Gelöst

Monatliche Abbuchung Endgerät trotz fristgerechter Rücksendung

vor 3 Jahren

Hallo Telekom Community,

 

ich habe leider erst nach mehr als 3 Jahren und nach Beendigung eines anderen Telekom Vertrages feststellen müssen, dass mir jeden Monat die Leihgebühr für einen zurückgesendeten Router abgebucht wurde. ( Rücksendung erfolgte fristgerecht im Jahr 2018 )

Wie ich in anderen Beiträgen rausgefunden habe ist es nicht unüblich, dass es nach Beendigung des Vertrages bis zu 90 Tagen dauern kann, bis die überschüssig gezahlten Beiträge erstattet werden, aber wie oben bereits erwähnt sind die Abbuchungen fälschlicherweise über mehrere Jahre fortgeführt worden.

Da sich nun über die gesamte Zeit eine stattliche Summe ergibt ist meine Frage welchen Lösungsweg es hier gibt?

Ich würde das ganze natürlich gerne auf dem "unbürokratischen" Wege klären, oder ist es hier ratsam von Anfang an über einen Anwalt zu agieren?

 

Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen!

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    • vor 3 Jahren

      Michael G93

      Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen!

      Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen!
      Michael G93
      Danke schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen!

      Ich prüfe meine Rechnungen und Kontoauszüge @Michael G93 

       

      In den AGB steht:

       

      Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse.

      6.5.

      Sind Sie mit der Rechnung nicht einverstanden, müssen Ihre Beanstandungen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom eingegangen sein. Wir werden Sie in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Ihre gesetzlichen Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

       

       

      Ich hoffe, dass sich über das Team das alte Gerät ausbuchen lässt.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Michael G93  schrieb:
      da ich natürlich nicht weiterhin für ein Gerät bezahlen möchte, dass ich seit Jahren nicht mehr besitze.

      Schon klar. Kannst du denn nachweisen, dass du das Gerät zurückgeschickt hast? Sprich: hast du den Einlieferungsbeleg zum Retourenschein seinerzeit noch? Dann sollte es kein Problem sein, das retournierte Gerät auszubuchen. Erwarte aber nicht, dass du die aus deiner Sicht zu viel bezahlten Gebühren zurückbekommst.

       

      Viele Grüße

      Thomas

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Michael G93  schrieb:
      Dennoch muss es doch hier einen Lösungsweg geben, da ich natürlich nicht weiterhin für ein Gerät bezahlen möchte, dass ich seit Jahren nicht mehr besitze.

      wenn Du den Rückversand belegen kannst, sollte da in gewisser Form etwas machbar sein  - aber die vollen 4 Jahre wirst Du nicht zurückbekommen.

      Wenn Du jedoch nichts belegen kannst ist das Lösungspektrum deutlich kleiner

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Das mit dem Geld wird wohl schwierig werden.

      Was du aber mal schauen kannst ... www.telekom.de/retoure ... und mal schauen ob mit deinen Daten das Mietgerät noch da ist.

      Wenn das schon so alt ist, kann es auch sein, dass du sogar die Selbstentsorgung wählen könntest. 

       

      Damit bekommst du das Gerät zumindest ohne weitere Berechnung raus. 

      Halt ohne weiteres Drama. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @Michael G93  schrieb:
      Ich würde das ganze natürlich gerne auf dem "bürokratischen" Wege klären

      Echt wahr? Oder fehlt da vielleicht ein "un"?

       

       

      @Michael G93  schrieb:
      oder ist es hier ratsam von Anfang an über einen Anwalt zu agieren?

      Du möchtest dich selbst verklagen weil du vier Jahre lang Deine Telekomrechnung nicht geprüft hast? Hast du wenigstens noch einen Beleg über die Rücksendung?

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Danke für den Hinweis ist geändert. Mir ist mein Fehler dies nicht bemerkt zu haben durchaus bewusst, dennoch ist es nicht rechtens den Betrag einfach weiterhin abzubuchen, wenn meinerseits kein Verschulden erfolgt ist oder?

      Schließlich wurde im ursprünglichen Vertrag vereinbart, dass das Leihgerät kostenfrei bis zur Beendigung des Vertrages zur Verfügung gestellt  und auch keine Kosten auf mich zukommen, wenn alles fristgerecht zurückgesendet wurde.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Michael G93 Das interessiert mich. Was für ein Vertrag war das wo es kostenlose Endgeräte dazu gab? 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Was für ein Vertrag war das wo es kostenlose Endgeräte dazu gab?

      Was für ein Vertrag war das wo es kostenlose Endgeräte dazu gab? 
      Was für ein Vertrag war das wo es kostenlose Endgeräte dazu gab? 

      So außergewöhnlich ist das nicht @Gelöschter Nutzer  hatte ich auch schon 24 Monate kostenlosen Router.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Michael G93

      ich habe leider erst nach mehr als 3 Jahren und nach Beendigung eines anderen Telekom Vertrages feststellen müssen, dass mir jeden Monat die Leihgebühr für einen zurückgesendeten Router abgebucht wurde. ( Rücksendung erfolgte fristgerecht im Jahr 2018 )

      ich habe leider erst nach mehr als 3 Jahren und nach Beendigung eines anderen Telekom Vertrages feststellen müssen, dass mir jeden Monat die Leihgebühr für einen zurückgesendeten Router abgebucht wurde. ( Rücksendung erfolgte fristgerecht im Jahr 2018 )
      Michael G93
      ich habe leider erst nach mehr als 3 Jahren und nach Beendigung eines anderen Telekom Vertrages feststellen müssen, dass mir jeden Monat die Leihgebühr für einen zurückgesendeten Router abgebucht wurde. ( Rücksendung erfolgte fristgerecht im Jahr 2018 )

      Auch formgerecht, also über das Retourenportal mit Rücksendeschein und Retourenaufkleber?

      Und falls ja, hast du den Einlieferungsbleg noch, was in diesem Fall natürlich wichtig wäre, um den Rückversand zu belegen.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Michael G93,

       

      willkommen in unserer Community Fröhlich 

       

      Wir konnten dein Anliegen ja direkt im Gespräch klären, ich habe die Kündigung eingestellt, in Zukunft erfolgt also keine weitere Berechnung. 

       

      Viele Grüße 

      Sarah S 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Michael G93,

       

      willkommen in unserer Community Fröhlich 

       

      Wir konnten dein Anliegen ja direkt im Gespräch klären, ich habe die Kündigung eingestellt, in Zukunft erfolgt also keine weitere Berechnung. 

       

      Viele Grüße 

      Sarah S 

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      Uneingeloggter Nutzer

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