Gelöst

Umzug mit BNG Anschluss

vor 6 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich bin noch nie mit einem aktiven Vertrag umgezogen, jetzt ist es soweit. Ich habe einen BNG -Anschluss, Restlaufzeit noch bis Anfang Dezember 2019. Die neue Anschlussadresse ist das Haus meiner Eltern, dort ist noch eine freie CuDa vorhanden, von einem deaktivierten BNG -Anschluss (erkennbar an der Seite "Dieser Anschluss wurde deaktiviert").

 

Nach etwas stöbern im Netz habe ich herausgefunden, dass der Umzug mit dem Anschluss

 1. Mehrere Wochen dauert

 2. 69,95 Euro kostet

 

Beide Punkte sind für mich nicht nachvollziehbar. Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen. Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig, da nur die Line-ID im Hintergrund geändert werden muss. Wo entsteht hier also ein Aufwand über 69,95 Euro? Und eigentlich kann das auch instant erledigt werden, wieso also eine Wartezeit? Wenn ich das mal zusammenrechne, dann kann ich mit der Anschaltung ca. Ende Juli/Anfang August rechnen, darf dafür dann 69,95 Euro zahlen und kann den Anschluss dann noch 4 Monate nutzen. Eigentlich lohnt es sich nicht den Anschluss mitzunehmen, da grundsätzlich auch der elterliche DSL-Anschluss zur Verfügung steht (wenn auch mit nur 16 Mbit/s).

 

Nichts für ungut aber im Jahr 2019 kann das doch nicht euer Ernst sein. Gibt es hier kein modernisiertes Verfahren zu BNG -Anschlüssen? Man nehme sich ein Beispiel am Kabelnetzbetreiber, hier reicht es das Gerät mitzunehmen und die neue Anschrift mitzuteilen. Der Umzug kostet in der Regel nichts, außer die Vorwahl ändert sich.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    der_Lutz

    @der_Lutz : Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann. Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.

    @der_Lutz :

    Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

     

    Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.

    der_Lutz

    @der_Lutz :

    Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

     

    Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.


    Das sagt ja nicht die BNetzA , sondern der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz ( TKG )

    https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

    Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt

    Unterm Strich ist es ja so ziemlich der gleiche Aufwand wie eine Neueinrichtung.

    Zusätzlich aber auch noch die Kosten für die Löschung des bisherigen/alten Anschlusses.

    Und bei Pauschalen ist es halt mal so, dass jeder den gleichen Preis bezahlt, selbst wenn der Aufwand erheblich höher ist.

     

    Wenn du das nicht bezahlen willst, mach das wie du es als "Plan B" angedacht hast und überlasse deinen Anschluß entgegen den AGB dem Nachmieter.

     

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