Gelöst
SPEEDPORT SMART 4 PLUS Wlan verstercker
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren
Habe am 23.08.2023 den Speedport Smart 4 Plus mit Wlanverstercker bestellt und erhalten
leider hat der Wlanverstercker nicht die gewünschte Leistung erbracht
deswegen habe ich den Wlanverstercker am 06.09.2023 an die Telekom zurück gesendet
ich möchte hirmit bestätigen das ich den Wlanverstercker zurück gesendet habe
gerne übersende ich ihnen den rücksendenachweis zu
bitte informieren Sie mich nach erhalt des Wlanversterckers leider habe ich noch keine Rückmeldung erhalten
vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Peter Miesel
139
4
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
201
0
5
vor einem Jahr
174
0
6
vor 5 Monaten
144
0
3
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 2 Jahren
Hallo @PeterMiesel
bis die Rücksendung bearbeitet ist, können gerne mal drei Wochen vergehen.
im Anschluß erhälst du dann einen Kündigungsbestätigung.
bei Rücksendung über https://retoure.telekom-dienste.de/miete/
Bei Nutzung des Widerrufsrecht erhälst du ebenfalls eine Bestätigung.
noch etwas gedulden und den Einlieferungsbeleg aufbewahren.
(Nachtrag: Formular dafür genutzt?)
ggf. kann es zur einer Berechnung auf der Rechnung kommen, die wird im nächsten Monat gutgeschrieben.
0
vor 2 Jahren
@PeterMiesel
Du meinst Wlan Verstärker
Die schwarzen Speedhome Wlan
Hier ist keine Hotline, sondern eine Community.
Wenn du alles sauber zurück gesendet hast, sollte das seinen Weg finden.
Beleg usw hast du gut weg gelegt?
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@PeterMiesel Wenn du nicht den Retoureschein genommen hast wird es ein Problem geben.
www.telekom.de/retoure
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @PeterMiesel,
wichtig ist bei einer Retoure, dass die Rücksendung mithilfe der Unterlagen aus dem Retourenportal erfolgt.
In Ihrem Fall wäre die 14-tägige Widerrufsfrist gemäß der Angaben noch eingehalten.
Haben Sie einen entsprechenden Retourenschein verwendet, auf dem das zurückgesendete Gerät aufgeführt ist?
Gruß
Jürgen U.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von