Kulanz bei unfreiwilliger WG-Auflösung

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem: Ich bin mit einem Kumpel in eine WG im November gezogen. Im Dezember habe ich dann den MagentaZuhause M Vertrag abgeschlossen. Leider wurde uns dann bis zum 31. Juli die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs wieder gekündigt...

 

Zum Glück habe ich ein WG-Zimmer woanders finden können, jedoch gibt's für die Wohnung auch schon einen längerfristigen Vodafone Vertrag. Laut Telefonat ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich (somit fällt das Sonderkündigungsrecht ja auch weg oder?).

 

Gibt es irgendeine andere Lösung für unser Problem bzw. lässt sich der Vertrag aus Kulanzgründen kündigen? Wir sind noch Studenten und würden gerne vermeiden den Rest der Laufzeit weiterbezahlen zu müssen.

 

LG

1047

17

  • vor 3 Jahren

    Hallo @maxfa1 

    Es ist wohl möglich über eine Abschlagszahlung raus zu kommen.

     

    Aber das kann dir nur ein Teamie persönlich am Telefon genau sagen.

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Also ich habe schon 2x angerufen und davon habe ich noch nichts gehört. Mir wurde lediglich angeboten aus dem DSL-Vertrag einen Mobilfunk Vertrag zu machen... 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Du mußt über die Hotline oder im T-Shop einen Umzug nach TKG beauftragen.

    Erst wenn nach umfangreicher Prüfung festgestellt wird, dass der Vertrag an der neuen Adresse nicht erfüllt werden kann wird dir ein außerordentliches Kündigungsrecht ausgesprochen.

     

    Gibt es irgendeine andere Lösung für unser Problem bzw. lässt sich der Vertrag aus Kulanzgründen kündigen?

    Gibt es irgendeine andere Lösung für unser Problem bzw. lässt sich der Vertrag aus Kulanzgründen kündigen?
    Gibt es irgendeine andere Lösung für unser Problem bzw. lässt sich der Vertrag aus Kulanzgründen kündigen?

    Da ich selber auch nur Kunde bin, kann ich hierzu keine Auskunft geben.

    Evtl. wird hier noch das @Telekom-hilft-Team auf dich aufmerksam.

    9

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Wenn es beim Telefonat nur einen verfügbaren Port gab und dieser inzwischen ein anderer Kunde weggeschnappt hat, dann sieht es ziemlich eng aus.

    Das wäre dann aber mehr als nur ein Zufall.^^ (Kleiner Strohhalm)

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Ich würde es einfach drauf ankommen lassen .. den Umzug nach TKG beauftragen ... soll der Techniker schauen ob er den Anschluss geschaltet bekommt. Wahrscheinlich wird er vermerken das es nicht möglich ist, als Beispiel weil der Vermieter keine Aufputz Telefondose neben der bestehenden hübschen Unterputzdose installieren lassen wollte, und das zurückgeben. 

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    wizer

    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich Ist es m.E. nicht, weil der Anschluß belegt ist und die Telekom deshalb nicht liefern kann. "Theoretisch" reicht m.E. nicht.

    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich

    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich
    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich

    Ist es m.E. nicht, weil der Anschluß belegt ist und die Telekom deshalb nicht liefern kann. "Theoretisch" reicht m.E. nicht.

    wizer

    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich

    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich
    ist dort auch theoretisch die gleiche Bandbreite seitens Telekom möglich

    Ist es m.E. nicht, weil der Anschluß belegt ist und die Telekom deshalb nicht liefern kann. "Theoretisch" reicht m.E. nicht.


    Ein Vodafone Vertrag könnte auch einfach über den Kabelanschluss laufen, und die TAE ist dann komplett unbelegt.

     

    @maxfa1 

    Läuft der dort vorhandene Vertrag/der Router über die Koaxdose wo man auch das TV-Gerät einsteckt? Dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass der Telekomanschluss umgezogen werden kann und damit die Sonderkündigungsmöglichkeit entfällt.

     

    Ansonsten - egal ob DSL oder Kabelanschluss: Je nachdem wie lange der Vodafone-Vertrag schon läuft kann ja auch der kurzfristig gekündigt werden (falls der bereits kurz vor Ende der Mindestvertragslaufzeit oder gar darüber hinaus ist). Dann kann der Telekomvertrag umgezogen und auch genutzt werden.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    maxfa1

    Ich bin mit einem Kumpel in eine WG im November gezogen. Im Dezember habe ich dann den MagentaZuhause M Vertrag abgeschlossen. Leider wurde uns dann bis zum 31. Juli die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs wieder gekündigt...

    Ich bin mit einem Kumpel in eine WG im November gezogen. Im Dezember habe ich dann den MagentaZuhause M Vertrag abgeschlossen. Leider wurde uns dann bis zum 31. Juli die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs wieder gekündigt...
    maxfa1
    Ich bin mit einem Kumpel in eine WG im November gezogen. Im Dezember habe ich dann den MagentaZuhause M Vertrag abgeschlossen. Leider wurde uns dann bis zum 31. Juli die Wohnung aufgrund Eigenbedarfs wieder gekündigt...

    Da stellt sich mir übrigens die Frage ob da der Vermieter nicht schadenersatzpflichtig sein könnte - denn es wird nur in wenigen Fällen so sein, dass man als Vermieter nicht weiß, dass man die Wohnung binnen weniger Monate für Eigenbedarf benötigen wird.

    Ein Rechtsanwalt könnte da u.U. beraten - aber u.U. kostet der ähnlich viel wie der Euch entstandene Schaden, sprich dann kann man das auch gleich lassen.

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @muc80337_2 

    Muss im Erfolgsfall nicht der Vermieter auch die Kosten des RA bezahlen?

    @maxfa1 

    Eine RSV mit Mieterschutz wäre natürlich optimal.

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @maxfa1 :
    Je nach aufwand, eine Meldeadresse, bzw. bei jemanden mit Telekom Anschluss besorgen, Übergangsweise wohnen  

    Bild nicht vorhanden

     

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Ludwig II

    Muss im Erfolgsfall nicht der Vermieter auch die Kosten des RA bezahlen?

    Muss im Erfolgsfall nicht der Vermieter auch die Kosten des RA bezahlen?
    Ludwig II
    Muss im Erfolgsfall nicht der Vermieter auch die Kosten des RA bezahlen?

    Wenn das vor Gericht geht und wenn ein Urteil gesprochen wird, bei welchem der Vermieter als Verlierer dasteht.

     

    Wenn es vor Gericht zu einem Vergleich kommt oder wenn es gar nicht erst vor Gericht geht - dann sieht das anders aus.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Moin @maxfa1

     

    vielen Dank für deine Nachfrage. Ich helfe dir gerne. Die Situation, in der du dich befindest, ist wirklich ungünstig, aber ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden. Wann passt dir ein Gespräch? 

     

    Liebe Grüße,

    Lin J. 

    0

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