Gelöst
Vandalismusschaden Erdkabel zum APL vor DSL-Bestellung
vor 6 Jahren
Liebe Community. Ich habe am Montag Notartermin für ein altes leer stehendes Häus-chen. Ich will dort DSL beauftragen, was laut Abfrage auch verfügbar ist. Es gibt ein Problem, meine Fragen dazu:
1.) der APL befindet sich in 160 cm Höhe über Bodenniveau am Gebäude. Das dort hin führende schwarze Erdkabel ist in 3 cm über Bodenniveau sowie direkt am APL durchtrennt und offenbar von Kabeldieben gestohlen worden. Ebenso fehlen vom APL ausgehend zur TAE vom grauen Installationskabel, was geschätze 20 cm frei gehangen hat bis zum Wanddurchbruch eben diese 20 cm. Frage: Muss ich als DSL-Besteller mich an den Reparaturkosten beteiligen oder habe ich damit nichts zu tun?
2.) Wie viele cm vom Erdkabel sollte ich zur Arbeitsvorbereitung frei legen, damit dort einwandfrei (dämpfungsarm) geflickt werden kann? Ich will es dem Servicetechniker schließlich so einfach wie möglich machen. Es müssen evtl. auch Pflanzen versetzt werden.
3.) Auf der Bestellseite DSL gibt es kein Feld für zusätzliche Mitteilungen. Soll ich die Info versuchen in das Feld für Vornutzer-Namen einzutragen?
Zusatz: Die Störungs-Hotline 0800 3301000 war in den letzten Tagen faktisch nicht erreichbar, auch der Rückruf-Service funktionierte nicht, sonst hätte ich das gern kurz telefonisch geklärt.
Danke für drei kurze Antworten aus der Community im Voraus.
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vor 6 Jahren
Hallo @picky_audiophile,
ich habe dein Problem soeben eskaliert, es wird sich ein Telekom Mitarbeiter bei dir melden.
Bitte Geduld, wir können den Arbeitsalltag der Telekom Mitarbeiter nicht beeinflussen.
VG Gurke
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
An den Kosten brauchst du dich nicht beteiligen.
Auch freilegen solltest du nichts, damit im Falle einer Beschädigung die Telekom haftet. Sonst heißt es nachher, dass du es warst.
Was du machen musst, ist einfach ein Anschluss zu bestellen. Wenn du den Vorbesitzernamen hast, trage ihn ein. Sonst leer lassen.
da du keinen anschluss hast, kannst du auch keine Störung melden.
Daher neu bestellen.
Am Schaltermin wird der Techniker den Fehler sehen und weitergeben. Das PTI wird dann einen Bautrupp beauftragen. Es wird eine Menge Kabel hoch genommen werden müssen, da man an der Wand keine Muffe setzen kann.
Anders sieht es mit dem Kabel aus, das in die Wohnung geht. Das ist deine Verantwortung. Hier das Kabel nicht flicken sondern durch ein durchgehendes und geeignetes(!) Kabel tauschen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo zusammen,
Anders sieht es mit dem Kabel aus, das in die Wohnung geht. Das ist deine Verantwortung. Hier das Kabel nicht flicken sondern durch ein durchgehendes und geeignetes(!) Kabel tauschen.
Anders sieht es mit dem Kabel aus, das in die Wohnung geht. Das ist deine Verantwortung. Hier das Kabel nicht flicken sondern durch ein durchgehendes und geeignetes(!) Kabel tauschen.
Die Zuständigkeit der Telekom gilt ja bis zur 1. TAE -Dose - und die wird wohl nicht außen an der Wand montiert sein...
Von daher müßte die Telekom nun doch auch die Verkabelung bis zu eben dieser 1. TAE wieder instandsetzen? Als Nutzer darf er das Kabel zwischen APL und 1. TAE selbst auch gar nicht am APL anschließen...
cu talk
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
An den Kosten brauchst du dich nicht beteiligen.
Auch freilegen solltest du nichts, damit im Falle einer Beschädigung die Telekom haftet. Sonst heißt es nachher, dass du es warst.
Was du machen musst, ist einfach ein Anschluss zu bestellen. Wenn du den Vorbesitzernamen hast, trage ihn ein. Sonst leer lassen.
da du keinen anschluss hast, kannst du auch keine Störung melden.
Daher neu bestellen.
Am Schaltermin wird der Techniker den Fehler sehen und weitergeben. Das PTI wird dann einen Bautrupp beauftragen. Es wird eine Menge Kabel hoch genommen werden müssen, da man an der Wand keine Muffe setzen kann.
Anders sieht es mit dem Kabel aus, das in die Wohnung geht. Das ist deine Verantwortung. Hier das Kabel nicht flicken sondern durch ein durchgehendes und geeignetes(!) Kabel tauschen.
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vor 6 Jahren
ich kann @Kugic nur zustimmen.
Viele Grüße
Svenja Ba.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von