaser-Anschluss an den anderen Anbieter freizugeben, kommt dann überhaupt ein Vertrag zustande? Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
Klar, da er nicht fristgerecht gemacht wurde, den restlichen Part solltest du mit deinem neuen Anbieter klären, die Telekom kann da nix für dich klären.
0
vor 16 Stunden
Naja, ich wollte erst mal hier fragen, bevor der neue Anbieter mit erzählen will, dass ich nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme.
Wie gesagt wundert mich es, dass es rechtens ist, wenn der neue Anbieter erst 17 Tage später eine Kündigung an den alten Anbieter rausschickt, womit dann kein Gegenangebot mehr möglich ist. Dann könnten das ja alle so machen.
0
2
Antwort
von
vor 16 Stunden
Naja, ich wollte erst mal hier fragen, bevor der neue Anbieter mit erzählen will, dass ich nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme.
Naja, ich wollte erst mal hier fragen, bevor der neue Anbieter mit erzählen will, dass ich nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme.
Wie gesagt wundert mich es, dass es rechtens ist, wenn der neue Anbieter erst 17 Tage später eine Kündigung an den alten Anbieter rausschickt, womit dann kein Gegenangebot mehr möglich ist. Dann könnten das ja alle so machen.
Und was hilft dir das wenn du hier fragst?
Wenn er dich nicht rauslässt dann lässt er dich nicht raus, rechtlich gesehen kann er das da du die Frist nicht eingehalten hast.
Was interessieren bei irgend einer Widerrufsfrist irgendwelche Gegenangebote?
Gegenangebote sind nicht der Sinn beim Widerrufsrecht.
0
Antwort
von
vor 4 Stunden
Wie gesagt wundert mich es, dass es rechtens ist, wenn der neue Anbieter erst 17 Tage später eine Kündigung an den alten Anbieter rausschickt, womit dann kein Gegenangebot mehr möglich ist. Dann könnten das ja alle so machen.
Naja, ich wollte erst mal hier fragen, bevor der neue Anbieter mit erzählen will, dass ich nicht mehr aus dem Vertrag rauskomme.
Wie gesagt wundert mich es, dass es rechtens ist, wenn der neue Anbieter erst 17 Tage später eine Kündigung an den alten Anbieter rausschickt, womit dann kein Gegenangebot mehr möglich ist. Dann könnten das ja alle so machen.
Genau, wie Du, oder nicht?
Warum hast Du nicht erst versucht, über das Team oder über die Kundenrückgewinnung ein günstigeres Angebot zu bekommen?
Jetzt, wo das Kind im Brunnen liegt, möchtest Du Hilfe von uns oder vom Team, warum nicht früher?
Man macht doch wohl keinen Anbieterwechsel und verlängert nach Ablauf der Widerrufsfrist zusätzlich beim alten Anbieter.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 16 Stunden
@jojoba81
Du müsstest ja noch in der Widerrufsfrist bei der Telekom sein. Also würde ich den Vertrag bei der Telekom widerrufen, sonst bezahlst du wohl zwei Abieter.
0
vor 16 Stunden
@jojoba81 so wie du das schilderst, wird zu dem Tag als du das Telekom Angebot angenommen hast, die Anfrage vom neuen noch nicht da gewesen sein.
bereite dich mal darauf vor, dass du in 2 Jahren wechseln wirst.
Aber das Team schaut da bestimmt gerne nach
0
0
vor 15 Stunden
Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
Hallo,
am 13.7.25 habe ich den Wechsel unseres Glasfaser-Vertrages von Telekom zu einem anderen Anbieter veranlasst (da günstiger).
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Ca. eine Woche später bekam ich einen Anruf vom anderen Anbieter, wie die Glasfaser-ID denn sei. Da ich grad im Urlaub war wusste ich diese aber nicht und habe Sie erst nach einem zweiten Anruf am 30.07. mitgeteilt. Dann schickte wohl der Anbieter erst die Kündigung an die Telekom raus.
Am selben Tag erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm (der neue Vertrag läuft seit 31.7.)
Dem anderen Anbieter schickte ich sofort auch eine Widerrufs-Mail (bis jetzt keine Reaktion).
Jetzt merkte ich aber erst, dass zu dem Zeitpunkt bereits 17 Tage vergangen waren.
Heißt das der Widerruf ist ungültig? Aber wenn die Telekom es blockiert, den Glasfaser-Anschluss an den anderen Anbieter freizugeben, kommt dann überhaupt ein Vertrag zustande? Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
@jojoba81
Beim Widerrufsrecht geht es dem Gesetzgeber nicht darum, dass der bisherige Anbieter die Chance erhalten soll, ein Gegenangebot zu machen.
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Hallo,
am 13.7.25 habe ich den Wechsel unseres Glasfaser-Vertrages von Telekom zu einem anderen Anbieter veranlasst (da günstiger).
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Ca. eine Woche später bekam ich einen Anruf vom anderen Anbieter, wie die Glasfaser-ID denn sei. Da ich grad im Urlaub war wusste ich diese aber nicht und habe Sie erst nach einem zweiten Anruf am 30.07. mitgeteilt. Dann schickte wohl der Anbieter erst die Kündigung an die Telekom raus.
Am selben Tag erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm (der neue Vertrag läuft seit 31.7.)
Dem anderen Anbieter schickte ich sofort auch eine Widerrufs-Mail (bis jetzt keine Reaktion).
Jetzt merkte ich aber erst, dass zu dem Zeitpunkt bereits 17 Tage vergangen waren.
Heißt das der Widerruf ist ungültig? Aber wenn die Telekom es blockiert, den Glasfaser-Anschluss an den anderen Anbieter freizugeben, kommt dann überhaupt ein Vertrag zustande? Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
War das nur eine Eingangsbestätigung oder war das eine Auftragsbestätigung, in welcher üblicherweise auch der Beginn des Internetzugangs über den neuen Anbieter genannt ist?
0
0
vor 6 Stunden
erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm
Hallo,
am 13.7.25 habe ich den Wechsel unseres Glasfaser-Vertrages von Telekom zu einem anderen Anbieter veranlasst (da günstiger).
Am selben Tag kam auch die Bestätigungs-Mail mit Info für 14 Tage Widerruf.
Ca. eine Woche später bekam ich einen Anruf vom anderen Anbieter, wie die Glasfaser-ID denn sei. Da ich grad im Urlaub war wusste ich diese aber nicht und habe Sie erst nach einem zweiten Anruf am 30.07. mitgeteilt. Dann schickte wohl der Anbieter erst die Kündigung an die Telekom raus.
Am selben Tag erhielt ich einen Anruf der Telekom mit einem guten Gegenangebot, was ich gleich annahm (der neue Vertrag läuft seit 31.7.)
Dem anderen Anbieter schickte ich sofort auch eine Widerrufs-Mail (bis jetzt keine Reaktion).
Jetzt merkte ich aber erst, dass zu dem Zeitpunkt bereits 17 Tage vergangen waren.
Heißt das der Widerruf ist ungültig? Aber wenn die Telekom es blockiert, den Glasfaser-Anschluss an den anderen Anbieter freizugeben, kommt dann überhaupt ein Vertrag zustande? Und ist es rechtens, dass der andere Anbieter erst 17 Tage später die Kündigung an die Telekom sendet? So hatte ja die Telekom gar nicht die Chance innerhalb von 14 Tagen ein Gegenangebot zu machen.
Obwohl Du einen anderen Vertrag am laufen hattest?
Das ist natürlich selten ungeschickt.
Es ist auch keine Gegenangebot, sondern das eines anderen Anbieters.
Do solltest den Vertrag schnellstens widerrufen.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von