Vorzeitige Kündigung der Computerhilfe M wegen arglistiger Täuschung

vor 10 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Oktober hatte ich diverse Probleme mit meinem VDSL Anschluss. Daraufhin beauftrage ich den Störservice der deutschen Telekom.
Der Servicemitarbeiter bot mir in diesem Rahmen die Computerhilfe M an, die normalerweise 9,95 € pro Monat kosten soll, ausnahmsweise jedoch im Rahmen des Magenta 1 Vorteils kostenlos ist. Der Mitarbeiter versicherte mir wiederholt, dass das ganze für mich mit keinen Kosten verbunden ist. Ich willigte also mit guten Gewissen ein.
Mit der jetzigen Novemberrechnung sah ich, dass mir die Computerhilfe M mit 9,95 € pro Monat, entgegen der Aussage des Kundenberaters, berechnet werden. Auf Nachfrage beim Kundenservice am 28.11.2015 wurde mir jetzt geschildert, dass es die Computerhilfe M im Rahmen des Magenta 1 Vorteils überhaupt nicht kostenlos gibt.
Des Weiteren wurde ich vom damaligen Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen, dass es sich um einen Laufzeitvertrag von 2 Jahren handelt und ich nur eine Widerrufsfrist von 14 Tagen habe. Eine vorzeitige Kündigung ist laut Mitarbeiterin nicht mehr möglich, da die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Die Auftragsbestätigung die mir laut Kundenservice am 24.10.2015 zugeschickt wurde, habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Nach meinem Kenntnisstand fängt die Widerrufsfrist bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen erst mit Erhalt der Belehrung in Textforum an.

 

Ich bitte Sie den Sachverhalt zu prüfen und um schnellstmögliche Rückmeldung.

 

 

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