Gelöst

Retourenschein für Rückgabe Mietendgerät

vor 9 Jahren

Hallo Miteinander,

 

zu Retouren von Mietendgeräten ist hier schon viel geschrieben worden. Löst dennoch mein Problem nicht.

 

Ich möchte den gemieteten Router "Speedport W 503V" zurückschicken und den Mietvertrag für dieses Gerät kündigen. Alles andere soll so bleiben, wie es ist. Darüber soll auch hier nicht diskutiert werden, ebenso nicht über die Tatsache, daß mein Anschluß inzwischen IP-fähig ist, und auch nicht darüber, welche Hardware ich jetzt einsetze.

Unter "https://retoure.telekom-dienste.de/" erreiche ich das Retourenportal, das der Meinung ist, die Kombination aus Rechnungsnummer und Postleitzahl stimme nicht überein, und ich solle im Falle eines stattgehabten Umzuges die damalige Postleitzahl eingeben. Ich bin in den letzten 20 Jahren zweimal umgezogen, und habe die entsprechenden Postleitzahlen probiert - ergebnislos. Daraufhin habe ich mit der Störungsstelle telefoniert und nach einiger Zeit tatsächlich mit einem Menschen telefoniert. Dieser fand den geschilderten Sachverhalt "komisch", wollte jedoch händisch einen Retourenschein erstellen und diesen per Post zuschicken. Darauf warte ich ich noch immer... was jetzt?

Darüber hinaus möchte ich gerne wissen, ob die Erstellung des Retourenscheins und die Rücksendung des Gerätes als Kündigung ausreichend ist, oder ob ich noch irgendwo eine Kündigung aussprechen muß; wenn ja wo?

 

Mfg, Christian Hintz

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