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Neuer Hausbesitzter verlangt, Verlegung der TAE Dose im Aussenbereich in meine Mieteinheit – wie verlegen?
4 years ago
Hallo Community,
ich versuche mal mein Anliegen so sachlich wie es nur geht darzustellen.
Ich wohne in einer Mietwohnung im EG eines drei Familienhauses.
Meine TAE Dose sowie mein DSL Router FritzBox 7490 befindet sich im Keller der als gemeinschaftlich genutzter Räume/Bereich gilt.
Der Hausbesitzer verlangt nun, dass ich auf meine Kosten die TAE Dose in die gemietete Wohnung legen lasse, wegen allg. Zugriff auf Router DSGVO usw. Er selbst hat mit einem Bekannten schon an der TAE Dose sowie Kabeln rumgedoktert, sodass die TAE Dose nun ohne Abdeckung ist.
Es müsste sozusagen wie ich das verstanden habe, die TAE Dose in meine Wohnung gelegt werden. Macht das die Telekom bzw. darf nur diese das machen? Hierzu wäre eine Bohrung durch die Decke und eine tragende Wand notwendig. Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt von mir gemacht werden darf bzw. einem Handwerker. Der Hausbesitzer meinte er hätte bei der Telekom genannt bekommen, wenn ich einen Umzug beantrage kostet das nur 99,- Euro und ein Techniker macht das. Irgendwie fühle ich mich nicht sicher, ob das so alles seine Gültigkeit hat. Habt Ihr mir einen Tipp, was ich unternehmen muss um die TAE Dose in die genutzten Räume zu bekommen, ohne das meine Nummer etc. weg ist oder meine Leitung nicht für Tage unterbrochen ist?
Besten Dank Euch für eine Hilfe
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3 years ago
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3 years ago
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4 years ago
@C-h-r-i-s
Erstens, es ist das falsche Kabel für den Anschluss der TAE zum APL verwendet worden und zusätzlich sogar noch die falschen Adern vom diesem Kabel.
Der Vermieter ist für die Installation des Kabels vom APL zur ersten TAE verantwortlich, und das auch zu seinen Kosten. Hier wird eine Abwälzung zu deinen Lasten versucht. Das Kabel am APL dann anschließen darf nur ein Techniker der Telekom. Der schließt dann auch die TAE an bzw. setzt eine 1. TAE .
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4 years ago
@fdi micht ganz richtig
@C-h-r-i-s Bei der Bereitstellung wäre kostenlos, nun must Du verlegung inerhalb beauftragen. Wer das zahlt ist der Telekom egal aber die Abrechnung läuft erst mal über Dich.
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4 years ago
@fdi micht ganz richtig
@C-h-r-i-s Bei der Bereitstellung wäre kostenlos, nun must Du verlegung inerhalb beauftragen. Wer das zahlt ist der Telekom egal aber die Abrechnung läuft erst mal über Dich.
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4 years ago
@C-h-r-i-s
Wenn Du einen einfachen Weg gehen möchtest:
Wenn der Vermieter das schon verlangt - dann (vorher jedoch nachfragen und am besten Schriftlich geben lassen, dass Du einen Deckendurchbruch bohren darfst) dann darfst Du die Leitung auch selber verlegen - nur eben nicht aufklemmen...
Da gilt dann das bereits von @fdi und @Chill erst mal bereits Geschriebene.
Dann wäre noch zum Thema Kabel zu beachten:
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4 years ago
@C-h-r-i-s
Der Hausbesitzer meinte er hätte bei der Telekom genannt bekommen, wenn ich einen Umzug beantrage kostet das nur 99,- Euro und ein Techniker macht das.
In dieser Pauschale ist aber nur ein Mauer- oder Deckendurchbruch enthalten. Außerdem nur die Verlegung von 10 m Kabel. Der Rest wird nach Aufwand berechnet. Wenn die Verlegung in einem Fluchtweg stattfindet, gelten besondere Installationsvorgaben, wie zum Beispiel die Verlegung in Metallkanälen. Auch diese sind nicht in dieser Pauschale enthalten.
Für einen solchen Durchbruch rechne ich immer mit 30-45 Minuten. Denn wenn ein paar Male auf Eisen gebohrt wird, dann kann sich diese Arbeit schon mal hinziehen, bis man endlich durch ist. Außerdem müssen die Bohrlöcher dann auch wieder verschlossen werden.
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4 years ago
Wobei ich ebenfalls anmerken möchte, dass bei Kupferkabeln die NE4 zum Gebäude gehört. Das bedeutet nach der Installation durch die Telekom, geht das installierte Kabel in das Eigentum des Hauseigentümers über. Ich kann mir daher nicht vorstehen, dass Du als Mieter für diese Installation aufkommen musst.
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4 years ago
@Hubert Eder
Wenn ich @C-h-r-i-s Posting richtig verstanden habe, wäre es auch nur ein Deckendurchbruch...
Er wohnt im EG und der APL dann im Keller unter ihm...
Da würden dann auch 10m Kabel reichen *denk* (hier haben z.B. alle WBS70-Wonungen und Typ Brandenburg eine Deckenhöhe von 2,6m. Also selbst mit ein paar Ecken und Kurven würde man theoretisch sogar bis in die 1. OG kommen

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4 years ago
@prophaganda
In einer Münchner Altbauwohnung kommst du mit 10 m vielleicht gerade bis zur Decke. 😉
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4 years ago
Du hast gar nicht die Berechtigung, da eine neue Leitung ziehen zu lassen - Du bist nicht der Eigentümer.
Aber Du kannst Dir natürlich eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen vom Eigentümer.
Gut: das Kabel, das Kabel, das zu Deinem Anschluss führt ist nicht wirklich geeignet für höhere Geschwindigkeiten, insbesondere ab MagentaZuhause M muss man da mit Störungen rechnen. Also im Grunde genommen eine gute Idee, da eine "gute" Leitung zu ziehen.
wegen allg. Zugriff auf Router DSGVO usw.
wegen allg. Zugriff auf Router DSGVO usw.
Ja und der Klapperstorch bringt die kleinen Kinder.
Du kannst am original Telekom Anschluss "EasyLogin" deaktivieren und dann kann keiner diesen Anschluss da unten nutzen wenn er nicht Deine Zugangsdaten kennt.
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4 years ago
ein Telefonanschluss gehört schlicht zur Wohnung.
Einzig der Eigentümer ist und bleibt dafür verantwortlich, eine einwandfreie Wohnung anzubieten die er vermietet.
Das mit dem Datenschutz ist korrekt, das gehört behoben und war schon vor der DSGVO nicht erlaubt gewesen.
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4 years ago
Das mit dem Datenschutz ist korrekt, das gehört behoben und war schon vor der DSGVO nicht erlaubt gewesen.
Das mit dem Datenschutz ist korrekt, das gehört behoben und war schon vor der DSGVO nicht erlaubt gewesen.
Das sehe ich anders.
Wer aktuell Zugriff auf die TAE -Dose hat hat auch künftig Zugriff auf die Leitung - außer die wird grundsätzlich woanders verlegt.
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4 years ago
@C-h-r-i-s
Du hast jetzt zwar einen Beitrag als Lösung markiert - aber vielleicht magst Du uns schreiben, wie die Einigung denn jetzt konkret aussieht.
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