Rufnummerübergabe an Nachbarn

vor 2 Stunden

hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.

wie ist der genaue Ablauf?

Vielen Dank im Voraus, VG

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vor 19 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • von

      vor 2 Stunden

      gibt es denn eine andere Möglichkeit die Rufnummer zu "behalten"?

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Der Gesetzgeber sagt nein. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      h-p.saller

      haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart

      hallo zusammen, wir ziehen demnächst in einen anderen Vorwahlbereich um. Da wir unsere bisherigen Rufnummern an unserem alten Wohnort erhalten möchten, haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart, dass dieser unsere beiden Festnetznummern fest übernimmt und dort eine Rufumleitung für uns einrichtet.

      wie ist der genaue Ablauf?

      Vielen Dank im Voraus, VG

      h-p.saller

      haben wir mit unserem jetzigen Nachbarn vereinbart

      Eine Rufnummer kann der Nachbar nur haben:

      • Wenn er dein Erbe ist.
      • Dein Geschäft übernommen hat und fortführt. 
      • Schon mindestens 12 Monate unter deiner Rufnummer erreichbar war und auch öffentlich damit identifiziert wird.

      1

      von

      vor 53 Minuten

      ok - Danke - schade

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.

      Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      0

      5

      von

      vor 23 Minuten

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.

      Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      0

      von

      vor 22 Minuten

      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      h-p.saller

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      besten Dank,

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      h-p.saller

      das hört sich interessant an, kennnen sie da einen seriösen Anbieter (kostenlos)?

      Easybell.de zum Beispiel. Kostenlos gibt es sowas aber nicht mehr. Zum Beispiel den Tarif "Call Start" für 0,99 Eur/Monat.

      DMSE

      Easybell.de zum Beispiel.

      Und wie stellt man den gesetzliche vorgeschriebenen Ortsbezug her @DMSE ? Das sind alles gut gemeinte, vermutlich auch realisierbare Tipps, die aber nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen.

      0

      von

      vor 19 Minuten

      olliMD

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Wenn der Nachbar nicht zumindest in derselben Hausnummer wohnt, dann ist das Vorhaben m.E. von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

      Gut zu wissen: die Rufnummern sind im Eigentum der Bundesnetzagentur, nicht der Telekom oder des Endkunden.

      Was ich selbst möglicherweise machen würde mit einem solchen Anliegen, die Rufnummern zumindest eine gewisse Zeit zu konservieren - die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      muc80337_2

      die Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter portieren auf eigenen Vertrag an der alten Adresse.

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      olliMD

      Genau hier holt man sich dann die Probleme rein @h-p.saller , da auch bei SIP-Anbietern den Anschlussbezug, den Ortsbezug herstellen muss. Es sind nun mal gesetzliche Vorgaben.

      Rechtlich ist das wohl so.

      Praktisch aber, zieht man seine Rufnummer zum VOIP Anbieter um, während man tatsächlich noch an der Adresse des Anschlusses wohnt. Das verifiziert der VOIP Anbieter auch (in der Regel wird er wohl einen Brief schicken). Einen späteren Umzug bekommt der VOIP Anbieter gar nicht mehr mit.

      Ich kenne jemand, der hat noch die Rufnummer seiner vorletzten Wohnung.

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      Uneingeloggter Nutzer

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