Gelöst

Keine Rückmeldung nach Vorzeitiger Kündigung

vor 7 Jahren

Vorab zur Situation

Im September zog ich in die Wohnung meines Lebensgefährten. Da dieser bereits einen Vertrag bei Vodafone hat und es für mich keine Möglichkeit gibt meinen Vertrag weiter zu nutzen war ich mehr oder weniger gezwungen meinen Vertrag zu Kündigen. Im Shop meines alten Wohnortes gab es diesbezüglich keine genaue Aufklärung. Jedoch ein freundlicher Mitarbeiter des Shops in meinem neuen Wohnort erklärte mir, dass dieses in meinem Fall unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten möglich sei auch wenn mein Vertrag noch 1 Jahr Mindestlaufzeit hat.

Die Kündigung würde unter Angabe von Gründen mit beigefügter Meldebescheinigung zum 31.12.18 formuliert und verschickt. Ebenfalls erklärte ich dass meine Wohnung auf welcher der Vertrag läuft bereits zum 1.10 neu vermietet wird und sich dementsprechend bitte alsbald gehandelt werden möchte, damit der Nachmieter nicht auf meinen Kosten nutzt bzw der Anschluss ungehindert für seine Wahl genutzt werden kann.

 

Die Endgeräte würde ebenfalls zurück gesendet. Dafür erhielt ich bereits Mitte Oktober eine Kündigungsbestätigung. 

 

Kontaktaufnahme auf anderen Wegen, um den Sachverhalt bzw den Stand der Dinge zu klären blieben bbisher erfolglos.

 

Ich hoffe jetzt auf diesen Wege Informationen zu erhalten 

Freundliche Grüße 

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    • vor 7 Jahren

      Die Aussage des Shop Mitarbeiters war zwar halbwegs korrekt mit der sonderkündigung nach 3 monaten, allerdings ist der reguläre Ablauf so, dass man einen Umzug beauftragt, die Telekom prüft, ob der Anschluss in der neuen Wohnung geschaltet werden kann und wenn nicht wird besagtes Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

       

      Wenn dein Lebensgefährte einen Kabelanschluss von Vodafone nutzt kann es übrigens durchaus sein, dass auch der Telekom DSL Anschluss geschaltet werden kann, dann wäre eine Kündigung nur zum Laufzeitende möglich.

       

      Vg

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @FrauFranzi

      Leider hat @Strausenmaker Recht. 

       

      Kündigung bei Zusammenzug von Partnern: Zieht ein Partner zu seiner Partnerin oder umgekehrt, so besteht in der gemeinsamen Wohnung meist schon ein Internet/Festnetzanschluss. Ein zweiter ist unnötig, so dass es wenig Sinn macht, wenn der hinzukommende Partner seinen eigenen Anschluss mitbringt. ACHTUNG: In einem solchen Fall besteht kein(!) Sonderkündigungsrecht! Der Partner, der seine Wohnung aufgibt, müsste theoretisch seinen bisherigen Festnetz/DSL-Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter bezahlen. In der Praxis erlauben aber viele Provider erfreulicherweise eine Sonderkündigung aus Kulanz. Weisen Sie dem Anbieter, dem gekündigt werden soll, den Umzug anhand der Meldebescheinigung nach, legen Sie die Kündigung des einen Mietvertrags vor, und ebenso den bestehenden Mietvertrag. In vielen Fällen kommt Ihnen der Anbieter entgegen und akzeptiert die Sonderkündigung.

      MfG 

      Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-festnetz-dsl/

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      In vielen Fällen kommt Ihnen der Anbieter entgegen und akzeptiert die Sonderkündigung.

      In vielen Fällen kommt Ihnen der Anbieter entgegen und akzeptiert die Sonderkündigung.
      In vielen Fällen kommt Ihnen der Anbieter entgegen und akzeptiert die Sonderkündigung.

      Allerdings nur, wenn der andere Anschluss beim gleichen Anbieter ist, was hier nicht der Fall ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @FrauFranzi,

      willkommen in unserer Community.

      Wie hier schon gesagt wird, hätte ein Umzug eingestellt werden müssen. Erst wenn diese nicht 1:1 realisiert werden kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

      Ergänze bitte dein Profil, gebe mir dann hier Bescheid und ich schaue dann nach dem Stand der Dinge.

      Grüße
      Sarah S.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @FrauFranzi vielen Dank für das nette Telefonat. Fröhlich

      Wie besprochen habe ich die aktuelle Kündigung storniert, da diese nicht richtig ist. Du hast in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht, da an der neuen Adresse nicht der identische Anschluss bereit gestellt werden kann. Sobald die Stornierung im System durch ist, werde ich den Anschluss kündigen. Die Bestätigung bekommst du parallel per E-Mail und ich melde mich dann abschließend hier noch mal.

      Grüße Anne W.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @FrauFranzi die Stornierung ist raus, daher konnte ich nun die abschließende Kündigung nach TKG (Telekommunikationsgesetz) zum 28. Dezember 2018 einstellen. Die Bestätigung kommt parallel per E-Mail.

      Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden. Fröhlich

      Grüße Anne W.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Anne W. Vielen Dank für deine Hilfe.

      Freundliche Grüße Franzi

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @FrauFranzi die Stornierung ist raus, daher konnte ich nun die abschließende Kündigung nach TKG (Telekommunikationsgesetz) zum 28. Dezember 2018 einstellen. Die Bestätigung kommt parallel per E-Mail.

      Sollte doch noch was sein, dann gerne wieder melden. Fröhlich

      Grüße Anne W.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @Anne W. Vielen Dank für deine Hilfe.

      Freundliche Grüße Franzi

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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