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kann mein Vermieter den Glasfaseranschluss verbieten

vor einem Jahr

kann mein Vermieter den Glasfaseranschluss verbieten

 

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7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 

       

      Mir ist auch noch kein Fall bekannt wo man es drauf ankommen lies das zwangsweise Glasfaser in ein Haus ohne Freigabe gelegt wurde. 

       

      Sollte das Gebäude schon am Netz angeschlossen sein, egal ob Telekom Kupfer oder KOAX vom Kabelanbieter hat er seine Pflicht erst einmal erfüllt und kann nein sagen zur Glasfaser. 

       

       

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @*PazVizsla*  schrieb:
      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 

      Nein kann er nicht.

      Er darf lt. TKG nicht verneinen.

       

      Es müssen triftige Gründe vorliegen, die es ihm unzumutbar machen.

      Etwas Dreck im Flur und ein Aufputzkabelkanal gehören da nicht zu, weil er es weder zahlen oder selbst bauen muss.

       

      Aber es ist halt immer eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen.

      Durchboxen muss das der Ver  Mieter, die Telekom wird das nicht machen.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Kugic

      *PazVizsla* @rue.borchert Kurz und knapp, ja. @rue.borchert Kurz und knapp, ja. *PazVizsla* @rue.borchert Kurz und knapp, ja. Nein kann er nicht. Er darf lt. TKG nicht verneinen. Es müssen triftige Gründe vorliegen, die es ihm unzumutbar machen. Etwas Dreck im Flur und ein Aufputzkabelkanal gehören da nicht zu, weil er es weder zahlen oder selbst bauen muss. Aber es ist halt immer eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen. Durchboxen muss das der Vermieter, die Telekom wird das nicht machen.

      *PazVizsla*

      @rue.borchert Kurz und knapp, ja.

      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 
      *PazVizsla*
      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 

      Nein kann er nicht.

      Er darf lt. TKG nicht verneinen.

       

      Es müssen triftige Gründe vorliegen, die es ihm unzumutbar machen.

      Etwas Dreck im Flur und ein Aufputzkabelkanal gehören da nicht zu, weil er es weder zahlen oder selbst bauen muss.

       

      Aber es ist halt immer eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen.

      Durchboxen muss das der Vermieter, die Telekom wird das nicht machen.

      Kugic
      *PazVizsla*

      @rue.borchert Kurz und knapp, ja.

      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 
      *PazVizsla*
      @rue.borchert Kurz und knapp, ja. 

      Nein kann er nicht.

      Er darf lt. TKG nicht verneinen.

       

      Es müssen triftige Gründe vorliegen, die es ihm unzumutbar machen.

      Etwas Dreck im Flur und ein Aufputzkabelkanal gehören da nicht zu, weil er es weder zahlen oder selbst bauen muss.

       

      Aber es ist halt immer eine Sache mit Recht haben und Recht bekommen.

      Durchboxen muss das der Vermieter, die Telekom wird das nicht machen.


      Nö, der Vermieter muss da nichts durchboxen. Die Telekom macht dein keinen Finger krumm: Hinweis in der BA = Abgelehnt durch Eigentümer und dann ist der Antrag gesperrt und geschlossen. 

       

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      *PazVizsla*

      Nö, der Vermieter muss da nichts durchboxen. Die Telekom macht dein keinen Finger krumm: Hinweis in der BA = Abgelehnt durch Eigentümer und dann ist der Antrag gesperrt und geschlossen.

      Nö, der Vermieter muss da nichts durchboxen. Die Telekom macht dein keinen Finger krumm: Hinweis in der BA = Abgelehnt durch Eigentümer und dann ist der Antrag gesperrt und geschlossen. 
      *PazVizsla*
      Nö, der Vermieter muss da nichts durchboxen. Die Telekom macht dein keinen Finger krumm: Hinweis in der BA = Abgelehnt durch Eigentümer und dann ist der Antrag gesperrt und geschlossen. 

      Das betrifft im übrigen nicht nur die Telekom. Sehe das gerade bei uns. Da sind die örtlichen Stadtwerke in der Vorvermarktung. Aber solange der Vermieter nicht ja sagt zum Ausbau und sich selber auch nicht um die In Haus Verkabelung kümmert passiert da nichts.

       

      Was die in Haus Verkabelung betrifft, wird das in der persönlichen Werbung (alle Mieter wurden mehrfach mit persönlicher Post bedacht) zwar anders dargestellt. Da heißt es noch, wenn erst einmal der Übergabepunkt im Haus ist, würde man auch die Verkabelung durchführen, aber wenn man dann beauftragen möchte, steht drin, das der Vermieter dann für die Verkabelung vom Übergabepunkt in die Wohnungen Eigenverantwortlich ist.

       

      Gruß Ralf

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Nur der Vermieter kann den Hausanschluss in Auftrag geben @rue.borchert 

      Oder liegt schon ein Hausanschluss vor und es geht um den Anschluss einer Wohnung?

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr


      @Espresso doppio  schrieb:

      Nur der Vermieter kann den Hausanschluss in Auftrag geben @rue.borchert 

      Oder liegt schon ein Hausanschluss vor und es geht um den Anschluss einer Wohnung?


      Kleiner Zusatz: Nur der Vermieter/Eigentümer kann dem Hausanschluss zustimmen. 

      Bei einer Mieterbestellung wird der Eigentümer angeschrieben, sagt er nein war es das mit der Glasfaser im Haus. Kann auch in Zukunft nicht mehr aktiviert werden um ggf. in den kostenlosen Genuss zu kommen. Die Adresse ist dann in der Zukunft gesperrt. 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Ich glaube @Kugic meine den Mieter, der müsste das durchboxen Fröhlich 

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      Uneingeloggter Nutzer

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