Gelöst
Schadensersatz trotz Rücksendung
vor 8 Jahren
Hallo liebes Telekom Team,
ich habe vor Kurzem eine Rechnung erhalten, mit der Schadensersatz für nicht zurückgesendete Geräte gefordert wird. Da ich die Geräte bereits zurückgesendet habe, kann ich das nicht so richtig nachvollziehen.
Bevor ich die Geräte zurückgesandt habe, hat mir ein Mitarbeiter in der Hotline bestätigt, dass ich die Geräte zurücksenden kann und dann ggf. lediglich weitere Mietgebühren anfallen werden.
Könnt ihr mir hier behilflich sein?
Danke und viele Grüße!
Jo
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Gelöst
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vor 8 Jahren
Nicht zurücksenden genauso wie zu spät zurücksenden löst Schadenersatz aus. Vielleicht liegt es ja daran.
Trag mal Deine Daten im Forenprofil ein, nimm den Link in meiner Fußzeile.
3
Antwort
von
vor 8 Jahren
Wurden die Geräte mit dem Retourenschein zurückgesandt?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hey, danke für die schnellen Antworten!
Ich habe einen Retourenschein aus dem Retourenportal verwendet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @johikem81,
deine Nachricht hier wirft jede Menge Fragen auf.
Liebe Grüße
Lutz
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hi Lutz, danke für die schnelle Antwort!
1) ja, ich habe den DSL und Enterntain Vertrag nach 24 Monaten gekündigt
2) wurde mir soweit ich es spontan weiss nicht bestätigt, ich check es aber nochmal
3) ja, über telekom.de/retoure
4) ja, den habe ich natürlich noch!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
die Geräte wurden mit Ihrem Vertrag gekündigt. In der Kündigungsbestätigun war klar die Bitte zu lesen, die Geräte innerhalb von 7 Tage zurückzusenden, da ansonsten Schadenersatz erhoben wird. Sie haben nochmals ein Erinnerungsschreiben von uns ca. 25 Tage später erhalten. Erneut mit der Bitte um kurzfristige Zurücksendung, da ansonsten der Restwert berechnet wird. Einen Monat später trafen die Geräte dann bei der Telekom ein. Also ungefähr 8 Wochen zu spät. Eine Erstattung hat unser Kundenservice bereits abgelehnt. In Ihren Beiträgen gehen Sie allerdings nicht mit Gründen für diese Verspätung ein.
Gruß
Jürgen Wo.
8
Antwort
von
vor 8 Jahren
ich werde Ihre Hinweise auf den Auslandsaufenthalt und auf eine mögliche Falschberatung aufgreifen und den Rechnungskollegen vorlegen.
Ich melde mich dann wieder hier.
Gruß
Jürgen Wo.
Antwort
von
vor 7 Jahren
die Kollegen sind den vorgebrachten Argumenten gefolgt. Der Betrag wird aus Kulanzgründen zurückbezahlt.
Viele Grüße
Jürgen Wo.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @Jürgen Wo.
super, danke für die guten Nachrichten.
Und vielen Dank an alle für die Unterstützung!
Viele Grüße,
Jo
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
die Kollegen sind den vorgebrachten Argumenten gefolgt. Der Betrag wird aus Kulanzgründen zurückbezahlt.
Viele Grüße
Jürgen Wo.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von