Solved

sonderkündigung

5 years ago

Hallo,

 

habe jetzt einen Umzug vor mir zum 30.07.2020. Nach viel entäuschendem Hin und Her mit der "Service"-Hotline und auch einem Mitarbeiter in einem Shop, der seine Versprechen mich anzurufen allzu leichtfertig vergeben hatte, wurde mir gesagt das vor Ort in meiner Neuen Wohnung bzw. im Hause erst neue Anschlüsse auf die Anlage gesetzt werden müssen(was bis zu 3 Monate bei uns dauern kann), bevor ich max. eine 16.000+ Leitung bekommen kann, welche nicht meiner Ursprünglich gebuchten Leistung entsprechen.

Weiter wurde ich auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, das ich nun wahrnehmen möchte weil ich bei der Konkurenz eine andere Lösung ab August bekomme.

 

Jetzt lese ich hier das ich trotzdem eine Frist von 3! Monaten habe?? Wie kann das sein? Ein zweiter Anschluss meiner Freundin wurde uns bei unserem Zusammenzug in eine Wohnung aus Kulanz mehr oder weniger sofort gekündigt.

 

Gibt es denn hier keine anderen Lösungen?

 

Vielen Dank. Marcel

 

 

 

 

 

 

548

9

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      MarcelKnott

      Jetzt lese ich hier das ich trotzdem eine Frist von 3! Monaten habe?? Wie kann das sein?

      Jetzt lese ich hier das ich trotzdem eine Frist von 3! Monaten habe?? Wie kann das sein?

      MarcelKnott

      Jetzt lese ich hier das ich trotzdem eine Frist von 3! Monaten habe?? Wie kann das sein?


      Weil es der Gesetzgeber so vorgesehen hat

       

      §46 TKG

       

      Beim Zusammenzug ist die Telekom da halt Kulant wenn beide einen Telekom Anschluss haben. Kulanz ist aber nichts was man Einfordern kann

       

      Die Frist ist übrigens drei Monate zum Monatsende - also 31.10. von heute aus gesehen

      2

      Answer

      from

      5 years ago

      Du hast Dir viel Stress selber gemacht: hättest Du frühzeitg einen Umzug nach TKG beauftragt ( das ist der Modus, bei dem Dir vor Ort der gleiche Vertag geboten werden muss) und der dann nicht realisiert werden kann, wüsstest Du längst Bescheid und die 3 Monate wäre längst vorbei.

      Answer

      from

      5 years ago

      wolliballa

      Du hast Dir viel Stress selber gemacht: hättest Du frühzeitg einen Umzug nach TKG beauftragt ( das ist der Modus, bei dem Dir vor Ort der gleiche Vertag geboten werden muss) und der dann nicht realisiert werden kann, wüsstest Du längst Bescheid und die 3 Monate wäre längst vorbei.

      Du hast Dir viel Stress selber gemacht: hättest Du frühzeitg einen Umzug nach TKG beauftragt ( das ist der Modus, bei dem Dir vor Ort der gleiche Vertag geboten werden muss) und der dann nicht realisiert werden kann, wüsstest Du längst Bescheid und die 3 Monate wäre längst vorbei.

      wolliballa

      Du hast Dir viel Stress selber gemacht: hättest Du frühzeitg einen Umzug nach TKG beauftragt ( das ist der Modus, bei dem Dir vor Ort der gleiche Vertag geboten werden muss) und der dann nicht realisiert werden kann, wüsstest Du längst Bescheid und die 3 Monate wäre längst vorbei.


      Was auch wieder nur Kulanz der Telekom ist, normalerweise beginnt die Frist am Tag des Umzugs.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      MarcelKnott

      Ein zweiter Anschluss meiner Freundin wurde uns bei unserem Zusammenzug in eine Wohnung aus Kulanz mehr oder weniger sofort gekündigt.

      Ein zweiter Anschluss meiner Freundin wurde uns bei unserem Zusammenzug in eine Wohnung aus Kulanz mehr oder weniger sofort gekündigt.
      MarcelKnott
      Ein zweiter Anschluss meiner Freundin wurde uns bei unserem Zusammenzug in eine Wohnung aus Kulanz mehr oder weniger sofort gekündigt.

      Ja, das ist eine sehr kulante Lösung der Telekom, dass bei einem Zusammenzug unter Beteiligung von zwei Telekomverträgen der eine kurzfristig gekündigt werden kann.

      Eine ähnliche Regelung gibt es nicht bei Deinem Fall - wobei die Telekom da auch schon kulanter ist als das Gesetz vorgibt.

      Wenn Du das bereits im April eingetütet hättest (mal angenommen, damals hattest Du schon den Mietvertrag), dann hättest Du durch Kündigung im April auf Ende Juli den Vertrag beendigen können. So kulant sind andere Anbieter nicht unbedingt, bei denen die Frist erst ab Auszug läuft.

      0

    • 5 years ago

      Naja, die 3 Monate sind nach § 46 TKG die normale Sonderkündigunsfrist. Auf Kulanz kann man hoffen aber nicht bestehen ,

      3

      Answer

      from

      5 years ago

      Vielen Dank für die zügigen Antworten.

       

      Wie müsste ich vorgehen, wenn mein Nachmieter den bestehenden Vertrag in meiner alten Wohnung weiternutzen möchte bzw. von mir übernehmen möchte? Ist das überhaupt möglich?

       

      Und kann ich meine Sonderkündigung online oder telefonisch erledigen? Wenn ja, wie und wo funktioniert das?

       

      MFG Marcel

      Answer

      from

      5 years ago

      Vertrag übernehmen geht nicht.

      Der Umzug muss telefonisch oder im Shop beauftragt werden. Und auf das TKG bestehen. Online ist das nicht möglich.

      Answer

      from

      5 years ago

      MarcelKnott

      Wie müsste ich vorgehen, wenn mein Nachmieter den bestehenden Vertrag in meiner alten Wohnung weiternutzen möchte bzw. von mir übernehmen möchte?

      Wie müsste ich vorgehen, wenn mein Nachmieter den bestehenden Vertrag in meiner alten Wohnung weiternutzen möchte bzw. von mir übernehmen möchte?

      MarcelKnott

      Wie müsste ich vorgehen, wenn mein Nachmieter den bestehenden Vertrag in meiner alten Wohnung weiternutzen möchte bzw. von mir übernehmen möchte?


      Ist nicht witzig gemeint - m.E. wäre dies eine der wenigen Möglichkeiten, den Anschluss komplett unverändert zu übernehmen:

      - heiraten

      - ein Jahr lang zusammen wohnen

      - Trennung durch vorzeitiges Ableben (Erbfall) oder durch Ausziehen und Partnerin übernimmt den Anschluss

       

      Die Telekom ist da extrem pelzig bei Vertragsübernahmen.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      Hallo @MarcelKnott,

      wie ich hier lese, hast du schon viele korrekte Infos erhalten. Wenn wir an der neuen Adresse nicht den gleichen Anschluss zur Verfügung stelle können, gibt es ein Sonderkündigungsrecht von TKG von drei Monaten.
      In deinem Fall ist es in der Tat Ende Oktober diesen Jahres. Eine Vertragsübernahme ist leider auch nicht so möglich, da für diese gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

      Viele Grüße
      Heike B.

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too

      Solved

      3 years ago

      in  

      1212

      0

      4

      Solved

      7 years ago

      in  

      993

      0

      3

      Solved

      5 years ago

      in  

      1176

      0

      2

      Solved

      4 years ago

      in  

      315

      0

      2

      Solved

      26 days ago

      in  

      122

      0

      3