Gelöst

sonderkündigung wegen umzug/ vertrag läuft aus

vor 4 Jahren

hallo

 

ich hätte ein problem, mein vertrag läuft bis anfang 2.22 hätte dan einen anbieter wechsel

 

ich wohne in a   und ziehe nach b entfernung 170 km.  da die kündigung 2.22.ist möchte ich den anschluss nicht mitnehmen.

besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???

 

mfg

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

       

      Sonderkündigungsrecht, Umzug nach TKG beantragen. Wenn der Anschluss nicht 1:1 übernommen werden kann, dann Sonderkündigung mit Frist von 3 Monaten.

       

       

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer 

      besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???

      besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???
      besteht die möglichkeit einer kulanzkündigung ???

      Nein besteht nicht.

       

      Es gibt die Möglichkeit mit seinen Anschluss umzuziehen.

      Telefonisch (0800 330 1000) oder im Telekom-Shop einen Umzug nach dem TKG beantragen.

      Kann ihr Vertrag nicht 1zu1 an der neuen Adresse gemacht werden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten ab Tag des Umzugantrages.

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    • vor 4 Jahren

      Eine kulante Kündigung gibt es hier erstmal nicht. 

      du musst den Anschluss mitnehmen. 
      Allein weil dein nachmieter sonst sehr dankbar sein wird, wenn er nichts buchen kann. 

      kann die Telekom den Anschluss an neuer Stelle genauso bereitstellen wie jetzt, läuft die Vertragslaufzeit normal bis zum Ende weiter. 

      kann die Telekom das nicht, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Direkt am Telefon. 

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      20 Minuten im Forum + ein paar Antworten.

      Ist das der neue Rekord für sowas?

      Führt da irgendjemand eine Statistik ?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Denn da gilt bei Umzug statt bisher 3 Monate nur noch 1 Monat Soderkündigungsrecht.

      Denn da gilt bei Umzug statt bisher 3 Monate nur noch 1 Monat Soderkündigungsrecht.
      Denn da gilt bei Umzug statt bisher 3 Monate nur noch 1 Monat Soderkündigungsrecht.

      Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG :

      Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann).

      Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Carsten_MK2

      Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG : Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann). Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.

      Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG :

      Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann).

      Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.

      Carsten_MK2

      Wichtige Änderung im neuen §60 des TKG :

      Die Frist beginnt nicht erst mit dem Umzug (war im alten TKG schwammig formuliert und erst durch Urteile so gedeutet worden, dass frühestmöglich zu einem Tag drei Monate nach dem vollzogenen Umzug gekündigt werden kann).

      Neu ist, dass man bereits einen Monat vor dem Umzug zum Tage das Umzugs kündigen kann. Somit entfällt bei geplanten Auszügen in Zukunft das Weiterbezahlen einer nicht mehr genutzten Leistung.


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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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