Gelöst

Servicewüste Telekom - Von hohlen Versprechungen und gängelnden Verträgen

vor 6 Jahren

Guten Tag, ich möchte hier mein Leid mit dem "Service" der Telekom schildern:

 

Ende 2018 bemühte ich mich um einen DSL-Vertrag im Young-Tarif für meine neue Wohnung. Meine Wunschgeschwindigkeit waren 100 MBit/s. Dies war nicht verfügbar, daher entschied ich mich für 50 MBit/s und buchte am 14.12. online im Young-Tarif.

Nachdem ich nach Wochen noch immer keine Auftragsbestätigung erhalten hatte, rief ich die Telekom-Kundenhotline mehrmals an. Einmal hieß es, dass die Leitung noch geprüft werden müsse, einmal hieß es, dass die Auftragsbestätigung schon lange raus gegangen wäre und beim dritten Mal sagte man mir, dass meine gewünschte Geschwindigkeit nicht verfügbar wäre und lediglich 16 MBit/s möglich wären.

 

Letzteres war am 14. Januar. Ich äußerte schon damals mein Unverständnis, warum ich als Kunde hinterher telefonieren müsste, um diese Information zu bekommen und nicht einfach im Prozess meiner Antragsbearbeitung informiert wurde. Nach längerem Hin und Her wurde mir schließlich vorgeschlagen, dass mein Antrag storniert werden würde und ich online erneut buchen solle. Dabei wurde mir (auf mein eindringliches Nachfragen hin) unmissverständlich versichert, dass ich sobald eine höhere Geschwindigkeit an meinem Anschluss verfügbar sein wird problemlos ohne Vertragsverlängerung und zu den Konditionen des Young-Tarifs ein Geschwindigkeits-Upgrade vornehmen lassen könne.

 

Vor einer Woche hatte ich nun eine Notiz der Telekom im Briefkasten, dass nun Geschwindigkeiten bis 250 MBit/s möglich wären. Da ich mit dem telefonischen Support bisher keine guten Erfahrungen gemacht hatte, wand ich mich an den lokalen Telekom-Shop. Dort wurde mir zu meinem Erstaunen mitgeteilt, dass ich weder ein Upgrade in meiner Vertragslaufzeit noch ein Upgrade zu den Konditionen des Young-Tarifs bekommen könne, da der Young-Tarif nicht für Bestandskunden gelte und jede Vertragsänderung eine erneute Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit sich bringe. Dies überraschte mich sehr!

 

Ich vermutete, dass das Personal in den Telekom-Shops womöglich andere Befugnisse habe als im Telefon-Service und so wandte ich mich wieder an letzteren. Dort wurde mir diese Aussage bestätigt. Ich wurde als schlicht anfänglich falsch informiert und schloss den Vertrag auf Basis dieser falschen Information.

 

Der freundliche Mitarbeiter meinte jedoch, er könne mir anderweitig helfen. Nämlich wäre es möglich ein Geschwindigkeitsupgrade ohne Vertragsverlängerung durchzuführen, wenn MagentaTV zugebucht würde. Das würde zwar circa 50€ statt 35€ pro Monat kosten, er könne mir jedoch zumindest einen Gutschein von 120€ zur Verrechnung anbieten und die Schaltung könne zu Beginn des 13. Monats einstellen, sodass ich noch die vergünstigten ersten 12 Monate des Young-Tarifs ausnutzen könne. Damit war ich schließlich zufrieden, da mir dies die gleichen Konditionen des Young-Tarifs (19,95€ in den ersten 12 Monaten, danach 34,95€) bot, und willigte ein.

 

Nun erhielt ich die Auftragsbestätigung und stellte zu meiner Verwunderung fest, dass diese eine erneute Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Inkrafttreten der Geschwindigkeitserhöhung ausweist. Da ich dies noch für ein Missverständnis hielt, wählte ich erneut die Nummer des Kundenservice, welcher mir jedoch mitteilte, dass es sich auch hierbei um einen Neuvertrag handle und sich damit eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ergäbe. Mir wurde also erneut ein Vertrag auf Basis falscher Informationen angedreht. Auf die Aussage, dass ich den Vertrag bis 14 Tage nach Inkrafttreten im Januar jederzeit widerrufen könne, habe ich mich nun nicht mehr verlassen und innerhalb der 10-Tages-Frist meinen Widerruf eingelegt.

 

Mein Anliegen bleibt, ungeachtet der Stunden für Recherche und in der Warteschleife, dem Ärger über nicht funktionierenden Rückrufservice und den zwischenzeitlich dutzenden Gesprächen mit Mitarbeitern, weiterhin bestehen:

 

Ich möchte für meinen bestehenden Vertrag ein Geschwindigkeits-Upgrade zu den Konditionen des Young-Tarifs ohne eine Laufzeitverängerung, da die Zusicherung dieser Möglichkeit der ausschlaggebende Punkt für den Vertragsabschlusses war.

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    • vor 6 Jahren

      @fv3UhhK 

       

      Young Konditionen gibt es im Festnetz nur für Neuverträge 

       

      Bei Tarifwechsel Festnetz IMMER neue Laufzeit.

       

      Bei Abschluss im Shop Vertrag genau lesen, da kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @fv3UhhK,

      ich würde gern mal mit dir telefonieren.
      Wenn dich ein Anruf am Sonntag nicht stört - ich wäre morgen auch ab 16 Uhr im Haus.
      Lass mich bitte wissen, ob ich anrufen darf.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo auch hier nochmal @fv3UhhK.

      Vielen Dank für unseren netten Kontakt die letzten Tage.
      Ich habe die zugesagte Gutschrift auch eben noch eingestellt und hoffe, dass ich dich wieder ein wenig mit unserem Service versöhnen konnte.
      Wenn du irgendwann wieder Unterstützung brauchst, nutz gerne meine E-Mail Adresse oder wieder den Weg über dieses Forum.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hi @Claudia Bö., ebenfalls vielen Dank für den netten Kontakt und insbesondere für die kompetente und hilfsbereite Unterstützung und Beratung. Für mein Problem konnte glücklicherweise eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @fv3UhhK ,

      alles sehr doof gelaufen für dich....leider.

       

      Heutzutage, wo man mit einem anonymen Gegenüber einen Vertrag schließt, sollte man immer skeptisch sein. 

      Man schafft es ja noch nicht einmal, einen Vertrag zu bekommen, wo von beiden Seiten unterzeichnet wurde, geschweige denn gibt der Mitarbeiter des Konzerns seinen Klarnamen an. 

      Das spielt den Leuten auf diese Art den Ball in die Hand und sie sind für keine ihrer Schandtaten rechtlich belangbar.

      Und genau das wissen die ganz genau und erzählen den Leuten, die sie gerade foppen, daß man hier sowas ähnliches wie Schlaraffenland gekauft hat, nur viiiiieeeel billiger!

      Das Echo läßt dann aber nicht lange auf sich warten......Zonk! 

       

      Natürlich sollte es nicht so sein, daß dir 'die Taschen vollgehauen' werden und du aufgrund falscher Aussagen einen Tarif buchst.

       

      Hoffentlich nützt dir das zukünftig etwas und du liest dann immer das Kleingedruckte in der AGB zum Vertrag.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Diese Antwort ist leider in kleinster Weise hilfreich. Ich bin grundsätzlich ein sehr vorsichtiger und keineswegs gutgläubiger Mensch, jedoch unter falschen Vorgaben (ganz unabhängig der AGBs) zu einem Vertragsabschluss bewegt zu werden ist eine untolerierbare Dreistigkeit. So wie Sie das schildern, scheint das zeischenzeitlich das übliche Vorgehen bei der Telekom zu sein, was ich als äußerst bedenklich einordne. Von Billiganbietern mag man so ein Vorgehen ja möglicherweise sogar noch tolerieren, die Telekom ist jedoch (zumindest was die Preise angeht) ein Premium-Dienstleister.
      Wenn sich hier keine zufriedenstellende Lösung für mich ergibt, werde ich mich voraussichtlich an die Verbraucherzentrale wenden.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @fv3UhhK 

       

      Im Januar hast du den Tarifwechsel beauftragt?

       

      Dann ist es jetzt zu spät, etwas zu tun und es dürfte für dich schwierig werden, die Falschbaratung zu beweisen.

       

      Hätte man mir diese Geschichte erzählt, wäre bei mir der Alarm ausgelöst. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      fv3UhhK

      Auf die Aussage, dass ich den Vertrag bis 14 Tage nach Inkrafttreten im Januar jederzeit widerrufen könne, habe ich mich nun nicht mehr verlassen und innerhalb der 10-Tages-Frist meinen Widerruf eingelegt.

      Auf die Aussage, dass ich den Vertrag bis 14 Tage nach Inkrafttreten im Januar jederzeit widerrufen könne, habe ich mich nun nicht mehr verlassen und innerhalb der 10-Tages-Frist meinen Widerruf eingelegt.
      fv3UhhK
      Auf die Aussage, dass ich den Vertrag bis 14 Tage nach Inkrafttreten im Januar jederzeit widerrufen könne, habe ich mich nun nicht mehr verlassen und innerhalb der 10-Tages-Frist meinen Widerruf eingelegt.

      Und der wird nicht durchgehen da Du kein Widerrufsrecht hast weil Du das im Shop gemacht hast. Bzw. das wird höchstens aus Kulanz passieren wenn Du Glück hast - dazu solltest Du Dich aber an den Shop wenden.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo auch hier nochmal @fv3UhhK.

      Vielen Dank für unseren netten Kontakt die letzten Tage.
      Ich habe die zugesagte Gutschrift auch eben noch eingestellt und hoffe, dass ich dich wieder ein wenig mit unserem Service versöhnen konnte.
      Wenn du irgendwann wieder Unterstützung brauchst, nutz gerne meine E-Mail Adresse oder wieder den Weg über dieses Forum.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

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