Keine TAE Dose und keine endleitungen im Haus

vor 5 Jahren

 


Hallo,

Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen und möchten jetzt gerne DSL und Festnetz über die Telekom anmelden. Leider habe ich festgestellt das es in dem Haus nach der Renoviering keine TAE Dosen und auch keine Telefonleitungen mehr gibt. Der Vermieter hat im Zuge der Renovierung umgestellt auf Kabel Internet ( Kabeldeutschland/Vodafon).

Draußen im Hof steht aber ein Verteiler für Telefonanschluss. Wenn ich jetzt einen DSL Vertrag mit der Telekom abschließen, legen die mir dann einen Leitung von außen durch dir Hauswand in den 2. Stock und setzen mit einer TAE Dose oder muss ich das selbst auf meine Kosten machen lassen.

 

Danke für die Hilfe.

 

Gruß 

951

14

  • vor 5 Jahren

    0

  • vor 5 Jahren

    Du musst das mit Deinem Vermieter abklären, was vorhanden ist.

     

    Ein "Verteiler" im Hof kann für alles mögliche sein.

    Wenn der Vermieter auf KabelDeutschland umgestellt hat und keine TAE vorhanden ist, dann würde ich mal nicht damit rechnen, dass das zum Selbstläufer wird.

    Wenn kein APL vorhanden ist, dann kannst Du das zunächst vermutich komplett vergessen. Auch wenn der Vermieter da mitspielt - das dürfte monatelang dauern, bis der APL betriebsbereit vorhanden ist.

    9

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    theo.B.

    Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.

    Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.

    theo.B.

    Der DSL Anbieter verlegt mir das Kabel ja aber warscheinlich auch nicht auf seine kosten bis in meine Wohung.


    Alles gut gemeinte Tipps, aber nicht in jedem Fall richtig. Es gibt da jedenfalls 1000 Fallkonstellationen. Wichtig ist, dass der Eigentümer mit der Standardinstallation, das heißt Aufputz, einverstanden ist. Dann baut die Telekom die Endleitung bei normalem Aufwand vom APL bis zur 1. TAE . Warte mal ab, was die Telekom dazu sagt

    Bild nicht vorhanden

     

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @olliMD 

     

    all

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?
    all
    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    Hier gilt das Verursacherprinzip.

    Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. 

    § 303 StGB.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hubert Eder

    all @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle? @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle? all @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle? Hier gilt das Verursacherprinzip. Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. § 303 StGB.

     

    all

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?
    all
    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    Hier gilt das Verursacherprinzip.

    Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. 

    § 303 StGB.


    Hubert Eder

     

    all

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?
    all
    @all: Auf welcher Grundlage erwähnt ihr die Kostenpflicht für die Endleitung ? AGB? TKG ? Quelle?

    Hier gilt das Verursacherprinzip.

    Wer die Endleitung abbaut muss auch für die Kosten der Neuinstallation aufkommen. 

    § 303 StGB.



    Hallo Hubert @Hubert Eder , ich war fälschlicherweise von einer Erstversorgung ausgegangen. Bei bereits bestandener Versorgung ist klar, dass der Eigentümer den alten Zustand wieder herstellen muss.

    Bild nicht vorhanden

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo theo.B. und ein hallo in die Runde,

    es ist eigentlich in diesem Fall recht einfach gehalten. Da in der neu bezogenen Wohnung schon einmal ein Telekom Anschluss vorhanden war, aber nun die TAE fehlt, wird der Anschluss neu bereitgestellt und die 1. TAE kostenlos installiert. Die oberirdischen Arbeiten bei der Verlegung der Endleitung sind hierbei ebenfalls kostenfrei. Aufwendige Verlegungen z.B. Unterputz oder ein gewünschter Kabelkanal müssten mit dem Außendienst abgestimmt werden und wären dann auch kostenpflichtig.

    @theo.B. Wenn Sie möchten können wir uns also gerne über einen neuen Anschluss unterhalten, wenn Sie hier noch weitere Fragen haben.

    Viele Grüße
    Daniela B.

    1

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Danke für die Rückmeldung.

    Der Techniker müsste außen an der Hauswand etwa 2.50m hoch, dann ein Loch in die Wand Bohren und das Kabel durch die Wand führen. Dann könnte er die 1. TAE setzen. 

    Würden die Telekom die kosten dafür bei einer neuanmeldung übernehmen? Wenn ja, würde ich sehr gerne einen DSL Vertrag mit der Telekom abschließen.

     

    Gruß Theob B

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @theo.B.,

    dabei würde es sich ja um keine einfache Verlegung mehr handeln und man sollte schauen, ob dann nicht dies Paket in Frage kommt:

    Installation einer Telefondose

    Hier wäre auch ein Wanddurchbruch bei den Fixkosten enthalten.

    Viele Grüße
    Daniela B.

    0

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