Korrektur des Vertragsbeginns / der Mindestvertragslaufzeit gem. BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25)

vor 7 Stunden

Liebes Telekom hilft-Team,

ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:



Guten Tag Tobias Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.

Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.

Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026

Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.

Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).

Freundliche Grüße

i. A. XXX

Kundenservice der Telekom

Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

Darauf habe ich diese Mail erhalten:



Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 

 Damit gilt:

Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.

Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.

 Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?

 
Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.

 Mit freundlichen Grüßen

 

i. A. XXX

Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

Tobias

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      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:



      Guten Tag Tobias Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.

      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.

      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026

      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).

      Freundliche Grüße

      i. A. XXX

      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:



      Sehr geehrter Herr Schmidt,

       

      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 

       Damit gilt:

      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.

      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.

       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?

       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.

       Mit freundlichen Grüßen

       

      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Weil es so vertraglich vereinbart wurde. 

      7

      von

      vor 6 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Nein, er hat gegen Telekommunikationsanbieter geurteilt - da zählt die Telekom dazu

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Nein, er hat gegen Telekommunikationsanbieter geurteilt - da zählt die Telekom dazu

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Gesetze werden vom Staat beschlossen - AGB legt das Unternehmen fest und darum geht es hier. Was hat der Staat damit zu tun?

      Tobias_Schmidt

      Nein, er hat gegen Telekommunikationsanbieter geurteilt - da zählt die Telekom dazu

      Im Urteil steht nicht die Telekom drin. 

      Thema durch. 

      Tobias_Schmidt

      Was hat der Staat damit zu tun?

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Nein, er hat gegen Telekommunikationsanbieter geurteilt - da zählt die Telekom dazu

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Gesetze werden vom Staat beschlossen - AGB legt das Unternehmen fest und darum geht es hier. Was hat der Staat damit zu tun?

      Tobias_Schmidt

      Was hat der Staat damit zu tun?

      Ist das für dich wirklich so schwer zu begreifen? 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      CyberSW

      Weil es so vertraglich vereinbart wurde. 

      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:



      Guten Tag Tobias Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.

      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.

      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026

      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).

      Freundliche Grüße

      i. A. XXX

      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:



      Sehr geehrter Herr Schmidt,

       

      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 

       Damit gilt:

      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.

      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.

       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?

       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.

       Mit freundlichen Grüßen

       

      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Weil es so vertraglich vereinbart wurde. 

      CyberSW

      Weil es so vertraglich vereinbart wurde. 

      "Vereinbarung" würde ich das nicht unbedingt nennen wollen, wenn die Telekom Vorgaben macht und man diese nach dem Motto "Friss oder stirb" akzeptieren soll.

      Wie ich das sehe, macht sich die Telekom hinsichtlich des BGH-Urteils einen ziemlich schlanken Fuß, indem sie den Vertragsbeginn durch die Möglichkeit einer Stornierung vor der eigentlichen Bereitstellung immer weiter nach vorn schiebt. 

      von

      vor 3 Stunden

      CyberSW

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Der Gesetzgeber sieht auch keinen Änderungsbedarf. 

      Also .. klage halt wenn du meinst du wärst im Recht. 

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      „Weil es vertraglich so vereinbart wurde" ist doch genau der Punkt...

      Die Telekom hat das so in ihre AGB geschrieben. Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Nur weil ein Unternehmen - hier die Telekom - etwas in die AGB schreibt, wird es nicht automatisch rechtens.

      Dass die Telekom genau weiß, dass diese Vertragsklausel nach dem BGH-Urteil nicht mehr haltbar ist, sieht man doch daran, dass sie es bei meinem ersten Auftrag auf Nachfrage sofort korrigiert und mir den Vertragsbeginn bestätigt haben. Wenn die "vertragliche Vereinbarung" unumstößlich wäre, hätten sie das ja ablehnen müssen.

      Sollte man eigentlich wissen wenn man so oberflächlich antwortet

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Der Gesetzgeber sieht auch keinen Änderungsbedarf. 

      Also .. klage halt wenn du meinst du wärst im Recht. 

      CyberSW

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Der Gesetzgeber sieht auch keinen Änderungsbedarf. 

      Also .. klage halt wenn du meinst du wärst im Recht. 

      Nun, die Verbraucherzentralen sagen dazu: Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anschluss nutzbar ist? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Tag des Vertragsschlusses ist entscheidend.

      Bei den Verbraucherzentralen sitzen ziemlich gute Juristen. Ich würde im gleichen Fall daher nicht zögern und klagen, da ich sicher bin, dass ich den Prozess gewinnen würde. Dies, weil der BGH in seinen Ausführungen des Urteils klargestellt hat, wie die Regeln zur Laufzeitbeschränkung von Telekommunikationsverträgen auf 24 Monate anzuwenden sind. Diese Klarstellung gilt, anders als hier öfter behauptet, daher eben nicht für die eine beklagte Telko, sondern allgemein. Dass der BGH im gleichen Fall anders entscheidet, nur weil da die Telekom sitzt, kann man definitiv ausschließen. Vielmehr würde er selbst auf das vorhandene Urteil verweisen. Es ist daher wohl anzunehmen, dass die Telekom nicht gutes Geld in einen Prozess investiert, der schon in der ersten Instanz scheitern würde.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:

      
      
      Guten Tag Tobias Schmidt,
      
      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.
      
      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.
      
      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.
      
      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026
      
      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.
      
      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).
      
      Freundliche Grüße
      
      i. A. XXX
      
      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:

      
      
      Sehr geehrter Herr Schmidt,
      
       
      
      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 
      
       Damit gilt:
      
      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.
      
      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.
      
       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?
      
       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.
      
       Mit freundlichen Grüßen
      
       
      
      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen:

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.  

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.

      9

      von

      vor 6 Stunden

      Danke Dir für die ausführliche Info.

      Grüße

      Tobias

      0

      von

      vor 6 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Danke Dir für die ausführliche Info.

      Danke Dir für die ausführliche Info.

      Grüße

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Danke Dir für die ausführliche Info.

      Ergänzung. Hier kannst Du das nachlesen unter Punkt 5.3.2:

      https://www.telekom.de/agb/downloads/56588.pdf

      Beginn der Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsrecht des Kunden
      a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am Tag der Bereitstellung des Anschlusses durch
      die Telekom. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit bis zur Bereitstellung ohne Einhaltung einer
      Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.

      von

      vor 6 Stunden

      Danke...

      Ich warte jetzt mal ab - die Telekom hat ja auch schon beim ersten Auftrag den Beginn der Vertragslaufzeit angepasst.

      Wenn sie das jetzt nicht tun, dann Kündige ich den neuen Auftrag... daher - danke für den Link

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