Gelöst

Sonderkündigung wurde abgelehnt

vor 11 Stunden

Hallo zusammen,

Kurz zur Vorgeschichte:

Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

SpyElly

120

0

24

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Stunden

      Wenn dort noch freie Adern ins Haus gehen könnte da natürlich was geschalten werden. 

      Wenn du den Vertrag so nicht los wirst am besten durchziehen. Da dann erst wirklich geprüft wird ob es wirklich umsetzbar ist. 

      0

    • vor 11 Stunden

      Das hat nicht die Telekom entschieden sondern das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug. 

      11

      von

      vor 9 Stunden

      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      CobraCane

      so wie auch niemand geschrieben hat dass es verboten ist.

      Niemand, so wie auch niemand geschrieben hat dass es verboten ist.
      CobraCane

      so wie auch niemand geschrieben hat dass es verboten ist.

      Doch, natürlich:

      Times
      Das hat nicht die Telekom entschieden sondern das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug. 

      Das hat nicht die Telekom entschieden sondern das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug. 

      Times

      Das hat nicht die Telekom entschieden sondern das Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug. 

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können. 

      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      Ich fürchte du interpretierst aus sein Hinweis auf das TKG das einfach nur falsch raus.

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      CobraCane

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt

      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      Doch, natürlich: Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können. 
      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      Ich fürchte du interpretierst aus sein Hinweis auf das TKG das einfach nur falsch raus.

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      CobraCane

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt

      Das TKG legt fest, in welchem Fällen es MINDESTENS ein Kündigungsrecht gibt. 

      CobraCane

      Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      Doch, natürlich: Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können. 
      lejupp

      Laut @Times verpflichtet das TKG die Telekom, so zu handeln wie sie es tut. Ich würde das gerne nachvollziehen können

      Ich fürchte du interpretierst aus sein Hinweis auf das TKG das einfach nur falsch raus.

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      CobraCane

      Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      Selbstverständlich kann dir Telekom die kurzfristige Kündigung in mehr Fällen als vom Gesetz gefordert zulassen, z.B. in diesem hier. Sie will nur nicht. 

      0

      von

      vor 3 Stunden

      lejupp

      Selbstverständlich kann dir Telekom die kurzfristige Kündigung in mehr Fällen als vom Gesetz gefordert zulassen

      CobraCane

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt

      Ich fürchte du interpretierst aus sein Hinweis auf das TKG das einfach nur falsch raus. Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.
      CobraCane

      Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt

      Das TKG legt fest, in welchem Fällen es MINDESTENS ein Kündigungsrecht gibt. 

      CobraCane

      Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      Ich fürchte du interpretierst aus sein Hinweis auf das TKG das einfach nur falsch raus. Das TKG legt fest wann es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.
      CobraCane

      Ein Netzbetreiber kann so was nicht „festlegen“ wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

      Selbstverständlich kann dir Telekom die kurzfristige Kündigung in mehr Fällen als vom Gesetz gefordert zulassen, z.B. in diesem hier. Sie will nur nicht. 

      lejupp

      Selbstverständlich kann dir Telekom die kurzfristige Kündigung in mehr Fällen als vom Gesetz gefordert zulassen

      Das tut sie ja auch - aber nur wenn Telekom zu Telekom zieht.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Stunden

      Spyelly

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Hallo zusammen,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

      Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

      Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

      Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

      Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      SpyElly

      Spyelly

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Das ist das Problem. Hätte er auch Telekom, hättet Ihr Kulanz wegen Hauahaltszusammenführung (falls Nutzer mit  2 Telekom-Anschluss-Verträge zusammenziehen) beantragen können.

        

      Spyelly

      ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Hallo zusammen,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

      Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

      Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

      Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

      Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      SpyElly

      Spyelly

      ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Kupferleitungen zu Telekomanschlussdosen haben in der Regel mindestens zwei Doppeladern (4 Adern, von denen jeweils zwei zusammengehören als Doppeladern), welche je Doppeladern für je einen Anschluss genutzt werden könnten, also für 2 Anschlüsse, wenn die Adern OK sind und auch am anderen Ende der Adern freie Verknüpfungsstellen zu weiterführenden Leitungen  frei und funktionsfähig sind, und diese zu je einem eigenen funktionsfähigen Port führen, welcher zur Verfügung stehem muss; ohne verfügbaren Port an der  Vermittlungsstelle kein Anschluss schaltbar; jeder Kupferanschluss bekommt seinen eigenen Port, Ports werden nicht geteilt.

      0

    • vor 10 Stunden

      Spyelly

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Hallo zusammen,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

      Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

      Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

      Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

      Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      SpyElly

      Spyelly

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Nein, die Möglichkeit gibt es nicht

      0

      0

    • vor 10 Stunden

      So sieht es im Keller aus, wieviele Adern das schwarze Kabel von der Straße aus hat bzw. angeschlossen sind, kann ich nicht sagen, jedoch hat der Hausanschluss 10 Steckplätze.

      Einer davon ist belegt und geht zur TAE Dose. 

      Da ich aber anscheindend den Telekom Vertrag nicht von Internet zu TV-Paket switchen kann, ist eh alles egal, denn zwei mal einen Internetanschluss brauch ich nicht.

      Da muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und ein Jahr sinnlos 45€ zahlen für ne 50mBits Leitung 😤

      Ich danke euch vielmals.

      0

      3

      von

      vor 8 Stunden

      @Spyelly 

      Ich hatte einen ausführlichen Beitrag formuliert, nur wenige Buchstaben vor Speichern war alles weg.

      Nur ganz kurz:

      1. das Kabel zur TAE -Dose taugt nix
      2. im Rahmen des Umzugs kannst Du einen Tarifwechsel machen, auch ein Tarifdowngrade. Es beginnt dabei eine neue Mindestlaufzeit. Der Umzug kostet genauso wie bei einem Umzug nach dem Telekommunikationsgesetz 70€. Ob ein Tarifwechsel in einen monatlich kündbaren Flextarif möglich ist weiß ich nicht.

      0

      von

      vor 7 Stunden

      TKG Paragraph 60  Umzug

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html

      Bundesnetzagentur bezüglich

      (Anbieterwechsel und) Umzug

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html

        

      @muc80337_2 

      wo liest du das Recht auf Downgrade heraus auch für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung wie am alten Wohnsitz liefern könnte?

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Sherlocka

      wo liest du das Recht auf Downgrade heraus auch für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung wie am alten Wohnsitz liefern könnte?

      TKG Paragraph 60  Umzug

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html

      Bundesnetzagentur bezüglich

      (Anbieterwechsel und) Umzug

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html

        

      @muc80337_2 

      wo liest du das Recht auf Downgrade heraus auch für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung wie am alten Wohnsitz liefern könnte?

      Sherlocka

      wo liest du das Recht auf Downgrade heraus auch für den Fall, dass der Anbieter am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung wie am alten Wohnsitz liefern könnte?

      @Sherlocka 

      Wo liest Du das heraus, dass ich das geschrieben hätte?

      Die Telekom "drückt" gelegentlich (obwohl ein Umzug gem. TKG möglich wäre) den Kunden einen Umzug mit neuer Mindestvertragslaufzeit aufs Auge, und in der Vergangenheit war es auch ggf. so, dass da u.U. ein Tarifwechsel möglich war - und zwar nicht nur nach oben sondern auch nach unten.

      Eine solche Vertragsänderung bedarf der Zustimmung beider Seiten. Von einem Recht habe ich nichts geschrieben.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Stunden

      Spyelly

      Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Hallo zusammen,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

      Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

      Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

      Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

      Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      SpyElly

      Spyelly

      Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Downgrades frühestens erst nach Ende der Mindestlaufzeit vorgesehen. 

        

      Wobei es so etwas  sowieso nicht mal ein Downgrade des Anschlussvertrags wäre, sondern eine Kündigung des Anschlussvertrags und ein Neuabschluss eines anschlussunabhägigen MagentaTV-Vertrags:

      Spyelly

      besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Hallo zusammen,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Mein Partner und ich hatten in der gemeinsamen Wohnung einen Telekom Vertrag.

      Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen, da an meine neue Adresse die Telekom liefern konnte, habe ich den Vertrag mitgenommen.

      Mein Partner ist in der alten Wohnung geblieben und hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.

      Nun versuchen wir es nochmal und ich ziehe wieder bei ihm ein.

      Die Telekom sagt nun ich müsste meinen Vertrag bin 01.2027 weiter bezahlen, da sie an die Adresse meines Partners liefern können und dadurch keine Sonderkündigung greift, denn auch wenn, die Leitung durch Vodafone belegt sei, könnte man eine zusätzliche Leitung legen.

      Wie kann ich dann verstehen, ich dachte immer man hat nur einen Hausanschluss und dieser kann nur mit einem Anbieter belegt sein?!

      Wenn auf den einen Hausanschluss doch mehrere Anbieter schalten können, besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Da mein Partner nur einen Vodafone Internet-Paket hat ohne TV würde ich dann von der Telekom nur das TV-Paket nutzen wollen, geht das? 

      Oder kann man so eine Vertragsänderung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen

      SpyElly

      Spyelly

      besteht dann die Möglichkeit, den Telekomvertrag den ich mitbringe, umzuwandeln von einem Internetpaket ohne TV zu einem reinen TV-Paket?

      Telekom Privatkunden-Anschlüsse gibt es normalerweise als  Doppleplay (Internet & Festnetztelefonie) oder als Trippleplay (Internet & Festnetztelefonie & MagentsTV), Singleplay (Festnetztelefonie) war vor Jahrzehnten gang und gäbe.  

      Für einen Telekom Anschluss  ohne die Teile "Internetzugang" und "Telefonie" nur TV zu bestellen, dann wäre das kein Anschlussvertrag mehr. 

        

      Anschlussunabhängige MagentaTV Verträge sind an  keinen Telekomanschluss gebunden.  Für die für MagentaTV notwendige Internetverbindung muss Jemand mit einem anschlussunabhängen MagentaTV Vertrag selbst sorgen. 

        

      Letzteres hättest du wohl gerne.

      Aber wenn tatsächlich die Telekom das liefern könnte an der neualten Adresse, was du an deinem Zwischenwohnsitzes jetzt hattest als Anschlussvertrag, dann ist es unwahrscheinlich, dass du aus dem Vertrag  vor Ende der Mindestlaufzeit raus kommst.

      0

      3

      von

      vor 10 Stunden

      Verstehe, also hätte ich dann 2x mal Internet von 2 verschiedenen Anbieters + einmal Magenta TV. Nene da wird es ja alles nur noch verzwickter. 

      Ich Zahl die Zeche und leck meine Wunden 😂

      0

      von

      vor 10 Stunden

      @Spyelly 

      man weiß manchmal im vornherein nicht. wofür etwas gut wäre. 

        

      Am Ende hat es ggf sogar Vorteile, an welche man zunächst nicht gedacht hatte.  🤷

        

      Alles Gute für Euren Neuanfang. 

      0

      von

      vor 10 Stunden

      Ehrlich gesagt brauchen wir kein TV-Paket, wir würden nur selten schauen, dachte mir halt bevor man sinnlos zahlt für Internet was man nicht nutzt, könnte man zum TV Paket switchen. 

       

      Sherlocka

      Alles Gute für Euren Neuanfang

      @Spyelly 

      man weiß manchmal im vornherein nicht. wofür etwas gut wäre. 

        

      Am Ende hat es ggf sogar Vorteile, an welche man zunächst nicht gedacht hatte.  🤷

        

      Alles Gute für Euren Neuanfang. 

      Sherlocka

      Alles Gute für Euren Neuanfang

      Ich danke dir🙏

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Guten Morgen @Spyelly,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag hier.☺️

       

      Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn dein Anschluss an der Neuen (Alten) Adresse 1:1 bereitgestellt werden kann.🫣

       

      Lass uns aber gerne nochmal drauf schauen. Wann darf ich dich denn heute mal anrufen?❤️

       

      Viele Grüße Lisa

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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