Gelöst
Umzug nicht möglich, da Adresse nicht zur Auswahl/Verfügung steht.
vor 4 Jahren
Meine neue Adresse (Reihenhaus) wird im Verfügbarkeitscheck nicht angezeigt. Bei der Hotline sagte man mir, dass es wohl an der Gemeinde/Stadt liegt. Beim Einwohnermeldeamt der Stadt sagte man mir, dass die Adresse ganz normal ersichtlich/erschlossen ist. Was kann ich nun tun, damit ich meinen vorhandenen Telekomanschluss zu gleichen Konditionen ohne VVL mitnehmen kann? Umzug zum 1.12.2021 oder muss ich ein Schreiben aufsetzen mit Sonderkündigungsrecht nach TKG , damit sich jmd. aus der Fachabteilung drum kümmert? Bitte um support.
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vor 4 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @milow
Hast du mal geprüft, ob im Haus ein APL existiert?
Wie sieht´s mit den Nachbarhäusern aus?
Neubau?
schöne Grüsse
3
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo pamper,
Antwort
von
vor 4 Jahren
@milow
Wenn nur ein APL alle Häuser versorgt (ich kann´s mir nicht vorstellen, da Mitversorgung eigentlich nicht mehr gebaut wird!), dann kontrolliere mal, ob der Elektriker evtl. schon ein Kabel von deiner TAE bis dahin gezogen hat?!
sG
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ansonsten kann es sich natürlich auch darum handeln das dort kein APL gesetzt wurde, dann wäre es ein Fall für den Bauherrenservice und Geduld, oder einfach eine Erkundigung wie der eigentliche Erbauer die Häuser per Internet versorgt hat. Dannkann es ohne weiteres so sein, dass sie von der Telekom wechseln müssen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ganz einfach:
Wenn der Bauherr die Telekom nicht mit der Installation eines Anschlusses ( APL , falls Kupfer), dann kann auch kein Telefon/Internet-Anschluss der Telekom geschaltet werden.
Und wenns ein Neubau ist kann auch gut sein, dass der Anschluss zwar installiert, aber die Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist.
Dann kennt das Buchungs-System die Adresse auch noch nicht.
0
vor 4 Jahren
oder muss ich ein Schreiben aufsetzen mit Sonderkündigungsrecht nach TKG ,
Und du glaubst, ein anderer Anbieter kann dir dann einen Anschluss schalten.
7
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielleicht. Ich denke jedoch sie dürfte dann schon unter die neue Fassung fallen, da ist es nur noch 1 Monat.
Vielleicht. Ich denke jedoch sie dürfte dann schon unter die neue Fassung fallen, da ist es nur noch 1 Monat.
Vorsicht!
Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, weil der alte nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann, gibt es eine neue 24-Monate-Laufzeit.
Also auf alle Fälle zunächst auf die Sonderkündigung "3 Monate" setzen.
Falls es dann nach der neuen Regelung doch schneller gehen kann, ist's ja o.k.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Käseblümchen
Das Problem ist ja gerade das in der neuen Wohnung gar kein Neuvertrag möglich ist. Wie soll es dann in der alten Wohnung zu einem Neuvertrag kommen?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Das Problem ist ja gerade das in der neuen Wohnung gar kein Neuvertrag möglich ist. Wie soll es dann in der alten Wohnung zu einem Neuvertrag kommen?
Das Problem ist ja gerade das in der neuen Wohnung gar kein Neuvertrag möglich ist. Wie soll es dann in der alten Wohnung zu einem Neuvertrag kommen?
Da ich nicht weiß, wann zum ersten mal der Umzug beauftragt wurde, könnte es durchaus sein, dass die Sonderkündigung mit 3-Monatsfrist nach altem Recht vor der 1-Monatsfrist nach neuem Recht abläuft.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
@HAMAPA
Das ist durchaus möglich. Manche Bauherren schließen mit einem Unternehmen Verträge das ihnen dafür Netz und Telefonanschlüsse legt und dafür sind die Käufer dann auch per Default erst mal an das Unternehmen gebunden.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von