Gelöst

Vertrag auf Ehepartner überschreiben - Warum ist das so umständlich?

vor 7 Jahren

Kurze Szenariobeschreibung:

 

Statt mein Sonderkündigungsrecht zu nutzen, da ich an eine Anschrift umgezogen bin, an welcher bereits DSL vorhanden war (Studentenwohnheim) war ich so nett und wollte den DSL-Vertrag, der im Februar verlängert wurde, auf meinen Ehemann umschreiben (Also der Vorname sowie das Geburtsdatum des Vertragspartners ändern sich).

 

Nun muss mein Mann aufgrunddessen, dass wir freundlicherweise nicht (!) den Vertrag kündigen, extra zur Stadt rennen und Geld dafür bezahlen, dass er eine Meldebescheinigung bekommt.

 

Was soll dieser Mist?

 

Reicht der Personalausweis hier nicht aus? Da steht doch auch die Adresse drauf ...

 

Ernsthaft, wenn es einfacher ist, zu kündigen und einen Neuvertrag abzuschließen, braucht Ihr Euch nicht wundern, dass Euch die Kunden zu irgendwelchen Billig-Resellern wegrennen. Euer "Service" rechtfertigt den Preisunterschied nämlich bald nicht mehr.

2017

0

18

  • vor 7 Jahren

    ... als ich damals den Mobilfunkvertrag meiner Frau übernommen habe, war es unkompliziert. Formular aus dem Kundencenter ausgefüllt, in den Shop gelaufen, Ausweis mitgenommen, in zehn Minuten wars erledigt.

     

    Wo und wie hast du denn die Übernahme machen wollen? Und die Adresse bleibt tatsächlich die gleiche?

     

    ER

    0

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Beim Vertragspartner ändern sich nur Geburtsdatum und Vorname

    Bild nicht vorhanden

    Das mit dem Shop können wir mal probieren. Da ich allerdings 60km entfernt wohne, ist das eher die 2. Wahl. Danke für den konstruktiven Beitrag.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Jahren

    Für die Übernahme von Festnnetzanschlüssen und insbesondere der dazugehörigen Rufnummern gibt es besondere "Spielregeln". 

     

    Die Änderung des Vertragspartners ist mehr als nur eine Änderung des Vornamens und des Geburtsdatums.

     

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein. 

    3

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Habs gerade nachgelesen unter https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-aenderung-der-vertragspartnerdaten

     

    > Nachweis erforderlich: Meldebescheinigung und Heiratsurkunde oder Nachweis für eingetragene Lebenspartnerschaft.

     

    Dann ist das wohl so. Ich nehme an, dass eine gesetzliche Regelung zugrunde liegt und das dann bei allen Anbietern so ist.

     

    Grüße

    ER

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Has

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein. 

    Has

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein. 


    Wenn man noch nicht auf dem Amt war, sind die Daten auf Personalausweis

    und Meldebescheinigung in beiden Fällen die alten.

    Wenn man auf dem Amt war, und sich umgemeldet hat, sind die Daten

    auf Ausweis und Meldebescheinigung in beiden Fällen die neuen.

    Eine Differenz kann es nicht geben.

     

    Das Amt kennt doch alle bisherigen Vorgänge.

    Insbesondere, ob man überhaupt dort gemeldet ist.

    Usw.

     

    0

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Has

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.


    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein. 

    Has

    Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein. 


    Es wird ja nicht eine Meldebescheinigung, die nicht älter als x Tage ist verlangt.

    Also kann die Anschrift auf der (veralteten) Meldebescheinigung überholt sein.

     

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Jahren

    Ein gültiger Personalausweis muß ausreichen!

    Dieser Ausweis enthält die Anschrift, im Gegensatz zum Reisepaß.

     

    Die Telekom praktiziert das z.B. bei dem De-Mail-Ident-Verfahren,

    daß zum Reisepaß eine Meldebescheinigung notwendig ist, zum

    Personalausweis jedoch nicht, weil der Personalausweis

    quasi eine Meldebescheinigung enthält!

     

    10

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    @maglite

    Ja, nur fällt eine Meldebescheinigung eben nicht unter das Passgesetz

    Bild nicht vorhanden

    Wie gesagt, seit Mitte 2017 ist ja alles gut, das Gesetz wurde endlich der gelebten Realität angepasst, man darf seinen Ausweis jetzt kopieren und sogar einscannen.

    Banken waren auch unter dem alten Gesetz berechtigt und auch verpflichtet Ausweiskopien zu erstellen. Genauso die Telekom bei Vertragsabschluss ( TKG ). Das Problem war wohl  aber, dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...

    0

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Mchgt408

    dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...

     
    dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...
    Mchgt408
     
    dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...

    Für mich sind das gleiche Vorgänge.

    In beiden Fällen kann der Ausweis auf ein Blatt kopiert werden.

    Dieses Blatt kann doch beliebig vervielfältigt werden.

    Insbesondere kann es eingescannt werden.

    Digital macht nur den Unterschied, daß es digital gespeichert werden kann.

     

    Ich war mal viele Jahre lang nicht am neuen Wohnort gemeldet.

    Warum?

    Man mußte eine Bescheinigung vom Vermieter einreichen.

    Die bekam ich nicht, weil der Vermieter verstorben war und die

    Erbengemeinschaft in 400 km Entfernung dauerhaft nicht reagierte.

     

    Diese Bescheinigung vom Vermieter war nun lange Zeit nicht erforderlich.

    Daher konnte ich mich zwischendurch auch immer perfekt anmelden.

    Sie ist aber seit kurzem abermals erforderlich...

     

    0

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    @maglite

    für mich macht das auch keinen Unterschied... fürs Gesetz aber wohl schon.

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Dani_P

    herzlich willkommen in unserer Community. Den richtigen Link zur Änderung des Vertragspartners hat @ExRatinger bereits gepostet. Und auch die Vorgaben, welcher Nachweis erforderlich: Meldebescheinigung und Heiratsurkunde oder Nachweis für eingetragene Lebenspartnerschaft.

    Es führt kein Weg daran vorbei, da können alle noch so viel diskutieren.

    Bild nicht vorhanden



    Viele Grüße Nadine H.

    0

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Beliebte Tags letzte 7 Tage

Keine Tags gefunden!

Cookies and similar technologies

We use cookies and similar technologies (including ) on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


Find more information in the Privacy Policy and Partner List.


Use of Utiq technology powered by your telecom operator


We, Telekom Deutschland GmbH, use the Utiq technology for digital marketing or analytics (as described on this consent notice) based on your browsing activity across our websites (only if you are using a supported internet connection provided by a participating telecom operator and consent on each website).

The Utiq technology is privacy centric to give you choice and control.

It uses an identifier created by your telecom operator based on your IP address and a telecom reference such as your telecom account (e.g., mobile number).

The identifier is assigned to the internet connection, so anyone connecting their device and consenting to the Utiq technology will receive the same identifier. Typically:

  • on a broadband connection (e.g., Wi-Fi), the marketing or analytics will be performed based on the browsing activities of consenting household members’.
  • on mobile data, the marketing will be more personalised, as it will be based on the browsing of the individual mobile user only.

By consenting, you confirm that you have permission from the telecom account holder to enable the Utiq technology on this internet connection.

You can withdraw this consent anytime via "Manage Utiq" at the bottom of this site or in Utiq’s privacy portal (“consenthub”). For more, see Utiq's privacy statement.