Neukunde bei Umzug und gekündigtem Festnetzvertrag der bisherigen Anschrift?
vor 24 Tagen
Wann zähle ich bei der Telekom als Neukunde? Unsere Tochter hat wegen Umzug einen bestehenden Festnetzvertrag gekündigt, da das Angebot am neuen Wohnort nicht 1:1 weitergeführt werden kann.
Nun stellt sich die Frage, ob sie bei der Telekom als Neukundin zählt, da sie einen neuen Vertrag unter einer neuen Anschrift abschließen möchte.
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vor 24 Tagen
Hallo @MDMoneycook1,
Wenn der alte Tarif gekündigt wurde und sie am neuen Standort einen neuen Tarif abschließt, wird sie Neukundenpreise erhalten. Da es ein neuer Vertrag ist, wird sie so behandelt.
Mich interessiert, warum es dir so wichtig ist, ob sie als Neukundin zählt.
Liebe Grüße
Sven
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von
vor 24 Tagen
sorry, das war die Telefonsoftware Bitdefender. habe die Rufnummer entsperrt. Sollte nun funktionieren.
@MDMoneycook1 wenn du das @-Zeichen benutzt, dann bekommt der Angesprochene einen "Ping", dann gehts schneller.
@Sven We. du darfst es nochmal versuchen.
von
vor 24 Tagen
Hi @MDMoneycook1,
schön, dass es jetzt geklappt hat. Der Tarif an der alten Adresse endet nun zum 30. September 2025.
Ich wünsche viel Erfolg und wenig Stress beim Umzug.
Sören
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von
vor 24 Tagen
Dankeschön für die Hilfe :-)
Neuer Vertrag wird in den nächsten Minuten online erfasst.
Schönen Sonntag & viele Grüße
Manu
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 24 Tagen
Mich interessiert, warum es dir so wichtig ist, ob sie als Neukundin zählt.
Hallo @MDMoneycook1,
Wenn der alte Tarif gekündigt wurde und sie am neuen Standort einen neuen Tarif abschließt, wird sie Neukundenpreise erhalten. Da es ein neuer Vertrag ist, wird sie so behandelt.
Mich interessiert, warum es dir so wichtig ist, ob sie als Neukundin zählt.
Liebe Grüße
Sven
@Sven We.
Natürlich wegen der Konditionen, die Neukunden bei Abschluss erhalten.
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vor 24 Tagen
@MDMoneycook1 Ein weiteres Problem: man kündigt ncht, sondern muss den Umzug (nach TKG !) tatsächlich beauftragen. Und dann stellt die Telekom fest, dass sie keinen Umzug nach TKG realisieren kann und räumt ein Sonderkündigungsrecht ein.
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Uneingeloggter Nutzer
von