Gelöst

Router Speedport W 724V Typ A ... will eigenes Modem

vor 6 Jahren

Hi,

 

ich zahle jeden Monat 4,15 Euro für das Modem. Mindestlaufzeit für den Vertrag endet am 10.09.2019. Ab diesem Datum hätte ich gern ein eigenes Modem.

 

Wie stelle ich das an? Wenn das Datum erreicht ist, das Mietgerät abklemmen und der Telekom aushändigen, mein eigenes anklemmen und der Betrieb läuft weiter?

 

Oder muss ich vorher der Telekom schreiben, ab dem Datum X will ich euer Gerät nicht mehr, werde eigenes anschliessen?

 

Ich bitte um Antworten.

 

Danke.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      www.telekom.de/retoure da kannst du das Mietgerät kündigen und mit dem Rücksendeschein zurücksenden.
      Machst du das vor Ende der Mindestmietzeit musst du ne Ablösebezahlen, die dir online angezeigt wird.

      Ansonsten nach Ablauf der Mindestmietzeit einfach nen neuen Router kaufen, inbetrieb nehmen.
      Dann einfach das Mietgerät über die URL kündigen und zurücksenden.

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    • vor 6 Jahren

      Einen vertriebseingestellten Speedport zu mieten macht eigentlich auch wenig Sinn, da man diese in der Bucht schon für low hinterher geschmissen kriegt.

      Da kommt auf lange Sicht ein Kauf billiger als Miete.

       

      Siehe da und rechne selbst...

      Zwischenablage01.jpg

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    • vor 6 Jahren

      bremer.marko

      ich zahle jeden Monat 4,15 Euro für das Modem. Mindestlaufzeit für den Vertrag endet am 10.09.2019.

      ich zahle jeden Monat 4,15 Euro für das Modem. Mindestlaufzeit für den Vertrag endet am 10.09.2019.

      bremer.marko

      ich zahle jeden Monat 4,15 Euro für das Modem. Mindestlaufzeit für den Vertrag endet am 10.09.2019.


      Die Mindestlaufzeit für einen gemieteten W724V endet garantiert nicht am 10.09.2019

      Die ist schon lange um. Die betrug anfänglich 12 Monate und nach Ablauf der ersten 12 Monate kann man den Mietvertrag jederzeit binnen 6 Arbeitstagen kündigen - was einem "sofort" ziemlich nahekommt und einem in der Regel genügend Zeit lässt, am Tag des Aussprechens der Kündigung den Router einzupacken und zurückzusenden ohne Gefahr zu laufen, schadenersatzpflichtig zu werden.

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Danke allen )

      Uneingeloggter Nutzer

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