Ungewollte Vertragsverlängerung bei Umzug

vor 5 Jahren

Guten Tag. Ich ziehe um. In der gleichen Straße, gleiche Liegenschaft. Mein MagentaZuhause läuft eigentlich noch bis Sept. 2020. Nun wollte ich jetzt schon zum 2. Mal einen Umzug nach TKG vereinbaren. Beides mal über die Hotline. Sowohl beim ersten Mal als auch beim 2. Versuch wurde mir gesagt, dass es das nicht gäbe und man hat mir einen neuen Vertrag mit 24 Monaten Vertragslaufzeit (Magenta S zu 34,94) verkauft. Beim ersten Mal hat man mir wenigstens 30 Euro Bonus gewährt. Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe, habe ich den 1. Vertragsabschluss storniert. Beim 2. Versuch bei der Hotline gestern das gleiche Spiel. Das gäbe es nicht, kein Anbieter hätte das mehr im Programm. Von den 30 Euro Bonus könne man auch nichts sehen (obwohl es in meiner Auftragsbestätigung steht). Das hätte der Kollege auch sowieso nicht dürfen. Es gäbe für mich nur 2 Möglichkeiten: den alten Vertrag bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit wütet zu bezahlen (und in der alten Wohnung natürlich nicht mehr nutzen können) und bei irgendeinem Anbieter neu abschließen oder das so als Umzug mit 24 Monaten Neuvertrag zu akzeptieren. Ich bin sehr unzufrieden. 

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    • vor 5 Jahren

      Verstehe ich das richtig?

      Du hast das erste Mal schon auf Umzug nach TKG bestanden, dann hieß es es geht nicht und du bekommst nen Bonus wenn du 24 Monate Laufzeit machst

       

      Dann hast du das storniert und nochmal angerufen und dann den Umzug gebuhct mit 24 Monaten ohne Bonus?

       

      Ich hätte dir eigentlich an der Stelle zum 3. Anlauf geraten.

       

      Wie und wann findet der Umzug denn statt? Vielleicht kann hier das Team noch eingreifen.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      3. Anlauf ist gut ...

      Mein 1. Versuch: Hotline angerufen, falsche Auskunft bekommen, es ginge nur mit Abschluss eines neuen 24 Monats-Vertrages, anders sei es nicht möglich. Immerhin 30 € Bonus bekommen.

      Zweifel ob der Richtigkeit dieser Aussagen bekommen.

      Mein 2. Versuch: Telekom Shop. Da könne man nichts machen. Ich hätte den Auftrag ja schon erteilt.

      Mein 3. Versuch: Hotline angerufen. Auftrag storniert. Man wollte mich mit vielen Fachfragen verwirren. Habe auf Stornierung bestanden.

      Mein 4. Versuch: Telekom Shop. Man hat mich an die Hotline verwiesen.

      Mein 5. Versuch: Hotline angerufen. Nochmals erklärt, dass ich keine Vertragsverlängeurng wünsche und nur den Anschluss mit den gleichen Leistungen mitnehmen möchte. Antwort: Das sei nicht möglich.
      Ich habe auf TKG verwiesen.
      Antwort: bis vor 2 Jahren wäre das noch gegangen. Nun nicht mehr. Bei keinem Anbieter gäbe es das noch.

      Da man mir gewünschte also nicht anbieten konnte, habe ich das Sonderkündigungsrecht ausüben wollen.

      Antwort: Sonderkündigungsrecht hätte ich nur, wenn die Telekom das gewünschte amneuen Standort nicht anbieten könne. Man würde mir das ja aber anbieten. Allerdings nur mit Abschluss eines neuen 24 Monatsvertrages. Wiederum: anders sei es nicht möglich.
      Oder: ich müsse ansonsten den alten Vertrag zum regulären Vertragesende (September 2020) kündigen. Ergo 10 Monate weiter bezahlen, obwohl ich den Anschluss in der alten Wohnung ja nicht mehr nutzen kann. Ich könne ja versuchen, mit dem Nachmieter ins Gespräch zur Kostenübernahme zu kommen.

      Und mir in der neuen Wohnung einen neuen Anbieter suchen.

      Bonus wäre auch in keinem Fall möglich.

      Zähneknirschend habe ich also den neuen Umzugsauftrag erteilt, da ich nicht alles neu aufsetzen wollte.

      6. Versuch? erneute Stornierung?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @DavidSandner1  schrieb:

      Antwort: Sonderkündigungsrecht hätte ich nur, wenn die Telekom das gewünschte amneuen Standort nicht anbieten könne. Man würde mir das ja aber anbieten. Allerdings nur mit Abschluss eines neuen 24 Monatsvertrages. 


      Horrender Blödsinn:

      Das TKG sagt eindeutig aus, das bei Umzug der Vertrag ohne Änderung von Leistungen und der Vertragslaufzeit an der neuen Adresse bereitgestellt werden muss.

      Wenn an neuer Adresse nur mit neuer Vertragslaufzeit möglich sein soll, besteht schon das Sonderkündigungsrecht nach TKG ....

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @prophaganda 
      Habe ich auch geantwortet. Wollte man nicht verstehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DavidSandner 

      Berufe dich auf die Aussage der

      Bundesnetzsgentur 

      Auszug :

      Um­zug von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten

      Wenn Sie umziehen, also wenn Sie Ihren Wohnsitz und damit den Anschlussort Ihrer Telekommunikationsdienste wechseln, ist Ihr Anbieter grundsätzlich verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung auch an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und ohne Änderung der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung von Ihrem Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnsitz angeboten werden kann.

       

      MfG 

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DavidSandner,

      herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Ich schaue mir den Vertrag gerne einmal genauer mit Ihnen an. Wann passt Ihnen denn ein Gespräch?

      Viele Grüße Martina Ha.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Martina Ha. 
      Sie können mich täglich ab 10:0 Uhr erreichen
      Viele Grüße

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DavidSandner und @DavidSandner1,

      vielen Dank für das freundliche Gespräch.

      Ich habe den Umzug, wie besprochen, eingestellt. Ein Umzug nach TKG ist in diesem Fall nicht möglich.
      Ich denke wir haben dazu eine Lösung gefunden. Zum Termin melde ich mich erneut bei Ihnen.

      Lieben Gruß, Melanie B.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @DavidSandner,

      der Auftrag ist jetzt eingestellt. Die Bestätigung geht Ihnen im Laufe des Tages per E-Mail zu.
      Termin ist jetzt leider erst der 6. Dezember 2019, Vormittags. Früher war es leider nicht möglich.
      Falls noch Fragen offen sind, ich bin für Sie da.

      Lieben Gruß, Melanie B.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Dann ist ja erst mal alles so weit geklärt. Vielen Dank.

      Uneingeloggter Nutzer

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