Gelöst
VDSL 100 möglich?
vor 4 Jahren
Moin!
wollte vorher nachfragen ob mit meinen Werten eine stabile und schnelle über 100MBit/s möglich wäre, ich habe jetzt fast 60 und überlege, unter anderem wegen des schnellerem Uploads, auf den Tarif L zu wechseln, möchte aber nicht nur 90Mbit/s dann max. haben und eventuelle Probleme. Laut Auskunft wäre angeblich auch 175 möglich , da es aber nur „bis“ heißt bin ich eher vorsichtig. Möchte sich jemand die Werte vom Router angucken und eine Aussage treffen was stabil möglich wäre?
Dankeschön
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Du wirst so ca. 80-90 mbit. erreichen, dass ist weniger als 90% der Magenta L ,somit ist es fraglich ob die Telekom dir das nach dem neuen TKG schalten wird
0
vor 4 Jahren
@DeltaOne nach der neuen AGB must nicht vorsichtig sein. Es müssen 90% ankommen
0
4
von
vor 4 Jahren
@DeltaOne
wenn jetzt schon die Leitung keinen Full-Sync schafft bei L dann werden von den 175 MBit des XL auch nicht so viel mehr ankommen. SVDSL benutzt zwar höhere Frequenzen, aber die sind auch schneller einer höheren Dämpfung unterworfen.
von
vor 4 Jahren
90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert
90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert
Ich dachte Du wolltest den schnelleren Upload, oder hatte ich das falsch verstanden?
von
vor 4 Jahren
@falk2010 die „eventuelle“ vierfache Uploaderhöhung wäre die Kirsche auf der Torte, aber nur deswegen würde ich keine 5€ mehr zahlen wollen.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Jahren
Anbei das Produktinformationsblatt für den Magenta Zuhause L:
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf
Demnach müssen mindestens 54 Mbit/s bei dir im Download ankommen. Normalerweise sollten 83,8 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Da bei dir jedoch technisch noch mehr zur Verfügung steht, würde ich annehmen, dass du dich eher im oberen Bereich bewegen wirst.
Oh und zu dem neuen Telekommunikationsgesetz: Die Mindestbandbreite ist hier klar definiert. Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.
13
von
vor 4 Jahren
Hallo @DeltaOne schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast.
Wie ich sehe gab es hier schon die beste Unterstützung. Dem habe ich so nichts hinzu zufügen. Sollten doch noch offenen Fragen vorhanden sein, dann gerne Bescheid sagen.
Parallel am besten auch die Daten im Profil hinterlegen, damit wir bei Bedarf darauf zugreifen können.
Grüße Anne W.
von
vor 4 Jahren
LeeroyJenkins Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. LeeroyJenkins Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. Du beziehst dich auf die aktuelle Fassung des TKG und schreibst dann trotzdem diese Falschinformation? Junge, da muss ich aber aufpassen, dass ich freundlich bleibe. Würdest du dir bitte einmal das TKG durchlesen https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html und dann noch die Allgemeinverfügung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.
Du beziehst dich auf die aktuelle Fassung des TKG und schreibst dann trotzdem diese Falschinformation?
Junge, da muss ich aber aufpassen, dass ich freundlich bleibe.
Würdest du dir bitte einmal das TKG durchlesen https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html und dann noch die Allgemeinverfügung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Danke für deine Freundlichkeit. Den ersten Link habe ich vollständig gelesen, den zweiten auf Grund der Länge überflogen.
Jetzt würde mich nur mal interessieren worauf genau du hier anspielst.
Das folgende ist aus deinem eigenen ersten Link:
(4) Im Falle von
1.
2.
0
von
vor 4 Jahren
man wurde vorab in Form der Auftragsbestätigung genauestens darüber informiert was minimal und maximal geht
Der Maximalwert muss ab und zu erreicht werden. Genauer:
90% der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit müssen an zwei von drei Messtagen mindestens einmal erreicht werden.
Da wir über DSL reden bedeutet das:
Wenn "bis zu 100 Mbit/s" versprochen wurden, der Router aber nur mit 90 Mbit/s synchronisiert, dann werden diese 90 Mbit/s (netto!) niemals erreicht und es liegt ein Minderungsgrund vor.
Diese Unterschreitung wird bei DSL am häufigsten anzutreffen sein, da es bislang ja für den Provider kein Problem darstellte, jemanden "bis zu 100" zu verkaufen, obwohl tatsächlich nur beispielsweise 80 Mbit/s möglich sind.
Das zweite Kriterium ist die Abweichung von der "normalerweise" zur Verfügung stehenden Geshwindigkeit. Diese muss nahezu ständig erreicht werden, nämlich bei 90% der Messungen.
Eine solche Unterschreitung dürfte am zweithäufigsten vorkommen. Bei "L" sind 83,8 Mbit/s genannt. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein Telekom-DSL-Anschluss, der nicht in 90% der Fälle 83,8 Mbit/s erreicht, wohl auch niemals 90% von 100 Mbit/s erreichen wird.
Erst das allerletzte Kriterium bezieht sich auf die "minimale" Geschwindigkeit, diese darf nämlich höchstens an zwei von drei Messtagen jeweils einmal unterschritten werden.
Du hingegen zitierst die alten Hotline-Aussagen "Was woll'n Sie denn, wir garantieren 54 Mbit/s und bei Ihnen kommen doch 60 Mbit/s an, also ist doch alles gut. Dass wir das als "VDSL 100" bewerben und "bis zu" 100 MBit/s sagen hat doch niemanden zu interessieren!"
Ich finde es schon bemerkenswert, dass im März 2022 eine seit nahezu drei Monaten obsolete Aussage getätigt wird und selbst auf garstigen Hinweis, man möge sich kundig machen, daran festgehalten wird.
Bezugnehmend auf das aktuelle Produktinformationsblatt zum "MagentaZuHause L" Tarif über VDSL gilt daher, dass so ein Anschluss:
- gelegentlich 90 Mbit/s erreichen muss
- nur selten langsamer als 54 Mbit/s sein darf
- fast immer mehr als 83,8 Mbit/s leisten muss.
Dass ich die Anwendung alter Datenblätter auf neue Regeln nicht korrekt finde, habe ich bereits mehrfach gesagt.
Dass dadurch ein "bis zu x" umgedeutet wird zu einem "mindestens 90% von x" bringt Konflikte, die keinem nutzen.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von