"Vertragsübernahme" durch Vater

29 days ago

Guten Tag,

ich ziehe bald von meinen Eltern weg, und bisher lief der Internet, Festnetz + Fernsehvertrag über mich. Jetzt würde ich gerne den Vertrag durch meinen Vater übernehmen lassen. Wir wollen bei Telekom bleiben.

Online habe ich aber gefunden, dass es wohl nicht geht. Aus diesem Grund habe ich überlegt, wie folgt vorzugehen, habe dabei aber ein paar Fragen:

  1. Ich kündige den bisherigen Vertrag.
  2. Mein Vater macht einen neuen Vertrag mit der Telekom als Neukunde (geht es überhaupt als Neukunde, weil es bleibt ja derselbe Haushalt?).
  3. Die Rufnummer soll dieselbe bleiben - kann mein Vater die Rufnummer von mir übernehmen? Was ist dazu notwendig zu machen?

Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte und die Fragen bitte beantworten könnte. Vielen Dank!

Viele Grüße

Markus

118

11

    • 29 days ago

      3

      Answer

      from

      29 days ago

      Ferdi A.

      Hier ist doch alles so (wie gewünscht) beschrieben.

      Ferdi A.
      Hier ist doch alles so (wie gewünscht) beschrieben.

      Selber gelesen was da drin steht?

      @user_719225 

      Füll am besten dein Profil mal komplett aus mit Rückrufnummer, Zeitfenster deiner Erreichbarkeit und Kundennummer.

      Dann kann sich ein Teamie mit dir in Verbindung setzen und den besten und einfachsten Weg mit dir zusammen auswählen.

      Dein Ansatz scheint aber nicht verkehrt zu sein.

      Besprechen würde ich das dennoch vorher, damit hier nichts schief gehen kann ;)

      Answer

      from

      29 days ago

      @user_719225 Eigentlich lautet die Frage ja immer,: Kann der Sohn den Anschluss vom Vater übernehmen?

      Kannst du überhaupt kündigen ? Ist die Laufzeit schon erfüllt ?

      Mach doch einfach einen Produktwechsel falls gewünscht und lass die Rechnungsdaten ändern.

      Wenn du dich mit deinen Eltern verstehst, ist das die einfachere Lösung, wenn nicht schafft klare Verhältnisse.

      Answer

      from

      29 days ago

      Smart-und-Clever

      Eigentlich lautet die Frage ja immer,: Kann der Sohn den Anschluss vom Vater übernehmen?

      @user_719225 Eigentlich lautet die Frage ja immer,: Kann der Sohn den Anschluss vom Vater übernehmen?

      Kannst du überhaupt kündigen ? Ist die Laufzeit schon erfüllt ?

      Mach doch einfach einen Produktwechsel falls gewünscht und lass die Rechnungsdaten ändern.

      Wenn du dich mit deinen Eltern verstehst, ist das die einfachere Lösung, wenn nicht schafft klare Verhältnisse.

      Smart-und-Clever
      Eigentlich lautet die Frage ja immer,: Kann der Sohn den Anschluss vom Vater übernehmen?

      Hier wohl eher: Hat der Poster die Frage verstanden?

      Sohn als Vertragsinhaber zieht aus, Vertrag soll zuhause bleiben.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 29 days ago

      Lucky2024

      Selber gelesen was da drin steht?

      Ferdi A.

      Hier ist doch alles so (wie gewünscht) beschrieben.

      Ferdi A.
      Hier ist doch alles so (wie gewünscht) beschrieben.

      Selber gelesen was da drin steht?

      @user_719225 

      Füll am besten dein Profil mal komplett aus mit Rückrufnummer, Zeitfenster deiner Erreichbarkeit und Kundennummer.

      Dann kann sich ein Teamie mit dir in Verbindung setzen und den besten und einfachsten Weg mit dir zusammen auswählen.

      Dein Ansatz scheint aber nicht verkehrt zu sein.

      Besprechen würde ich das dennoch vorher, damit hier nichts schief gehen kann ;)

      Lucky2024
      Selber gelesen was da drin steht?

      weiter unten steht 

      Übernahme der Rufnummer

      Die Übernahme der Rufnummer in Form eines neuen Vertrages können Sie direkt online beauftragen. Nutzen Sie dafür unser Formular für den Auftrag zur Rufnummernübernahme und stellen Sie die folgenden Dokumente bereit:

      • Formular zur Aufgabe des Nutzungsrechtes an der Rufnummer/den Rufnummern durch die bisherige Vertrag haltende Person
      • Nachweis, dass Sie 12 Monate mit der Vertrag haltenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben in Form einer Meldebescheinigung (Dieser Nachweis ist nur für Rufnummern mit weniger als 11 Stellen erforderlich und setzt sich aus der Vorwahl ohne die 0 und der Rufnummer zusammen.)

      Mit der Rufnummernübernahme werden vorhandene Mietgeräte, Dienste und Optionen, E-Mail-Adressen (@t-online.de und @magenta.de) und auch die MagentaCLOUD des bisherigen Rufnummerninhabers gekündigt, sofern der Anschluss komplett gekündigt wird.

      Über die Kündigung informieren wir die bisherige Vertragsperson automatisch. Es besteht die Möglichkeit, die E-Mail-Adresse (@t-online.de und @magenta.de) und die MagentaCLOUD nach der Kündigung weiterzunutzen. Wie das geht, erklären wir Ihnen in unserer FAQ Wie kann ich meine E-Mail-Adresse nach der Kündigung meines Anschlusses behalten?

      0

    • 29 days ago

      Leider geht das i.d.R. nicht ohne eine Serviceunterbrechung - Du kündigst den Vertrag, der Vater beauftragt einen neuen Vertrag, welcher im Idealfall ein paar Tage oder wenige später bereitgestellt wird. Die Rufnummer kann er dann übernehmen.

      Es kann wenn es blöde läuft aber auch sein, dass gar kein DSL-Anschluss mehr bereitgestellt werden kann - sei es, dass es einen Ressourcenmangel gibt und sich ein Nachbar freut weil er plötzlich unerwarteterweise doch einen DSL-Anschluss bekommen kann. Sei es, dass der Glasfaserausbau läuft/gelaufen ist und die Telekom keine DSL-Verträge mehr macht - Glasfaser bisher aber noch nicht ins Gebäude reingelegt wurde.

      Das ist im Vorfeld noch am besten rauszubekommen falls ein Teamie hier im Forum sich kümmert.

      Falls Du wissen solltest, dass Telekom Glasfaser verfügbar sein sollte, so würde ich die Strategie fahren, dass der Vater einen Glasfaseranschluss/tarif beauftragt und wenn der gebaut wurde Du erst dann Deinen Vertrag kündigst und die Rufnummer für den Glasfasertarif im nachhinein übernommen wird.

      0

    • 29 days ago

      Nach der Aufzählung der Berechtigten wird das überhaupt nicht funktionieren. Denn Eltern-Kind Verhältnisse werden nicht erwähnt. Sind also daher nicht vorgesehen bzw. berechtigt. 😕

      2

      Answer

      from

      29 days ago

      NoOneElse

      Nach der Aufzählung der Berechtigten wird das überhaupt nicht funktionieren.

      Nach der Aufzählung der Berechtigten wird das überhaupt nicht funktionieren. Denn Eltern-Kind Verhältnisse werden nicht erwähnt. Sind also daher nicht vorgesehen bzw. berechtigt. 😕

      NoOneElse
      Nach der Aufzählung der Berechtigten wird das überhaupt nicht funktionieren.

      Woran stößt du dich?

      Ich gehe mal davon aus, dass der Sohn mehr als ein Jahr beim Vater lebt.

      Answer

      from

      29 days ago

      Geh davon aus, dass es @NoOneElse  um die Vertragsübernahme geht - die ist nur dann möglich falls der TE beabsichtigen sollte abzuleben und dann könnte der Vater als Erbe (so er einer sein sollte) den Vertrag übernehmen. Ist aber eher nicht das Ziel der Übung ;-)

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 29 days ago

      Hallo @user_719225,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag. 😊

       

      Wie ich sehe, hast du zahlreiche Antworten erhalten.

      Benötigst du weitere Hilfe?

       

      Liebe Grüße

      Maria

      0

    • 29 days ago

      Vielen Dank zusammen für die Infos!

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from