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Vertragsübernahme

7 years ago

Guten Tag,

ich werde Ende Dezember aus meiner Wohngemeinschaft ausziehen. Unter den Punkten heißt es, dass der Vertrag nur übertragen werden kann, sofern der Übernehmende des Vertrags bereits seit 12 Monaten mit dem bisherigen Vertragspartner in einer Wohngemeinschaft lebt. Dies ist bei meinen Mitbewohnern jedoch durch Neueinzüge nicht der Fall.

Ist eine Vertragsübernahme wirklich nur unter diesen Voraussetzungen möglich? Oder kann seitens der Telekom auch eine Vertragsübernahme (sofern es sich um eine Vorgabe der Bundesnetzagentur handelt) für das Internet vornehmen, da der Festnetzanschluss von uns sowieso nicht genutzt wird?

Herzlichen Dank für eine Info

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    • 7 years ago

      Hallo @Joe91,

      Hinterlege bitte deine Daten (Telefonnummer) im Profil (Link in meiner Signatur), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen kann.

      Nenne am besten hier dann ein Zeitfenster, wo dich ein Teami anrufen kann.

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      @Joe91

      Ja, diese Voraussetzungen sind zwingend. Bedeutet, Du kannst Deinen Anschluss nur kündigen und der Nachfolger schliesst einen neuen Vertrag ab. 

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    • 7 years ago

      Mal so ins Unreine gedacht - vielleicht geht es ja, wenn Du mit der Kündigung noch ein paar Wochen wartest, dass dann einer der Mitbewohner die 12 Monate und damit das Kriterium schafft. Du kannst ansonsten neben der Beauftragung eine Umzugs des Anschlusses (wodurch Dir Kosten von 70 Euro entstehen; mach das nur telefonisch und bezieh Dich auf die Regelung aus dem Telekommunikationsgesetz, das ohen Vertragsänderung durchzufürhen - falls nicht möglich, dann gibt es eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit) auch den Vertrag zum Laufzeitende kündigen (falls Dich die bisherigen Mitbewohner hängen lassen bei der Bezahlung, dann kommst Du da aber nicht einfach raus).

      Bei "Kündigung" ist es so, dass die ehemaligen Mitbewohner dann eine Zeitlang auf dem Trockenen sitzen dürften, weil ein neuer Anschluss wird nicht nathlos geschaltet.

       

      Dieses Kriterium mit den 12 Monaten kommt übrigens ursprünglich vermutlich von der Bundesnetzagentur und hängt mit der Rufnummer zusammen, die zwingend in fast allen Telekom DSL-Verträgen enthalten ist. Eigentümer der Rufnummer ist die Bundesnetzagentur.

       

       

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