Gelöst

VDSL 100 möglich?

vor 4 Jahren

Moin!

 

wollte vorher nachfragen ob mit meinen Werten eine stabile und schnelle über 100MBit/s möglich wäre, ich habe jetzt fast 60 und überlege, unter anderem wegen des schnellerem Uploads, auf den Tarif L zu wechseln, möchte aber nicht nur  90Mbit/s dann max. haben und eventuelle Probleme. Laut Auskunft wäre angeblich auch 175 möglich , da es aber nur „bis“ heißt bin ich eher vorsichtig. Möchte sich jemand die Werte vom Router angucken und eine Aussage treffen was stabil möglich wäre?

 

Dankeschön

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vor 4 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Du wirst so ca. 80-90 mbit. erreichen, dass ist weniger als 90% der Magenta L ,somit ist es fraglich ob die Telekom dir das nach dem neuen TKG schalten wird

      0

    • vor 4 Jahren

      @DeltaOne nach der neuen AGB must nicht vorsichtig sein. Es müssen 90% ankommen

      0

      4

      von

      vor 4 Jahren

      @DeltaOne 

       

      wenn jetzt schon die Leitung keinen Full-Sync schafft bei L dann werden von den 175 MBit des XL auch nicht so viel mehr ankommen. SVDSL benutzt zwar höhere Frequenzen, aber die sind auch schneller einer höheren Dämpfung unterworfen.

      von

      vor 4 Jahren

      DeltaOne

      90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert

      90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert Zwinkernd

      DeltaOne

      90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert Zwinkernd


      Ich dachte Du wolltest den schnelleren Upload, oder hatte ich das falsch verstanden?

      von

      vor 4 Jahren

      @falk2010 die „eventuelle“ vierfache Uploaderhöhung wäre die Kirsche auf der Torte, aber nur deswegen würde ich keine 5€ mehr zahlen wollen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Anbei das Produktinformationsblatt für den Magenta Zuhause L:

      https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf

      Demnach müssen mindestens 54 Mbit/s bei dir im Download ankommen. Normalerweise sollten 83,8 Mbit/s zur Verfügung stehen.

       

      Da bei dir jedoch technisch noch mehr zur Verfügung steht, würde ich annehmen, dass du dich eher im oberen Bereich bewegen wirst.

       

      Oh und zu dem neuen Telekommunikationsgesetz: Die Mindestbandbreite ist hier klar definiert. Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.

      13

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @DeltaOne schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

       

      Wie ich sehe gab es hier schon die beste Unterstützung. Dem habe ich so nichts hinzu zufügen. Sollten doch noch offenen Fragen vorhanden sein, dann gerne Bescheid sagen.

       

      Parallel am besten auch die Daten im Profil hinterlegen, damit wir bei Bedarf darauf zugreifen können.

       

      Grüße Anne W.

      von

      vor 4 Jahren

      Carsten_MK2

      LeeroyJenkins Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. LeeroyJenkins Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird. Du beziehst dich auf die aktuelle Fassung des TKG und schreibst dann trotzdem diese Falschinformation? Junge, da muss ich aber aufpassen, dass ich freundlich bleibe. Würdest du dir bitte einmal das TKG durchlesen https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html und dann noch die Allgemeinverfügung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

      LeeroyJenkins

      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.

      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.
      LeeroyJenkins
      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.

      Du beziehst dich auf die aktuelle Fassung des TKG und schreibst dann trotzdem diese Falschinformation?

       

      Junge, da muss ich aber aufpassen, dass ich freundlich bleibe.

       

      Würdest du dir bitte einmal das TKG durchlesen https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html und dann noch die Allgemeinverfügung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

       

       

      Carsten_MK2
      LeeroyJenkins

      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.

      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.
      LeeroyJenkins
      Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.

      Du beziehst dich auf die aktuelle Fassung des TKG und schreibst dann trotzdem diese Falschinformation?

       

      Junge, da muss ich aber aufpassen, dass ich freundlich bleibe.

       

      Würdest du dir bitte einmal das TKG durchlesen https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html und dann noch die Allgemeinverfügung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

       

       


      Danke für deine Freundlichkeit. Den ersten Link habe ich vollständig gelesen, den zweiten auf Grund der Länge überflogen. 

      Jetzt würde mich nur mal interessieren worauf genau du hier anspielst.

      Das folgende ist aus deinem eigenen ersten Link: 

       

      (4) Im Falle von

      1.

      erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder

      2.

      anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes, ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt.
       
      Jetzt möchte ich wirklich wissen, wie man eine Minderung geltend macht, denn man wurde vorab in Form der Auftragsbestätigung genauestens darüber informiert was minimal und maximal geht bzw. gehen muss.

      0

      von

      vor 4 Jahren

      LeeroyJenkins

      man wurde vorab in Form der Auftragsbestätigung genauestens darüber informiert was minimal und maximal geht

      man wurde vorab in Form der Auftragsbestätigung genauestens darüber informiert was minimal und maximal geht
      LeeroyJenkins
      man wurde vorab in Form der Auftragsbestätigung genauestens darüber informiert was minimal und maximal geht

      Der Maximalwert muss ab und zu erreicht werden. Genauer:

      90% der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit müssen an zwei von drei Messtagen mindestens einmal erreicht werden.

      Da wir über DSL reden bedeutet das:

      Wenn "bis zu 100 Mbit/s" versprochen wurden, der Router aber nur mit 90 Mbit/s synchronisiert, dann werden diese 90 Mbit/s (netto!) niemals erreicht und es liegt ein Minderungsgrund vor.

       

      Diese Unterschreitung wird bei DSL am häufigsten anzutreffen sein, da es bislang ja für den Provider kein Problem darstellte, jemanden "bis zu 100" zu verkaufen, obwohl tatsächlich nur beispielsweise 80 Mbit/s möglich sind.

       

      Das zweite Kriterium ist die Abweichung von der "normalerweise" zur Verfügung stehenden Geshwindigkeit. Diese muss nahezu ständig erreicht werden, nämlich bei 90% der Messungen.

       

      Eine solche Unterschreitung dürfte am zweithäufigsten vorkommen. Bei "L" sind 83,8 Mbit/s genannt. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein Telekom-DSL-Anschluss, der nicht in 90% der Fälle 83,8 Mbit/s erreicht, wohl auch niemals 90% von 100 Mbit/s erreichen wird.

       

      Erst das allerletzte Kriterium bezieht sich auf die "minimale" Geschwindigkeit, diese darf nämlich höchstens an zwei von drei Messtagen jeweils einmal unterschritten werden.

       

      Du hingegen zitierst die alten Hotline-Aussagen "Was woll'n Sie denn, wir garantieren 54 Mbit/s und bei Ihnen kommen doch 60 Mbit/s an, also ist doch alles gut. Dass wir das als "VDSL 100" bewerben und "bis zu" 100 MBit/s sagen hat doch niemanden zu interessieren!"

       

      Ich finde es schon bemerkenswert, dass im März 2022 eine seit nahezu drei Monaten obsolete Aussage getätigt wird und selbst auf garstigen Hinweis, man möge sich kundig machen, daran festgehalten wird.

       

      Bezugnehmend auf das aktuelle Produktinformationsblatt zum "MagentaZuHause L" Tarif über VDSL gilt daher, dass so ein Anschluss:

      - gelegentlich 90 Mbit/s erreichen  muss

      - nur selten langsamer als 54 Mbit/s sein darf

      - fast immer mehr als 83,8 Mbit/s leisten muss.

       

      Dass ich die Anwendung alter Datenblätter auf neue Regeln nicht korrekt finde, habe ich bereits mehrfach gesagt.

      Dass dadurch ein "bis zu x" umgedeutet wird zu einem "mindestens 90% von x" bringt Konflikte, die keinem nutzen.

       

       

       

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