Gelöst

Kündigung storniert ohne Grund, Anbieterwechsel, Portierung fehlgeschlagen

vor 6 Jahren

Hallo zusammen,

 

hier meine kurzzusammenfassung:

Fristgerecht gekündigt zum 28.10.2018 (Call&Surf Comfort via Funk M

Kündigungsbestätigung erhalten.

Portierung am 28.11.2018 - fehlgeschlagen, da die Telekom die Kündigung storniert hat.

Hotline mehrmahls angerufen - wurde leider immer veräppelt

Hotline letztmals am 07.12.2018 angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass mein neuer Anbieter

bei der Portierungsanfrage meinen (bereits gekündigten) Vertrag erneut gekündigt hätte - nach der

Kündigungsfrist - und somit das Vertragsende nun der 28.10.2019 wäre. Auch diese Hotline-Mitarbeiterin

wollte sich um das Thema kümmern und mir eine Kündigungsbestätigung per Email zusenden.

Leider wieder mal nichts passiert. Ich bin somit seit 28.11.2018 ohne Festnetzanschluss, denn der Telekom-

Techniker hat bei der Vertragsumstellung alles auf SIP umgestellt. Tolle Leistung!

 

Kann mir jemend einen Tip geben, an wen ich mich - außer der Hotline - wenden kann?

 

Vielen Dank schon mal.

1078

36

    • vor 6 Jahren

      Offenbar hast du es versäumt, deinen neuen Anbieter beim Portierungsauftrag darauf hinzuweisen, dass du den Anschluß bereits gekündigt hast.

      Tatsächlich gilt grundsätzlich die letzte Willenserklärung (Kündigung).

      Bin gespannt, ob da ein Teamie noch was bewegen kann.

      Habe derin Problem eskaliert.

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo Ludwig II,
      ich habe das auf dem Formular für die Portierung eindeutig vermerkt, dass der Vertrag bereits gekündigt ist.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Paukner.K

      Hallo Ludwig II, ich habe das auf dem Formular für die Portierung eindeutig vermerkt, dass der Vertrag bereits gekündigt ist.

      Hallo Ludwig II,
      ich habe das auf dem Formular für die Portierung eindeutig vermerkt, dass der Vertrag bereits gekündigt ist.
      Paukner.K
      Hallo Ludwig II,
      ich habe das auf dem Formular für die Portierung eindeutig vermerkt, dass der Vertrag bereits gekündigt ist.

      Tja dann hat dein neuer Anbieter dir das Problem geschaffen!

      In diesem Falle hätte er nur die Portierung einleiten, nicht aber kündigen dürfen.

      Nun warte mal auf eine Antwort von offizieller Seite.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Ludwig II: Vielen Dank für das eskalieren!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Paukner.K

      Fristgerecht gekündigt zum 28.10.2018 (Call&Surf Comfort via Funk M Kündigungsbestätigung erhalten.

      Fristgerecht gekündigt zum 28.10.2018 (Call&Surf Comfort via Funk M

      Kündigungsbestätigung erhalten.

      Paukner.K

      Fristgerecht gekündigt zum 28.10.2018 (Call&Surf Comfort via Funk M

      Kündigungsbestätigung erhalten.


      Immer und immer wieder der selbe Fehler:

      Brei Anbieterwechsel im Festnetz kündigt man nicht selber, sondern der Vertrag wird vom übernehmenden Anbieter mit Resourcen- und Rufnummernübernahme gekündigt.

       

      Paukner.K

      Hotline letztmals am 07.12.2018 angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass mein neuer Anbieter bei der Portierungsanfrage meinen (bereits gekündigten) Vertrag erneut gekündigt hätte

      Hotline letztmals am 07.12.2018 angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass mein neuer Anbieter bei der Portierungsanfrage meinen (bereits gekündigten) Vertrag erneut gekündigt hätte

      Paukner.K

      Hotline letztmals am 07.12.2018 angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass mein neuer Anbieter bei der Portierungsanfrage meinen (bereits gekündigten) Vertrag erneut gekündigt hätte


      Korrekt! siehe oben!

       

      Paukner.K

      Portierung am 28.11.2018 - fehlgeschlagen, da die Telekom die Kündigung storniert hat.

      Portierung am 28.11.2018 - fehlgeschlagen, da die Telekom die Kündigung storniert hat.

      Paukner.K

      Portierung am 28.11.2018 - fehlgeschlagen, da die Telekom die Kündigung storniert hat.


      Auch korrekt! Die "Kundigung von Kundenseite" muss storniert werden und dafür "Kündigung Anbieterwechsel" im System eingetragen werden, damit prozesstechnisch ein Anbieterwechsel stattfinden kann.

       

      Hättest Du den etwa 6 Wochen vor Vertragslaufzeitende (trotz bestehender "Kündigung von Kundenseite") den Anbieterwechsel beauftragt, wäre das auch problemlos durchgelaufen.

       

      Hier können in Deinem Fall nur die Teamis weiterhelfen.

      Da Du Dein Profil bereits befüllt hast, gebe ich da mal eine Info an die Teamis weiter

       

      Nachtrag:

      @Ludwig II hat das schon übernommen - Danke

      8

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Paukner.K

      Beim neuen Anbieter habe ich SIP.

      Beim neuen Anbieter habe ich SIP.
      Paukner.K
      Beim neuen Anbieter habe ich SIP.

      Also genauso wie jetzt bei der Telekom... SIP ist ein Protokoll, was über TCP/IP läuft.

      Paukner.K

      Da die Telekom erst nach 7 Jahren zugriff auf die Leitung hat, wird SIP nicht über die Telekom funktionieren.

      Da die Telekom erst nach 7 Jahren zugriff auf die Leitung hat, wird SIP nicht über die Telekom funktionieren.
      Paukner.K
      Da die Telekom erst nach 7 Jahren zugriff auf die Leitung hat, wird SIP nicht über die Telekom funktionieren.

      ??? Also hier liegt ein Missverständnis vor!

      Aktuell bist Du an Indoor Telekom angeschlossen und hast aktuell einen "Magenta zu Hause S"-Tarif.

      Also mit SIP-Protokoll.

      Das hat doch nun überhaupt nichts mit dem Outdoor-Ausbau des lokalen Anbieters zu tun!

      Natürlich ist es schön, wenn man über einen lokalen Anbieter eine wesentlich höhere DSL-Versorgung bekommen kann.

      Es ist auch legitim, deshalb einen Anbieterwechsel vorzunehmen - nimmt auch keiner übel.

      Mann muss es nur rechtzeitig ,machen Idee Zwinkernd

       

      Paukner.K

      Ein ISDN-Anschluss wie bisher ist daher aktuell nicht möglich.

      Ein ISDN-Anschluss wie bisher ist daher aktuell nicht möglich.
      Paukner.K
      Ein ISDN-Anschluss wie bisher ist daher aktuell nicht möglich.

      ISDN wird abgeschaltet, soweit richtig...

      Jedoch ein Speedport W925V, eine Fritzbox 7490, 7590 oder auch eine Digitalisierungsbox stellen einen S0 am IP-Anschluss zu Verfügung, so dass man weiterhin das vorhandene ISDN-Equiptment nutzen kann.

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @prophaganda:
      auch nicht richtig. ich hatte bisher "Call & Surf Comfort via Funk M" für DSL und Telefon (ISDN) über Kupfer.
      NUR DER NEUE ANBIETER hat DSL per Kabel im meinem Bereich im Angebot. Darauf hat die Telekom noch
      keinen Zugriff (Sperrzeit). Der Techniker müsste eine andere Dose setzen, damit die Telekom den ISDN-Anschluss
      bereitstellen kann. Wurde so aber nicht gemacht. Somit: Seit 11 Tagen KEIN Festnetzanschluss vorhanden!
      Und ganz wichtig: Einen Wechsel kann ich erst vornehmen, wenn ich davon Kenntnis erhalten habe, was ich dann
      auch gleich getan habe, um nicht noch ein weiteres Jahr mit 3 Mbit auskommen zu müssen. Selbst gekündigt habe
      ich eben aus diesem Grund - und nicht aus purer Dummheit, wie es hier immer so unterschwellig dargestellt wird.
      Würde mich gerne telefonisch mit Ihnen zu diesem Thema unterhalten, da dies doch in schriftlicher Form etwas
      umständlich und wohl auch mißverständlich läuft. Und nochmal zur Kündigungfrist. Allgemeines Vertragsrecht geht
      eindeutig über interne Prozesse der Telekom, auf die ich keinen Einfluss und darüber auch keine Kenntnisse habe.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Paukner.K

      (...) Allgemeines Vertragsrecht geht eindeutig über interne Prozesse der Telekom, auf die ich keinen Einfluss und darüber auch keine Kenntnisse habe.

      (...) Allgemeines Vertragsrecht geht eindeutig über interne Prozesse der Telekom, auf die ich keinen Einfluss und darüber auch keine Kenntnisse habe.
      Paukner.K
      (...) Allgemeines Vertragsrecht geht eindeutig über interne Prozesse der Telekom, auf die ich keinen Einfluss und darüber auch keine Kenntnisse habe.

      Mit allgemeinem Vertragsrecht kommst du nicht weiter.

      Bzgl. deiner Kündigung gilt die letzte Willenserklärung hierzu und die erfolgte (zu spät) in deinem Namen von deinem neuen Anbieter.

      Alle Schreiberei im Moment bringt dich nicht weiter.

      Warte, wie schon erwähnt, auf eine offizielle Antwort.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @ Paukner.K

       

      Der Portierungsauftrag hätte bis zum 28. September 2018 bei der Telekom auf dem Tisch liegen müssen!

       

      schöne Grüße

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      das hat er!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @Paukner.K,

      es ist natürlich ärgerlich, dass eine Abschaltung erfolgt ist. Mein Bestreben ist, dass Sie schnellstmöglich wieder telefonieren können. Dafür habe ich Kontakt mit unserem zuständigen technischen Support aufgenommen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Ich melde mich dann telefonisch bei Ihnen.

      Sie haben von uns in der jüngeren Vergangenheit bereits schriftlich einen Kündigungstermin bestätigt bekommen, der aufgrund der neuerlichen Kündigung im Rahmen eines Anbieterwechselauftrages storniert werden musste. Ich sorge nun dafür, dass der Wechsel zum nächstmöglichen Termin stattfindet. Da beim Anbieterwechsel im Festnetz jedoch zwingend Vorlaufzeiten zu beachten sind, damit der Auftrag "sauber" durchläuft, werde ich mich - wie eingangs erwähnt - um eine Lösung für die Zwischenzeit bemühen.

      Viele Grüße

      Gerd F.

      19

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Gerd F.,

      Danke für die Info. Lt. Techniker gibt es nur eine Leitung zum Haus, die derzeit vom neuen Anbieter belegt ist.

      Deswegen bräuchte er diese Leitung für den ISDN-Anschluss, was mir das Internet kosten würde.

      So wurde mir das gesagt.

       

      Viele Grüße

      Konrad  Paukner

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Gerd F.

      Unklar ist mir aktuell die Aussage, dass die ISDN Leitung nur dann wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn die Internet-Leitung gekappt wird.

      Unklar ist mir aktuell die Aussage, dass die ISDN Leitung nur dann wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn die Internet-Leitung gekappt wird.
      Gerd F.
      Unklar ist mir aktuell die Aussage, dass die ISDN Leitung nur dann wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn die Internet-Leitung gekappt wird.

      @Gerd F.

      Wenn auf dem VZK nur eine DA vom KVZ zum APL vorhanden ist, denn gibt es nur "Entweder - Oder" :idea; Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Tabea Ka., @Gerd F., @prophaganda

       

      Hallo an die Herlfer in der Not,

       

      ich habe seit dem 14.01.2019 wieder Telefon.

       

      Vielen dank für die Hilfe.

       

      Gruß Konrad

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @Tabea Ka., @Gerd F., @prophaganda

       

      Hallo an die Herlfer in der Not,

       

      ich habe seit dem 14.01.2019 wieder Telefon.

       

      Vielen dank für die Hilfe.

       

      Gruß Konrad

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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